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Haufe aktuell: BFH verweist Pendlerpauschale nach Karlsruhe

Geschrieben am 23-01-2008

Freiburg (ots) - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute erneut die
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale bezweifelt und
die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Die Entscheidung kam nicht ganz unerwartet: Schon Anfang September
2007 hatte der BFH in einen Verfahren zu einem Antrag auf Aussetzung
der Vollziehung erkennen lassen, dass er die Kürzung der
Pendlerpauschale für verfassungswidrig hält (Beschluss vom 23.8.2007,
VI B 42/07). Er begründete seine Entscheidung mit der Existenz
divergierender Entscheidungen von Finanzgerichten und den im
Schrifttum vorgebrachten Bedenken.

Auch in der am 10. Januar 2008 erfolgten Anhörung zu den heute
entschiedenen Verfahren hatte der BFH durch zahlreiche Fragen zu
konkreten Praxisfällen durchblicken lassen, dass die Nichtanerkennung
der Kosten als Werbungskosten möglicherweise systemwidrig ist.

Eine endgültige Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Regelung
wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe voraussichtlich im
Sommer 2008 vornehmen.

Näheres zu der Begründung der Entscheidung finden Interessierte
unter http://www.haufe.de/steuern

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/3683-975
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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