Allg. Zeitung Mainz: zum Abhör-Urteil
Geschrieben am 24-01-2008 |
Mainz (ots) - Es klingt schon ein bisschen grotesk: Ein islamistischer Terrorist, in Deutschland rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt, verwahrt sich dagegen, dass sein Telefon in Deutschland abgehört wurde. Argument: Eine internationale Terrorgefahr könne diese Maßnahme nicht rechtfertigen, es hätte schon einer Terrorgefahr für Deutschland bedurft. Makaber. Das Bundesverwaltungsgericht sah das gottlob anders. Grundsätzlich gilt: Telefonabhörmaßnahmen gehören, genau wie die akustische Wohnraumüberwachung, in den Instrumentenkasten, der mit dem großen - virtuellen - Etikett "Vorsicht, hoch sensibel" versehen ist. Die Diskussion, welche Eingriffsrechte den Sicherheitsbehörden zugestanden werden müssen, wird gerade in Deutschland seit langer Zeit intensiv, kontrovers, aber zumeist ohne Schaum vor dem Mund geführt. Höchste Gerichte haben sich mehrfach zum Thema geäußert. Die Grundlinie der Rechtsprechung lautet zusammengefasst: Vor dem Hintergrund einer zweifellos gestiegenen Terrorgefahr muss der Bürger Eingriffe in seine Privatsphäre erdulden - aber nur bis zu einem gewissen Maß, und selbstredend nur, wenn unabhängige Instanzen wie Richter oder Parlamentarische Kontrollkommission ein Auge darauf haben. Gerade beim so genannten Großen Lauschangriff haben die Karlsruher Richter dieses "Ja, aber"-Prinzip überaus anschaulich gemacht. Die Politiker, die aktuell Regeln für die Online-Durchsuchung erarbeiten, lässt das gewiss nicht unbeeindruckt. Sie wissen: Die Online-Durchsuchung ist nötig, aber wenn sie die Befugnisse der Sicherheitsbehörden über die Maßen ausdehnen, wird Karlsruhe einschreiten. Denn die Grundlinie lautet: Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze, sie bedingen sich wechselseitig.
Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2
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