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Besser hören zum Nulltarif

Geschrieben am 25-01-2008

Marburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

(fgh) Auch in Zeiten knapper Kassen muss niemand auf gutes Hören
verzichten, darauf weist die Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH)
hin. Wer schlecht hört, hat Anspruch auf gute und leistungsfähige
Hörsysteme - und zwar ohne Zuzahlung.

Brigitte S. (57) ist schon länger klar, dass sie nicht mehr
optimal hört. Doch über Hörsysteme, wie man Hörgeräte heute nennt,
hat sie nie ernsthaft nachgedacht, da sie nur wenig Geld hat. Um so
überraschter ist sie, als sie erfährt, dass ihr der
Hörgeräte-Akustiker auch bewährte Systeme zum Nulltarif anbieten
kann: "Und ich dachte immer, ich könnte mir das nicht leisten."
Irrtum, auch die kleinen Hochleistungsgeräte sind erschwinglich.
Jeder Hörgeräte-Akustiker hat in seinem Sortiment mindestens drei
Geräte-Typen zum Festbetrag. Das ist der Preis, den die
Krankenversicherung zuschießt. Wer sich für eines dieser Modelle
entscheidet, muss dann nichts zuzahlen.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist
das "Rezept" des HNO-Arztes. Da bei Brigitte S. die Innenohren so
stark geschädigt sind, dass es Probleme beim Hören und Verstehen
gibt, verordnet der HNO-Arzt Hörsysteme. Mit dieser Verordnung geht
sie zum Hörgeräte-Akustiker der FGH, dem Experten für die Anpassung.
Nach genauen Messungen und individueller Beratung sucht er, gemeinsam
mit ihr, aus dem vielfältigen Angebot geeignete Hörsysteme aus. Dabei
wird berücksichtigt, welche technischen Möglichkeiten Brigitte S.
benötigt, welcher Klang und welches Design ihr am besten gefallen.
Die Auswahlmöglichkeiten bei Festbetragsgeräten sind natürlich
begrenzt, doch sie findet Modelle, die ihr gefallen.

Während der Anpassungsphase stellt der Hörakustiker die Geräte
Schritt für Schritt auf ihr spezielles Hörvermögen ein. Nach der
Bestätigung des HNO-Arztes, dass Brigitte S. nun besser hören und
verstehen kann, beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten, bei
Hörsystemen zum Festbetragspreis bedeutet das die vollständige
Kostenübernahme. Lediglich die Hilfsmittelgebühr muss Brigitte S.
noch zahlen. Wer sich für höherwertige Hörsysteme entscheidet, deren
Preis über dem Festbetrag liegt, übernimmt die entsprechende
Differenz selbst. Letztlich sollten das eigene Hörempfinden, das
objektive Messergebnis und ein angenehmes Tragegefühl ausschlaggebend
sein. Im Preis für Hörsysteme sind während der jahrelangen Tragedauer
alle Beratungen und Hörtests sowie die Anpassung und Feineinstellung
der Hörsysteme durch den Hörgeräte-Akustiker enthalten.

Festbetrag: Gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen zwei
Hörsysteme mit 758,30 Euro.
Hilfsmittelgebühr: Für jedes Hörsystem zahlen Versicherte
zehn Euro
Hilfsmittelgebühr, die an die Krankenkasse weitergeleitet werden.

Originaltext: Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/25206
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_25206.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der
Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH)
Schuhmarkt 4, 35037 Marburg
Telefon: 06421 2936-0, Fax: 06421 2936-60
E-Mail: fgh@kilian.de


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