Krankenkasse: Haarfärbemittel können Allergien auslösen
Geschrieben am 01-02-2008 |
Hamburg (ots) - Fast jede zweite Frau in Deutschland greift hin und wieder zur künstlichen Haarfarbe. Doch bei ihrem Wunsch nach Schönheit riskieren viele Modebewusste eine lebenslange Allergie, so die Techniker Krankenkasse (TK). Ursache ist eine chemische Substanz, die in einem Großteil aller Haarfärbemittel enthalten ist: Die Chemikalie para-Phenylendiamin (PPD) kann Hautausschläge, Rötungen und Schwellungen im Gesicht und am Haaransatz auslösen.
Wer einmal gegenüber PPD sensibilisiert ist, sollte alle Produkte konsequent meiden, die diese Substanz enthalten. PPD kann außer in Haarfarben beispielsweise auch in dunklen Lederwaren und dunklen Textilien vorkommen. Aber auch Druckerschwärze, Fahrradgriffe oder Gummischläuche können PPD enthalten und eine allergische Reaktion hervorrufen.
Hinweis für die Redaktionen:
Weitere Presseinformationen rund um das Thema Allergien enthält der aktuelle TK-Medienservice "Allergien: Wenn der Körper überreagiert", der mit Illustrationsvorschlägen unter www.presse.tk-online.de heruntergeladen werden kann.
Originaltext: TK Techniker Krankenkasse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2
Für Rückfragen: Sabine Blaschka Tel.: 040 - 6909 -3020 Fax: 040 - 6909 - 1353 E-Mail: sabine.blaschka@tk-online.de
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