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Schweigerecht für Kranke - Gleichbehandlungsgesetz gibt chronisch Kranken bei Arbeitssuche mehr Chancen

Geschrieben am 01-02-2008

Baierbrunn (ots) - Die Frage nach einer Schwerbehinderung bei
einem Einstellungsgespräch ist nach Ansicht des Stuttgarter Experten
für Arbeitsrecht Oliver Ebert seit dem "Allgemeinen
Gleichstellungsgesetz", das seit August 2006 gilt, nicht mehr
zulässig. Wer trotzdem gefragt werde, müsse nicht wahrheitsgemäß
Auskunft geben. "Ich empfehle den Leuten, nichts zu erzählen", sagt
der Arbeitsrechtler in der "Apotheken Umschau". Vor diesem Gesetz
musste jeder, der einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hatte,
wahrheitsgemäß Auskunft geben. Für Ebert ist dies nun überholt. "Es
gibt dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung", räumt er
ein. Er gehe aber davon aus, dass das Bundesarbeitsgericht in
absehbarer Zukunft ein Urteil zugunsten der Arbeitnehmer fällen
werde. Es bleibt aber beim Recht der Arbeitgeber, zu wissen, wenn
Angestellte ihre Aufgaben voraussichtlich nur schwer eingeschränkt
wahrnehmen können.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 2/2008 A liegt in den
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an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
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Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de


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