(Registrieren)

Versicherungsschutz auch für grob fahrlässig verursachte Schäden vereinbaren / Leistungserweiterung bleibt auch mit neuem Versicherungsvertragsgesetz sinnvoll

Geschrieben am 06-02-2008

Köln (ots) - Das zum 1. Januar 2008 neu in Kraft getretene
Versicherungsvertragsgesetz stellt für Verbraucher in vielen Punkten
eine Verbesserung dar. So ist beispielsweise das sogenannte
"Alles-oder-Nichts-Prinzip" aufgehoben worden: Danach mussten
Kraftfahrtversicherer bislang zum Beispiel bei grob fahrlässig
verursachten Schäden im Rahmen der Fahrzeugversicherung keinen Ersatz
leisten. Bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall wurde also nur
der Schaden des Geschädigten im Rahmen der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ersetzt. Das neue Gesetz
regelt, dass die Versicherer künftig dem Versicherten je nach
Verschuldensstufe der groben Fahrlässigkeit bei Bestehen einer
Fahrzeugversicherung auch einen Teil des eigenen Fahrzeugschadens
bezahlen. Trifft den Versicherten z.B. eine Verschuldensstufe von 50
Prozent, bekommt er folglich auch nur 50 Prozent seines
Fahrzeugschadens von seiner Versicherung ersetzt.

Wer auf Nummer Sicher gehen will und seinen Fahrzeugschaden von
der Versicherung vollständig ersetzt bekommen möchte, sollte trotz
des neuen Gesetzes auch künftig beim Vertragsabschluss aufpassen.
"Einige Versicherer bieten schon seit Jahren den so-genannten
`Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit´ an. Das heißt,
wir bezahlen in der Produktlinie Kraftfahrt auch bei grober
Fahrlässigkeit den Schaden am eigenen Fahrzeug in vollem Umfang",
erklärt Thomas Jäckel von AXA. Zusatzkosten entstehen hierfür nicht -
die Leistung ist bei AXA Bestandteil der Fahrzeugversicherung.
Einzige Ausnahmen: Bei grob fahrlässig ermöglichtem Diebstahl des
Fahrzeugs und bei Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer gibt es auch
künftig keinen vollen Ersatz. "Solche Schäden sollte die
Versichertengemeinschaft nicht mittragen müssen", so Jäckel.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

- Überfahren einer roten Ampel
Stets grob fahrlässig, es sei denn es liegt ein sogenanntes
Augenblicksversagen vor. Der Fahrer muss glaubhaft vortragen,
dass er lediglich fahrlässig gehandelt hat.

- Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit
z.B. um 100 Prozent, im innerstädtischen Bereich oder im Bereich
einer Baustelle bereits eine Überschreitung um 50 Prozent.

- Sich während der Fahrt nach Gegenständen bücken oder umdrehen
und den Blick dabei vom Straßenverkehr abwenden
Gilt auch für das spontane Bücken nach einer herabgefallenen
Zigarette.

- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
Ist verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro
bestraft. Wer während der Fahrt ohne Freisprechanlage
telefoniert und in einen Unfall verwickelt wird, handelte
bereits vor dem Handyverbot grob fahrlässig.

- Ein gut sichtbares Stop-Schild überfahren

- Überholen, ohne dass die gesamte Überholstrecke überblickt
werden kann
Ebenso grob fahrlässig: Überholen an unübersichtlichen Kurven
oder bei dichtem Gegenverkehr.

Weitere Informationen für die Presse:

Sabine Friedrich
Tel.: 0 22 1 / 1 48 - 3 13 74
Fax: 0 22 1 / 1 48 - 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Weitere Informationen für Kunden:

AXA Customer Care GmbH
Tel.: 0 18 03 / 55 66 22 *
Fax: 0221 / 1 48 - 2 05 13
E-Mail: service@axa.de

AXA Konzern im Internet: www.AXA.de

* 9 ct je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abw.
Mobilfunktarif

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

118215

weitere Artikel:
  • Ex-NASA-Expertin: Forschungsfortschritt durch europäisches Weltraumlabor rechtfertigt höhere Risiken Europäer sollten sich trotzdem von Amerikanern und Russen beraten lassen Wiesbaden (ots) - Für die ehemalige NASA-Sicherheitsexpertin Jessica Biles rechtfertigt der durch das europäische Weltraumlabor "Columbus" entstehende Forschungsfortschritt die damit verbundenen Risiken. Am 7. Februar startet die lange erwartete neue Space Shuttle-Mission mit dem Labor als erste europäische Komponente für die internationale Raumstation ISS. "Columbus" wird die Forschungs-Möglichkeiten im All deutlich erhöhen. Während das Labor im Weltraum ist, können die Besatzungsmitglieder der ISS, aber auch Wissenschaftler auf mehr...

  • Erstmalig in Deutschland: Mehr Sicherheit für Schönheitsoperationen Dortmund (ots) - Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat einen Schutzbrief für Schönheitsoperationen verfasst, der ab sofort an den durch die Fachvereinigung geprüften 35 Standorten der Premiummarke für Ästhetisch-Plastische Chirurgie - Clinic im Centrum - ausgegeben wird. Erstmalig wird Patienten damit ein höchstmöglicher Qualitätsstandard gewährleistet - von der Beratung über den Eingriff bis hin zur Nachsorge. In Zeiten, in denen Schönheitsoperationen zu einer immer stärker nachgefragten medizinischen mehr...

  • Der IT-Handel will mehr als Rabatte und Preisschlachten München (ots) - "Partnerprogramme 2007": Umfrage von ChannelPartner in Kooperation mit Peakom und JDC unter 818 IT-Händlern in Deutschland / IT-Handel fühlt sich von Herstellern schlecht beraten / Mehr technischer Support und persönliche Betreuung gefordert / Partner-Programme mit der Industrie häufig zu kompliziert Rabatte und Bonuszahlungen sind für IT-Händler viel unwichtiger als IT-Unternehmen bislang glaubten. Vielmehr stehen der technische Support und die persönliche Betreuung durch die Hersteller an erster Stelle. Zu diesem mehr...

  • Starker Auftakt in die neue Sat.1-Movie-Saison: / "Das Wunder von Loch Ness" holt 17,4 Prozent Marktanteil Berlin (ots) - Starker Start in die neue Saison mit Erstausstrahlungen des GROSSEN SAT.1-FILMS: Das eigenproduzierte TV-Movie "Das Wunder von Loch Ness" erzielte am Dienstagabend einen Marktanteil von 17,4 Prozent bei den 14- bis 49-jährigen Zuschauern. Es war der höchste MA-Wert für einen GROSSEN SAT.1-FILM seit September 2005. Insgesamt ließen sich 4,36 Millionen Zuschauer (ab 3 Jahre, Marktanteil 13,2 Prozent) von der Fantasy-Komödie mit Lukas Schust, Lisa Martinek, Hans-Werner Meyer und Thomas Fritsch verzaubern. Als echter Familienfilm mehr...

  • Rauchfrei 2008: Apotheken wieder dabei - GEHE verteilt Aktionspakete an Apotheken Stuttgart (ots) - Zum Start der Kampagne "Rauchfrei 2008" hat der Pharmagroßhändler GEHE Apotheken in ganz Deutschland mit Aktionspaketen ausgestattet. Als Unterstützer der Kampagne, die unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) jedes zweite Jahr durchgeführt wird, stellt das Unternehmen zum wiederholten Male seine logistischen Dienstleistungen zur Verfügung. Die Apotheken halten Informationsmaterial und Teilnahmekarten für den Wettbewerb zum Rauchstopp bereit. Außerdem bieten sie Kurzberatungen zur mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht