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Pflichtangebot statt freiwilligem Übernahmeangebot

Geschrieben am 12-02-2008


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ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
verantwortlich.
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Unternehmen/Übernahme

Wien (euro adhoc) - Am 31. Jänner 2008 hat die BF
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H (BFIG) gemäß §
5 Abs 3 Z 1 ÜbG ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges
Übernahmeangebot für die Brain Force Holding AG zu stellen. Zu diesem
Zeitpunkt hatte die BFIG bereits ca. 16% an der Brain Force Holding
AG erworben. Die BFIG ist eine zum Zweck des Beteiligungserwerbes
gegründete Gesellschaft, an der die Unternehmens Invest AG und die
CROSS Industries AG gemeinsam mehrheitlich beteiligt sind. Der Erwerb
der Brain Force Holding AG ist das erste Projekt der BFIG. Bis
Montag, den 11. Februar 2008, hat die BFIG nach weiteren Zukäufen
insgesamt 24,32% der Brain Force Holding AG Aktien erworben. Weiters
hat sie am selben Tag mit der BEKO Holding AG (an welcher die CROSS
Industries AG mit mehr als 25% beteiligt ist) einen
Stimmbindungsvertrag abgeschlossen, der ihr zusätzlich die Verfügung
über 5,86% der Stimmrechte der Brain Force Holding AG Aktien
verschaffen soll. Dieser Vertrag steht allerdings unter der
aufschiebenden Bedingung des Wegfalls des kartellrechtlichen
Durchführungsverbotes. Mit Wegfall des kartellrechtlichen
Durchführungsverbotes wird die BFIG über mehr als 30% der Stimmrechte
der Brain Force Holding AG verfügen und daher nach dem
Übernahmegesetz ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Brain Force
Holding AG zu legen haben. Aus diesem Grund wird die BFIG ihre am 31.
Jänner 2008 bekannt gegebene Entscheidung, ein freiwilliges Angebot
zu legen, nicht weiterverfolgen, sondern beabsichtigt nunmehr die
Stellung eines Pflichtangebotes. Aufgrund der zwischenzeitlich
getätigten Aktienkäufe der BFIG wird der Preis des Pflichtangebotes
höher liegen als bisher angekündigt und voraussichtlich statt EUR
2,30 (wie am 31. Jänner 2008 angekündigt) nunmehr EUR 2,40 betragen.
Ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Anzeige der
Angebotsunterlage wurde bei der Übernahmekommission gestellt.

Informationen über BF
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H (BFIG) Die BF
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., mit Sitz in
Wels, ist eine zum Zwecke des Beteiligungserwerbes gegründete
Gesellschaft. Der Erwerb der Brain Force Holding AG ist das erste
Projekt der BFIG.

An der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
sind die Unternehmens Invest AG zu 49 Prozent und die CROSS
Industries AG zu zwei Prozent beteiligt. Die übrigen 49 Prozent der
BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. werden von
der IT - Managementgesellschaft m.b.H. & Co. KG gehalten, an der
institutionelle und private Investoren als Kommanditisten beteiligt
sind. CROSS Industries AG hält an der Unternehmens Invest AG eine
Beteiligung von rund 51 Prozent. Geschäftsführer der BF
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und der IT -
Managementgesellschaft m.b.H. & Co. KG sind DI Herbert Paierl (UIAG)
und Mag. Friedrich Roithner.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Unternehmens Invest AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Geschäftsführer der BFIG

DI Herbert Paierl

Tel.: +43 (1) 405 97 71-0

mailto:office@uiag.at

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000816301
WKN: 882788
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel


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