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AOK-Arznei-Rabattverträge: Landessozialgericht bestätigt klar AOK-Linie und erteilt Vergabekammern eine Absage

Geschrieben am 12-02-2008

Stuttgart (ots) - Im rechtlichen Zuständigkeitsstreit bei den
AOK-Arznei-Rabattverträgen hat das Landessozialgericht (LSG) jetzt
ein klares Wort gesprochen. Im Hauptsacheverfahren hat das LSG die
Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart vom Dezember 2007 eindeutig
bestätigt und sieht den Rechtsweg vor den Sozialgerichten als gegeben
an: "Damit ist nochmals klargestellt, dass die speziellen
Vorschriften des Sozialgesetzbuches und nicht des Vergaberechts
greifen," so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK
Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der bundesweiten
AOK-Rabattrunde am Dienstag (12.02.2008) in Stuttgart.

Der Gesetzgeber habe im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 130 a Abs. 9)
geregelt, dass bei Streitigkeiten zu Arzneimittelrabatten der
Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist.
Hermann: "Einige Pharmaunternehmen haben das angezweifelt und wollten
die Verträge vor Vergabekammern stoppen. Das LSG stellt jetzt klar:
Was im Gesetz steht gilt."

In seiner Urteilsbegründung findet das Gericht auch deutliche
Worte zur Rolle verschiedener Vergabekammern, die sich bisher gegen
die Rabattpraxis der AOK positioniert hatten. In der Begründung
stellt das LSG unter anderem klar, bei den Vergabekammern handle es
sich nicht um ein "erstinstanzliches Gericht", sondern um eine
"Verwaltungsbehörde", die sich bei den Arznei-Rabattverträgen Rechte
angemaßt habe, "die sie nicht hat."

Laut Hermann kommt die AOK mit der LSG-Entscheidung einen großen
Schritt näher an ihr Ziel, die noch ausstehenden Verträge abschließen
zu können. In Warteposition seien noch Vereinbarungen zu 60
Wirkstoffen. Die AOK ist zuversichtlich, diese Verträge noch im
Februar unter Dach und Fach bringen zu können.

Seit Januar 2008 sind bereits 22 Wirkstoffe von insgesamt 30
Herstellern rabattiert in den Apotheken erhältlich.

Originaltext: AOK Baden-Württemberg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51195
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51195.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle AOK Baden-Württemberg
Hauptverwaltung
Tel.: 0711 / 25 93 561
Mailto: presse@bw.aok.de
Internet: www.aok.de/bw/presse


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