Lausitzer Rundschau: In kleinen Kneipen darf geraucht werden Starker Tobak
Geschrieben am 12-02-2008 |
Cottbus (ots) - Raucher sind die Bösewichte der Nation. Wer sich an das juristische Tauziehen wider den Glimmstängel im vergangenen Jahr erinnert, der muss diesen Eindruck unweigerlich gewinnen. Damals schien der berechtigte Nichtraucherschutz zunehmend in den Hintergrund zu treten. Umso mehr standen jene Zeitgenossen öffentlich am Pranger, die nicht von ihrem Laster lassen können. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat nun dankenswerter Weise zur Versachlichung der Debatte beigetragen. Nach seiner Entscheidung darf in kleinen rheinland-pfälzischen Kneipen weiter geraucht werden, in denen es außer dem Wirt keine weiteren Beschäftigten gibt. Der Richterspruch orientiert sich schlicht am wahren Leben. Auch Raucher wissen um die Schädlichkeit des Tabakkonsums. Sie zur Enthaltsamkeit zu zwingen, schießt jedoch über das Ziel hinaus und widerspricht am Ende auch rechtsstaatlichen Prinzipien. Zumal der Staat hier ohnehin merkwürdig inkonsequent bleibt. Wenn die Raucherei so furchtbar ist, dann müsste er schon den Verkauf von Tabak radikal unterbinden. Nur streicht er eben auch die Tabaksteuer liebend gern ein. So könnte das Urteil der Koblenzer Richter auch für andere Bundesländer wegweisend sein. Tatsache ist, dass die kleine Kneipe mit nur einem Raum vornehmlich von ihrer rauchenden Kundschaft lebt. Ein Rauchverbot würde ihren Besitzer unweigerlich in Existenznot bringen. Dem Nichtraucherschutz ist durch das Urteil jedenfalls Genüge getan. Wenn ein Wirtshaus von vornherein als Raucherlokal gekennzeichnet ist, dann braucht es auch kein Nichtraucher zu betreten. Ob der Wirt an seiner Praxis festhält, sollte dem Markt überlassen bleiben. Die allgemeine Ächtung des Tabakqualms ist immer noch stark genug, dass sich Raucher eines Besseren besinnen können.
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