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Papier ade - Kfz-Zulassung ab März mit elektronischer Doppelkarte möglich

Geschrieben am 13-02-2008

Köln (ots) - Wer bislang ein Auto an- oder ummelden wollte,
brauchte zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine
Versicherungsbestätigung, die sogenannte Doppelkarte. Das alte
Dokument aus Papier wird ab 1. März 2008 durch ein elektronisches
Verfahren, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ersetzt.

Neues Verfahren soll für schnellere Abläufe sorgen

Jörg Steinhauer von der AXA Versicherung erklärt den neuen
Prozess: "Von der Versicherung bekommt der Fahrzeughalter künftig
eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination (eVB-Nummer)
genannt, die zusammen mit seinem Namen und seiner Adresse in einer
zentralen Datenbank gespeichert wird. Die Nummer kann er persönlich,
aber auch telefonisch oder per Internet bei der Versicherung oder
seinem Vermittler erfragen. Die Nummer nennt der Fahrzeughalter dem
Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle. Die Behörde kann online
prüfen, ob für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung
besteht und das Fahrzeug dann zulassen."

Zwar müssen Kfz-Halter weiterhin persönlich bei der Behörde
erscheinen - an dem eigentlichen Verfahren ändert sich nämlich
nichts. Die elektronische Versicherungsbestätigung soll vor allem die
Prozesse beschleunigen und vereinfachen und für mehr Sicherheit
sorgen: Sie soll zum Beispiel Fälschungen oder ungültige
Versicherungsbestätigungen vermeiden helfen. Außerdem kann der
Fahrzeughalter seine Codenummer schneller und unkomplizierter
bekommen als die alte Papierkarte. Die AXA Versicherung gehört zu den
ausgewählten Versicherungsunternehmen, die seit Jahresbeginn an der
Testphase teilgenommen haben. "Unsere ersten Erfahrungen sind sehr
gut - der Prozess klappt weitgehend reibungslos", berichtet Jörg
Steinhauer. Für die Versicherungsnehmer ändert sich zunächst
eigentlich nichts. Während der Übergangsphase, die voraussichtlich
bis Ende 2008 dauern wird, stellen die Versicherungen noch wie bisher
Versicherungsbestätigungen aus Papier aus. Die Codenummer wird dann
aber schon auf die Karte gedruckt. Stufe 2 ist schon in Sicht: Ab
September 2008 sollen auch andere Mitteilungen der Versicherer
elektronisch an die Zulassungsbehörden übermittelt werden. Da ist der
Schritt bis zur vollautomatischen An-, Um- und Abmeldung eines Autos
nicht mehr weit.

Tipp: Bei Privatverkauf Ärger vermeiden

Probefahrt:

Wer den Käufer fahren lässt, sollte sich eine gültige
Fahrerlaubnis und den Personalausweis zeigen lassen. Fahren Sie
grundsätzlich mit. Verursacht der Käufer bei der Probefahrt einen
Unfall, muss der Halter damit rechnen, in eine niedrigere
Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Im Zweifelsfalls
lieber selbst ans Steuer setzen und den Käufer auf dem Beifahrersitz
mitnehmen.

Kaufvertrag:

Auch zwischen Privatleuten sollte ein schriftlicher Kaufvertrag
geschlossen werden. Vordrucke gibt es kostenlos im Internet. Auf
jeden Fall sollten beide Parteien sich die Personalausweisnummern,
die ausstellenden Behörden und die Adressen notieren. Der Verkäufer
sollte den Käufer über Mängel oder Unfälle des Fahrzeugs aufklären
und diese auch schriftlich im Vertrag festhalten. Die Fahrzeugpapiere
werden erst nach vollständiger Barzahlung ausgehändigt.

Ummeldung:

Der Käufer sollte sich verpflichten, das Fahrzeug unverzüglich
umzumelden. Wer als Verkäufer ganz sicher gehen will, legt sein
Fahrzeug vorübergehend still und bittet den Käufer, ein
Kurzzeitkennzeichen für die Ummeldung mitzubringen. Unmittelbar nach
dem Verkauf muss der Verkäufer eine Veräußerungsanzeige an die
Zulassungsbehörde und die Versicherung schicken. Vordrucke hierfür
gibt es ebenfalls im Internet. Bis die Veräußerungsanzeige der
Zulassungsbehörde vorliegt, muss der Verkäufer weiter die Kfz-Steuer
bezahlen.

Was das Straßenverkehrsamt bei An- und Ummeldung benötigt

- Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein mit gültigem
TÜV-Eintrag, bei abgemeldetem Kfz die Abmeldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU)
- Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit
Meldebestätigung
- Bei eingetragenen Vereinen: Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einwilligung beider
Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des
Halters und des Fahrzeuganmelders

Weitere Informationen für die Presse:
Sabine Friedrich
Tel.: 0 22 1 / 1 48 - 3 13 74
Fax: 0 22 1 / 1 48 - 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Weitere Informationen für Kunden:
AXA Customer Care GmbH
Tel.: 0 18 03 / 55 66 22 *
Fax: 0221 / 1 48 - 2 05 13
E-Mail: service@axa.de

AXA Konzern im Internet: www.AXA.de

* 9 ct je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abw.
Mobilfunktarif

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


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