Südwest Presse: Kommentar zum Thema Sperrklausel
Geschrieben am 13-02-2008 |
Ulm (ots) - Grüne und Linke dürfen sich freuen. In den Kommunalparlamenten Schleswig-Holsteins werden sie künftig mit am Tisch sitzen, wenn über Fragen lokaler Bedeutung debattiert wird. Mit der Entscheidung, die Fünf-Prozent-Sperrklausel zu kippen, hat das Bundesverfassungsgericht obendrein einen Schritt zur Normalisierung im Umgang mit den kleinen Parteien getan. Denn seit den schlechten Erfahrungen mit den Viel-Parteien-Koalitionen der Weimarer Zeit gelten die Zwerge der Parteienlandschaft als potenzielle Störenfriede, die es aus dem Tagesgeschäft fernzuhalten gilt. Für den Bundestag und die Landtage gilt die Fünf-Prozent-Hürde weiterhin. Zu viel Gewicht haben die gesetzgeberischen Entscheidungen, die dort getroffen werden, als dass man die jeweiligen Regierungen zum Spielball instabiler Mehrheiten werden lassen dürfte. Auf kommunaler Ebene sieht das anders aus. Kommunalwahlen sind Persönlichkeitswahlen, in denen es mehr auf die individuellen Fähigkeiten der Kandidaten als auf deren Parteizugehörigkeit ankommt. Die Bürgermeister werden direkt gewählt und sind damit von Mehrheiten unabhängig. Und kommunale Entscheidungen sind ohnehin weit öfter von Sachfragen als von Parteipolitik bestimmt. Einen Grund, den Wählerwillen in diesem Bereich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus zu beschneiden, gibt es in der Tat nicht.
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