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Rheinische Post: Bundesrechnungshof deckt Missstände bei Lärmschutz-Bauten der Bahn AG auf: Millionenbeträge in Planungskosten versickert

Geschrieben am 20-02-2008

Düsseldorf (ots) - Der Bundesrechnungshof hat massive
bürokratische und finanzielle Missstände bei den Lärmschutz-Bauten
der Bahn AG aufgedeckt. "Die Planungskosten steigen und die
Bauleistungen sinken", bemängelt die Kontrollbehörde in einem
Prüfbericht an den Bundestag. Obwohl der Bund seine Zahlungen für die
Lärmsanierung an den Schienenstrecken von 51 Millionen auf 100
Millionen Euro jährlich erhöht habe, sei von Jahr zu Jahr weniger
Lärmschutz gebaut worden, weil die verantwortliche DB Netz AG "immer
höhere Planungskosten geltend macht", zitiert die "Rheinische Post"
(Mittwochausgabe) aus dem Prüfbericht des Rechnungshofes. Im Jahr
2003 seien von 51 Millionen Euro Bundeszuschuss noch 49 Millionen
Euro für konkrete Bauleistungen ausgegeben worden. Im Jahr 2007 habe
der Bund 100 Millionen Euro überwiesen, von denen jedoch nur rund 28
Millionen Euro verbaut worden seien, bemängeln die Rechnungsprüfer.

Dem Rechnungshof-Bericht zufolge droht die DB Netz AG nun sogar
mit dem Stopp des Lärmsanierungsprogramms, wenn der Bund nicht
zusätzliche Planungskosten in Höhe von 94 Millionen Euro übernehme.
Falls der Bund auf diese Forderungen einginge, "würde nahezu der
gesamte Haushaltsansatz von 100 Mio. Euro für Planungskosten
aufgezehrt und es könnten nahezu keine Lärmschutzanlagen mehr gebaut
werden", warnt der Rechnungshof. Das Schienenwegeausbaugesetz sehe
für Planungskosten einen pauschalen Satz von 13 Prozent vor, doch die
Forderungen der Bahn ergäben eine Planungskostenquote von bis zu 44
Prozent, so die Rechnungsprüfer.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will der Bahn
offenbar entgegenkommen und einen Pauschalsatz von etwa 18 Prozent
für Planungskosten der Lärmsanierung ansetzen. Der Rechnungshof
zitiert aus einer Stellungnahme des Ministeriums, die Lärmsanierung
sei ein "politisches Programm von besonderer Bedeutung und von hoher
Sensibilität". Maßnahmen im unternehmerischen Bereich der DB AG
könnten jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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