VKU sieht Nachbesserungsbedarf bei nationalem Allokationsplan II / Emissionsarme GuD- und KWK-Anlagen werden durch Zuteilungsregeln benachteiligt
Geschrieben am 12-05-2006 |
Köln (ots) - "Wir sehen noch Nachbesserungsbedarf beim Nationalen Allokationsplan II" erklärt der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbbels. "Moderne, hocheffiziente KWK- und GuD-Anlagen leisten einen erheblichen Beitrag zur Emissionsminderung. Investitionen in diese Kraftwerke sollten daher nicht gefährdet, sondern honoriert werden." Der VKU setzt sich dafür ein, dass die Zuteilungsregeln für Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) im Nationalen Allokationsplan II (NAP II) verbessert werden. Er unterstützt damit die von verschiedenen Gaskraftwerksbetreibern vorgetragene Kritik, dass moderne GuD-Anlagen gegenüber Kohlekraftwerken benachteiligt werden. Anders als im bis Ende 2007 geltenden NAP I wird die Zuteilung von CO2-Zertifikaten im NAP II nach Standardauslastungsgraden erfolgen. Dabei soll die Betriebsstundenzahl für GuD-Anlagen deutlich niedriger angesetzt werden als für Kohlekraftwerke, was der heutigen Realität nicht mehr entspricht. Auch KWK-Anlagen werden durch den NAP II schlechter gestellt. Die so genannte Optionsregel und der KWK-Bonus - eine Anerkennung der geleisteten Emissionsminderungen - sollen wegfallen. Die Optionsregel hatte es erlaubt, modernisierte Anlagen wie Neuanlagen zu behandeln und eine entsprechende Zuteilung von Zertifikaten zu beantragen. Der Wegfall dieser Regel trifft besonders jene kommunalen Unternehmen, die bis 2005 ihre KWK-Anlagen modernisiert oder ersetzt hatten. Sie bekommen nur noch geringere Laufzeiten zugebilligt, und damit droht eine Unterausstattung mit Zertifikaten.
Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6556 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6556.rss2
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