Bleser/Heinen: Kompromiss bei EU-Regeln zur Lebensmittelwerbung kein großer Wurf
Geschrieben am 12-05-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission zu den "Health Claims" am 10. Mai 2006 erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB:
Nach drei zähen Jahren der Verhandlungen zu den so genannten "Health Claims" liegt nun ein Kompromiss auf dem Tisch, der niemandem wirklich nutzt - weder Verbrauchern noch Unternehmen. Das Engagement der Union auf europäischer Ebene und der Bundesregierung konnte die unsinnigen Regelungen des Gemeinsamen Standpunktes aus dem Dezember 2005 lediglich abmildern:
Auf Drängen von CDU und CSU werden nun unverpackte Lebensmittel wie Gemüse, Obst und Brot von der Verordnung ausgenommen ebenso wie traditionelle Verkehrsbezeichnungen wie etwa die "Hustenbonbons". Außerdem konnte eine Verlängerung der Übergangsfrist für Markennamen von 10 auf 15 Jahren erreicht werden, wenn diese gegen die Verordnung verstoßen und deshalb vom Markt genommen werden müssen. Als kleinen Erfolg lässt sich verzeichnen, dass einmal das gestraffte Notifizierungsverfahren beibehalten werden konnte und für gesundheitsbezogene Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos weiterhin ein ebenfalls stark gestrafftes Zulassungsverfahren gelten soll. Kleine und mittelständische Unternehmen, die gerade die deutsche Lebensmittelbranche prägen, sollen von europäischer Ebene Unterstützung bei der Antragstellung erhalten.
Auch für die Verbraucher enthält der vorliegende Kompromiss keine echte Verbesserung, die zu mehr Transparenz führt. Die unsinnigen Nährwertprofile bleiben weiterhin bestehen. Als Kompromiss soll es zukünftig bei Überschreitung eines der Kernwerte trotzdem möglich sein, das Produkt auszuloben, wenn an ebenso prominenter Stelle auf dieses "Defizit" hingewiesen wird. Ob damit eine praktikable Regelung für den Verbraucher geschaffen wurde, ist fraglich.
Die Union hat weiterhin große Bedenken, dass die EUKommission mit der vorliegenden Verordnung grundsätzlich ihre Kompetenzen überschreitet, indem sie versucht, über einheitliche Vorschriften bei der Lebensmittelwerbung Gesundheitspolitik zu betreiben, die noch dazu ideologisch einseitig ist. Sollte die Verordnung in der vorliegenden Form in der nächsten Woche im Europäischen Parlament verabschiedet werden, hätte erneut der Grundsatz "gut gemeint und schlecht gemacht" sich Bahn gebrochen.
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