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Singhammer/Grübel: Gesetz zu Jugendfreiwilligendiensten beschlossen

Geschrieben am 21-02-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des Beschlusses zur Änderung des
Jugendfreiwilligendienstegesetzes erklären der familienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB und
der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel MdB:

Der zuständige Familienausschuss im Deutschen Bundestag hat die
Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes beschlossen. Damit
werden die bisher aus zwei Gesetzen bestehenden Regelungen für das
Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr
(FÖJ) zu einer einheitlichen Regelung zusammengefasst.

Junge Menschen können sich dadurch nun leichter mit
gesellschaftlichem Engagement für die Allgemeinheit einsetzen.

Die Große Koalition ist sich einig über eine zeitliche
Flexibilisierung, also über eine Regeldauer mit einer
Verlängerungsoption auf 18 Monate sowie mehrere 6-monatige
Freiwilligendienste in Drei-Monats-Abschnitten nacheinander.

Besonders erfreulich ist die Änderung, dass nun auch bei Teilnahme
an einem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst im Ausland
weiterhin Kindergeld gezahlt wird und die Freiwilligen in das System
der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen werden.

Anfang März wird der Gesetzentwurf im Bundestag in 3. Lesung
verabschiedet werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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