Bleser/Jordan: Keine Notwendigkeit für grundlegende Novelle des Bundeswaldgesetzes
Geschrieben am 21-02-2008 |
Berlin (ots) - Zur aktuellen Diskussion um den Änderungsbedarf im Bundeswaldgesetz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und der zuständige Berichterstatter für Forstwirtschaft, Dr. Hans-Heinrich Jordan MdB:
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmen mit der Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Mehrzahl der Bundesländer überein, dass derzeit keine Notwendigkeit für eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes besteht.
Es besteht große Übereinstimmung in der Auffassung, dass sich das Bundeswaldgesetz grundsätzlich bewährt hat und gute Voraussetzungen bietet, die gestiegenen Anforderungen an eine sach- und fachgerechte Bewirtschaftung der cirka 11 Mio. Hektar Wald in Deutschland zu bewältigen.
Nur in wenigen Punkten besteht der Bedarf für Klarstellungen, die im Rahmen eines Artikelgesetzes umgesetzt werden könnten. So sollen z. B. die örtlichen Forstbetriebsgemeinschaften bzw. deren forstliche Vereinigungen das Recht zum Holzverkauf für ihre Mitglieder zugesprochen bekommen. Zum anderen sind agroforstlich genutzte landwirtschaftliche Flächen bzw. Kurzumtriebs- oder Schnellwuchsplantagen vom Waldbegriff zu trennen und auszugrenzen.
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