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Neue Bestimmungen für die Erben von Kunst art-Interview mit Klaus Ebling, Kunstrecht-Experte, über das neue Erbschafts- und Schenkungsrecht

Geschrieben am 24-02-2008

Hamburg (ots) - Im Juli tritt voraussichtlich das neue Erbschafts-
und Schenkungsrecht in Kraft. Auch für Kunst-Erben bringt das Gesetz
neue Bestimmungen mit sich. Das Kunstmagazin art sprach mit dem
Experten Klaus Ebling, ehemaliger Vizepräsident des Bundesfinanzhofes
und Mitautor des Buchs "Kunstrecht", und berichtet in seiner
aktuellen Ausgabe, die ab sofort im Handel erhältlich ist, was
Kunsterben erwartet und wie sie Steuern sparen können.

Wird Kunst für Erben teurer? Ebling: "Nein, wer im Wesentlichen
nur Kunstwerke erbt, wird sogar weniger Steuern zahlen als vorher,
denn die Freibeträge wurden erheblich angehoben. [...] Das gilt auch
für Schenkungen". Allerdings gelten diese für den gesamten
Vermögenserwerb, auch für Immobilien. Laut Ebling wird nach dem neuen
Recht nicht auf der Grundlage eines Einheitswerts versteuert,
maßgeblich ist der aktuelle Verkehrswert. Dieser liegt in der Regel
höher als der Einheitswert. An den Staat gehen 15 Prozent des
steuerpflichtigen Erbschaftsanteils. Wer kein Geld für Steuern hat,
sollte Verhandlungsgeschick beweisen. Der Kunstrecht-Experte erklärt:
"Auch bei uns ist es zulässig, Steuerschulden mit Kunst zu
begleichen".

Doch wer legt eigentlich den Wert der Kunst fest? Nach Ebling gilt
grundsätzlich: Jedes Werk zählt einzeln. Da in den Ämtern jedoch
keine Kunstexperten sitzen, sollte der Kunstbesitzer das Finanzamt
über den Wert der Stücke informieren. Der Experte schlägt vor: "Dazu
können Auktionsergebnisse, Galeriepreise für vergleichbare Arbeiten,
alles, was den Wert bestimmt, herangezogen werden. Viel ist reine
Verhandlungssache."

Und wie können überhaupt bei einer Erbschaft Steuern gespart
werden? Ebling berichtet, dass es gemeinnützige, steuerbefreite
Stiftungen gibt, in die geerbte Kunstgegenstände eingebracht werden
können. Eine Sammlung oder einzelne Kunstobjekte sind zudem bis zu 60
Prozent steuerfrei, wenn sie für die Öffentlichkeit von besonderer
Bedeutung sind. "Befinden sich die Werke zudem mindestens 20 Jahre im
Familienbesitz, sind sie vollständig steuerbefreit. Aber sie dürfen
nicht im Privatschlösschen versteckt werden, sondern müssen
öffentlich zugänglich sein - nicht täglich, doch auf Anfrage", so
Ebling.

Originaltext: Gruner+Jahr, art
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7370
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7370.rss2

Pressekontakt:
Maike Pelikan
art Marktkommunikation
20444 Hamburg
Tel: 040/3703-2157, Fax: 040/3703-5683
E-Mail: pelikan.maike@geo.de


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