Neue Bestimmungen für die Erben von Kunst art-Interview mit Klaus Ebling, Kunstrecht-Experte, über das neue Erbschafts- und Schenkungsrecht
Geschrieben am 24-02-2008 |
Hamburg (ots) - Im Juli tritt voraussichtlich das neue Erbschafts- und Schenkungsrecht in Kraft. Auch für Kunst-Erben bringt das Gesetz neue Bestimmungen mit sich. Das Kunstmagazin art sprach mit dem Experten Klaus Ebling, ehemaliger Vizepräsident des Bundesfinanzhofes und Mitautor des Buchs "Kunstrecht", und berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, die ab sofort im Handel erhältlich ist, was Kunsterben erwartet und wie sie Steuern sparen können.
Wird Kunst für Erben teurer? Ebling: "Nein, wer im Wesentlichen nur Kunstwerke erbt, wird sogar weniger Steuern zahlen als vorher, denn die Freibeträge wurden erheblich angehoben. [...] Das gilt auch für Schenkungen". Allerdings gelten diese für den gesamten Vermögenserwerb, auch für Immobilien. Laut Ebling wird nach dem neuen Recht nicht auf der Grundlage eines Einheitswerts versteuert, maßgeblich ist der aktuelle Verkehrswert. Dieser liegt in der Regel höher als der Einheitswert. An den Staat gehen 15 Prozent des steuerpflichtigen Erbschaftsanteils. Wer kein Geld für Steuern hat, sollte Verhandlungsgeschick beweisen. Der Kunstrecht-Experte erklärt: "Auch bei uns ist es zulässig, Steuerschulden mit Kunst zu begleichen".
Doch wer legt eigentlich den Wert der Kunst fest? Nach Ebling gilt grundsätzlich: Jedes Werk zählt einzeln. Da in den Ämtern jedoch keine Kunstexperten sitzen, sollte der Kunstbesitzer das Finanzamt über den Wert der Stücke informieren. Der Experte schlägt vor: "Dazu können Auktionsergebnisse, Galeriepreise für vergleichbare Arbeiten, alles, was den Wert bestimmt, herangezogen werden. Viel ist reine Verhandlungssache."
Und wie können überhaupt bei einer Erbschaft Steuern gespart werden? Ebling berichtet, dass es gemeinnützige, steuerbefreite Stiftungen gibt, in die geerbte Kunstgegenstände eingebracht werden können. Eine Sammlung oder einzelne Kunstobjekte sind zudem bis zu 60 Prozent steuerfrei, wenn sie für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind. "Befinden sich die Werke zudem mindestens 20 Jahre im Familienbesitz, sind sie vollständig steuerbefreit. Aber sie dürfen nicht im Privatschlösschen versteckt werden, sondern müssen öffentlich zugänglich sein - nicht täglich, doch auf Anfrage", so Ebling.
Originaltext: Gruner+Jahr, art Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7370 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7370.rss2
Pressekontakt: Maike Pelikan art Marktkommunikation 20444 Hamburg Tel: 040/3703-2157, Fax: 040/3703-5683 E-Mail: pelikan.maike@geo.de
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