Mitteldeutsche Zeitung: Urteil zu Online-Durchsuchungen Sachsen-Anhalts Datenschützer von Bose: Karlsruhe stärkt die Freiheitsrechte
Geschrieben am 27-02-2008 |
Halle (ots) - Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen gelobt. "Ich bin zufrieden", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Das Gericht hat ein neues Grundrecht formuliert. Das ist eine Stärkung der Freiheitsrechte gegenüber dem Staat. Man sollte beim BKA-Gesetz jetzt keinen Schnellschuss machen." Überhaupt könne "man Zweifel haben", ob es zustande komme, weil das Bundesverfassungsgericht sehr hohe Hürden errichtete. So müssen bei einer Online-Durchsuchung eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit vorliegen. Ein Richter müsse die Genehmigung erteilen. Und der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung müsse geschützt bleiben. "Die Datenschützerkonferenz wird sich damit Anfang April in Berlin befassen", kündigte von Bose an. "Das wird mit Sicherheit auf der Tagesordnung stehen."
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