Hüppe: Spielräume der EG-Richtlinie für Rollstuhlfahrer in Bussen nutzen
Geschrieben am 28-02-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Ankündigung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, die Straßenverkehrszulassungsordnung zugunsten von Rollstuhlfahrern in Bussen anzupassen, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, die Straßenverkehrszulassungsordnung anzupassen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, in welcher Form die Straßenverkehrszulassungsordnung angepasst wird.
Die Umsetzung der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in der Straßenverkehrszulassungordnung hat dazu geführt, dass viele Busse nur noch einen Rollstuhlfahrer befördert haben. Der Bundesverkehrsminister ist gefordert, die Richtlinie 2001/85/EG zugunsten der Beförderung von Rollstuhlfahrern auszulegen. Die EG-Richtlinie gibt nur vor, dass mindestens ein Rollstuhlstellplatz bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen muss. Zum Beispiel muss der Rollstuhlstellplatz eine bestimmte Größe haben und ein Rückhaltesystem vorhalten. Diese Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein Bus zum Straßenverkehr zugelassen wird. Vorgaben für die Beförderung von Rollstuhlfahrern enthält die EG-Richtlinie dagegen nicht. Auch die in der Richtlinie enthaltene Regelung, die maximale Anzahl der vorgesehenen Rollstuhlstellplätze sichtbar zu kennzeichnen, führt zu keinem anderen Ergebnis. Diese Vorgabe kann durchaus so interpretiert werden, dass sie wiederum lediglich für die Zulassung des Busses von Bedeutung ist, nicht jedoch für die Beförderung von Rollstuhlfahrern. Außerdem kann die Kennzeichnung auch so verstanden werden, dass sie lediglich ein Hinweis für Rollstuhlfahrer ist, wieviele Rollstuhlstellplätze im Bus vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen entsprechen. Es ergibt sich jedenfalls nicht zwingend aus der Richtlinie, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr zum Beispiel auf Mehrzweckflächen befördert werden dürfen.
Auch die bisherigen Erfahrungen in der Praxis haben nicht gezeigt, dass Rollstuhlfahrer besonderer Sicherheitsmaßnahmen bedürfen, wenn Sie auf Mehrzweckflächen mitfahren. Rollstuhlfahrer sind in Bussen nicht gefährdeter als zum Beispiel Fahrgäste auf Stehplätzen. Die Vorstellung, dass Rollstuhlfahrer einen besonderen Schutz gebrauchen, geht eher in Richtung einer "Überbehütung", die insbesondere die Betroffenen selbst strikt ablehnen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass der Bundesverkehrsminister, jetzt praxisnahe Lösungen im Sinne der betroffenen Rollstuhlfahrer findet und die Spielräume der EG-Richtlinie nutzt.
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