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Neues Unterhaltsrecht - Das Ende der Hausfrauen-Ehe

Geschrieben am 03-03-2008

Hamburg (ots) - Kaum ein Gesetz der letzten Jahre wird das Leben
von Frauen so nachhaltig verändern wie das zu Beginn des Jahres in
Kraft getretene neue Unterhaltsrecht. Frauen haben danach im Fall der
Scheidung nur noch in Härtefallen Anspruch auf Geld vom Ex-Mann.
Sobald das Kind drei Jahre alt ist, ist den Müttern nach neuem Recht
zumutbar, wieder für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Die
Frauenzeitschrift FÜR SIE hat in ihrer aktuellen Ausgabe (6/2008;
EVT: 4. März) mit der ehemaligen OLG-Richterin Jutta Puls gesprochen,
die als Sachverständige im Rechtsausschuss zur Reform Stellung
genommen hat.

"Das neue Recht stärkt die Eigenverantwortung der Geschiedenen",
kommentiert Jutta Puls das Gesetz. Sie sieht es als "strikte
Anweisung, sich nach der Scheidung auf eigene Füße zu stellen."
Zugleich räumt die Expertin ein, dass derjenige, der die Kinder
betreut hat, schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt antrifft. "Das
muss man ausgleichen. Wer keinen Job findet, erhält übergangsweise
Unterhalt."
Was die Zumutbarkeit von Jobs angeht, gibt es ebenfalls Neuerungen.
"Früher musste niemand unter dem ehelichen Lebensniveau arbeiten",
erläutert Puls. "Jetzt kann er auf das voreheliche Niveau
herabgesetzt werden." So sei zum Beispiel einer Sekretärin, die durch
die Heirat mit dem Chef einen höheren Lebensstandard erreicht habe,
nach der Scheidung durchaus wieder eine Arbeit in ihrem
Ausbildungsberuf zuzumuten.

Tatsächlich markiert das neue Unterhaltsrecht einen historischen
Wechsel in der Familienpolitik: Die Ehe soll nicht länger eine
Versorgungsinstitution sein. "Wenn jemand für seinen eigenen
Lebensunterhalt sorgen kann, muss er es auch", sagt Jutta Puls, die
nicht zuletzt aufgrund der hohen Scheidungsquoten nachdrücklich davor
warnt, sich vom Partner abhängig zu machen. Wünschen beide Partner
dennoch eine Hausfrauen-Ehe, sollte zumindest ein Ehevertrag
abgeschlossen werden. "In dem könnte vereinbart werden, dass der Mann
für die Frau in die freiwillige Rentenversicherung einzahlt oder für
sie eine Lebensversicherung abschließt."

Diese Meldung ist unter Quellenangabe FÜR SIE zur Veröffentlichung
frei.

Kerstin Bode
Redaktion FÜR SIE
Ressortleitung Report
Tel. 040/ 27 17 - 35 17
Fax 040/ 27 17 - 20 90
E-Mail: kerstin.bode@fuer-sie.de

Originaltext: FÜR SIE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6558
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Pressekontakt:
Mona Burmester
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 040/ 27 17 - 24 93
Fax 040/ 27 17 - 20 63
E-Mail: presse@jalag.de


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