Neues Unterhaltsrecht - Das Ende der Hausfrauen-Ehe
Geschrieben am 03-03-2008 |
Hamburg (ots) - Kaum ein Gesetz der letzten Jahre wird das Leben von Frauen so nachhaltig verändern wie das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene neue Unterhaltsrecht. Frauen haben danach im Fall der Scheidung nur noch in Härtefallen Anspruch auf Geld vom Ex-Mann. Sobald das Kind drei Jahre alt ist, ist den Müttern nach neuem Recht zumutbar, wieder für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Die Frauenzeitschrift FÜR SIE hat in ihrer aktuellen Ausgabe (6/2008; EVT: 4. März) mit der ehemaligen OLG-Richterin Jutta Puls gesprochen, die als Sachverständige im Rechtsausschuss zur Reform Stellung genommen hat.
"Das neue Recht stärkt die Eigenverantwortung der Geschiedenen", kommentiert Jutta Puls das Gesetz. Sie sieht es als "strikte Anweisung, sich nach der Scheidung auf eigene Füße zu stellen." Zugleich räumt die Expertin ein, dass derjenige, der die Kinder betreut hat, schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt antrifft. "Das muss man ausgleichen. Wer keinen Job findet, erhält übergangsweise Unterhalt." Was die Zumutbarkeit von Jobs angeht, gibt es ebenfalls Neuerungen. "Früher musste niemand unter dem ehelichen Lebensniveau arbeiten", erläutert Puls. "Jetzt kann er auf das voreheliche Niveau herabgesetzt werden." So sei zum Beispiel einer Sekretärin, die durch die Heirat mit dem Chef einen höheren Lebensstandard erreicht habe, nach der Scheidung durchaus wieder eine Arbeit in ihrem Ausbildungsberuf zuzumuten.
Tatsächlich markiert das neue Unterhaltsrecht einen historischen Wechsel in der Familienpolitik: Die Ehe soll nicht länger eine Versorgungsinstitution sein. "Wenn jemand für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen kann, muss er es auch", sagt Jutta Puls, die nicht zuletzt aufgrund der hohen Scheidungsquoten nachdrücklich davor warnt, sich vom Partner abhängig zu machen. Wünschen beide Partner dennoch eine Hausfrauen-Ehe, sollte zumindest ein Ehevertrag abgeschlossen werden. "In dem könnte vereinbart werden, dass der Mann für die Frau in die freiwillige Rentenversicherung einzahlt oder für sie eine Lebensversicherung abschließt."
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