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Erbschaftsteuerreform: Unternehmen dürfen nicht stranguliert werden

Geschrieben am 04-03-2008

München (ots) -

Deloitte-Experte äußert sich zu den möglichen Folgen der
Erbschaftsteuerreform für den Standort Deutschland

Der Gesetzgeber hat es in der Hand, mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf der Erbschaftsteuerreform eine Stärkung des Standortes
Deutschland im Hinblick auf Familienunternehmen zu erreichen.
Wichtige Korrekturen wie eine Kürzung der Fristen für den Erhalt der
Verschonung, die Einbeziehung von Immobilienunternehmen in die
Verschonung und eine vereinfachte praxistaugliche Bewertung für alle
Unternehmen sind hierfür allerdings erforderlich.

"Leider gilt für die Erbschaftsteuerreform: Die Richtung stimmt,
die Umsetzung weist im Detail erhebliche Mängel auf", so die
Einschätzung von Dr. Rudolf Pauli, Partner Steuern bei Deloitte, zur
morgigen Erbschaftsteuerreformgesetz-Anhörung im Finanzausschuss des
Bundestages. "Das Reformziel, die Förderung der
Unternehmensnachfolge, ist ausdrücklich zu unterstützen. Das
Bundesverfassungsgericht hat dies verbunden mit Auflagen auch
zugelassen."

Kritisch äußerte Pauli sich jedoch zur Umsetzung: "Der Gesetzgeber
legt die Hürden für eine Verschonung sehr hoch, aus
verfassungsrechtlicher Sicht wäre dies nicht erforderlich." Die
vorgesehene Behaltensfrist von 15 Jahren und die Frist für die
Lohnsummenklausel von zehn Jahren seien beide zu lang.
Unternehmerisches Handeln braucht Flexibilität, denn Unternehmen
müssen sich an ständig wandelnde Marktbedingungen anpassen. Darüber
hinaus steigt durch die langen Fristen der Beratungsaufwand für die
Unternehmen erheblich, eine Unternehmensübertragung wäre erst nach 15
Jahren abgeschlossen. "Hier besteht deutlicher Korrekturbedarf, die
Fristen müssen verkürzt und einheitlich ausgestaltet werden."

Völlig unverständlich sei, dass Unternehmen der
Immobilienwirtschaft in der Regel durch die
Verwaltungsvermögensgrenze ganz aus der Förderung herausfallen. Diese
stellen wie Produktionsunternehmen Arbeitsplätze zur Verfügung. Mit
der Bereitstellung von Wohnraum erfüllen sie darüber hinaus ein
Gemeinwohlbedürfnis, was die Förderungswürdigkeit noch unterstreicht.
"Es muss eine Regelung gefunden werden, die auch den Anforderungen
dieser Unternehmen gerecht wird", stellt Pauli fest.

Mit dem neuen Bewertungsrecht soll die Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichtes - Wertermittlung anhand der Verkehrswerte
- umgesetzt werden: Damit würde die Bewertung deutlich komplizierter.
Ein vereinfachtes Verfahren, das in einer Rechtsverordnung für die
Unternehmensbewertung angeboten wird, wäre zu begrüßen. "Dieses muss
jedoch für alle Unternehmen anwendbar sein und mit einer
unternehmensbezogenen Risikobetrachtung den jeweiligen
Unternehmensgegebenheiten trotz Vereinfachung Rechnung tragen",
resümiert Pauli.

Die vollständige Stellungnahme können Sie unter http://www.deloitt
e.com/dtt/cda/doc/content/Stellungnahme%20Deloitte%20f%FCr%20FA%20Bun
destag%281%29.pdf einsehen.

Deloitte Deutschland

Deloitte ist eine der führenden Prüfungs- und
Beratungsgesellschaften in Deutschland. Das breite Leistungsspektrum
umfasst Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate
Finance-Beratung. Mit 4.000 Mitarbeitern in 18 Niederlassungen
betreut Deloitte seit mehr als 100 Jahren Unternehmen und
Institutionen jeder Rechtsform und Größe aus allen
Wirtschaftszweigen. Über den Verbund Deloitte Touche Tohmatsu ist
Deloitte mit rund 150.000 Mitarbeitern in nahezu 140 Ländern auf der
ganzen Welt vertreten.

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein
schweizerischen Rechts, dessen Mitgliedsunternehmen einschließlich
der mit diesen verbundenen Gesellschaften. Als Verein schweizerischen
Rechts haften weder Deloitte Touche Tohmatsu als Verein noch dessen
Mitgliedsunternehmen für das Handeln oder Unterlassen des/der jeweils
anderen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und
unabhängig, auch wenn es unter dem Namen "Deloitte", "Deloitte &
Touche", "Deloitte Touche Tohmatsu" oder einem damit verbundenen
Namen auftritt. Leistungen werden jeweils durch die einzelnen
Mitgliedsunternehmen, nicht jedoch durch den Verein Deloitte Touche
Tohmatsu erbracht. Copyright © 2008 Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.

Originaltext: Deloitte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60247.rss2

Pressekontakt:
Isabel Milojevic
PR Manager
Tel +49 89 29036-8825
imilojevic@deloitte.de


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