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Erbschaftsteuerreform: Betriebserhalt muss Vorrang haben

Geschrieben am 04-03-2008

Berlin (ots) - "Bei der Reform der Erbschaftsteuer müssen der
Erhalt der Betriebe und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen
Vorrang haben." Dies erklärte der Präsident des Bundesverbands
mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, zur Anhörung des
Finanzausschusses des Bundestags.

Obwohl die Reformabsicht insgesamt zu begrüßen sei, hätten einige
Punkte des Gesetzentwurfs "katastrophale Auswirkungen auf die
Existenz mittelständischer Unternehmen", warnte der
Mittelstandspräsident. Das gelte insbesondere für die vorgesehene
Behaltensdauer von 15 Jahren. Eine solche Frist sei in der
wirtschaftlichen Realität schlicht abwegig.

Abzulehnen sei auch, dass bei einer Aufgabe des Unternehmens zu
jeglichem Zeitpunkt vor Ablauf der Behaltensdauer eine volle
Besteuerung erfolgen soll. Anstelle dieses "Fallbeileffekts" schlägt
der BVMW eine stufenweise Abschmelzung vor: "Wenn sich die
Erbschaftsteuerbelastung mit jedem Jahr des Behalts anteilig
verringert, besteht ein Anreiz, den Betrieb auch in schwieriger Lage
fortzuführen", so Ohoven.

Als "ungeeignetes Korrektiv" bezeichnete Ohoven die Bemessung des
Abschlags mittels der Lohnsumme. Die wirtschaftliche Entwicklung
werde in vielen Fällen zu einer Anpassung der Lohnkosten zwingen. Der
Gesetzentwurf will die Lohnsumme durch Anpassungen nach oben
festschreiben. Allein der bürokratische Aufwand der Berechnungen
zeige, dass dieses Konzept untauglich sei.

"Der Gesetzentwurf in dieser Form kann nur als Instrument zur
Zerschlagung von mittelständischen Betrieben gewertet werden",
brachte Ohoven die Kritik auf den Punkt. Demgegenüber stünden die
börsennotierten Großunternehmen besser da. Sie würden durch die
Reform nicht belastet, da die Besteuerung der Erbschaft bei den
Aktionären erfolgt.

Originaltext: BVMW
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Pressekontakt:
BVMW Presse
Eberhard Vogt
Tel.: 030 / 53 32 06 20
E-Mail: presse@bvmw.de
Web: www.bvmw.de, www.bvmw-presse.de


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