BERLIN. Zu Berichten, wonach die Finanzbehörden derzeit weder gewillt noch in der Lage seien, das neue Gesetz, das ihnen ab April die Abfrage von Kontendaten ermöglicht, flächendeckend umzusetzen, erklärt die Datenschutzexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:
Ab dem 1. April 2005 hat jeder Polizeiposten, jedes Finanz-, Sozial-, Arbeits- und Bafög-Amt die Möglichkeit, ohne konkreten Verdacht in Stammdaten von Bankkunden zu blättern. Wäre es nach Rot-Grün gegangen, hätten Bankkunden hiervon noch nicht einmal etwas erfahren. Das soll nun als Reaktion auf eine Initiative der FDP geändert werden. Bisher bestanden gegen die generelle Kontoabfragemöglichkeit 'nur' verfassungsrechtliche Bedenken. Nunmehr ist klar, dass das Instrument noch nicht einmal geeignet ist, das Ziel, die Steuerehrlichkeit zu fördern, zu erreichen.
Laut dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, sind die Finanzbehörden derzeit weder gewillt noch in der Lage, das Gesetz flächendeckend umzusetzen. Das neue Instrument der Kontoabfragemöglichkeit ist damit nicht mehr als ein Placebo. Sein Beitrag zur Förderung der Steuerehrlichkeit wird gleich Null sein. Hingegen sind die Nebenwirkungen erheblich:
Die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses gefährdet den Finanzplatz Deutschland und erschüttert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Rot-Grün ist dringend aufgefordert, zur Vernunft zurückzukehren. Der beste Beitrag zur Förderung der Steuerehrlichkeit sind niedrige Steuersätze und ein transparentes Steuersystem.
Bettina Lauer
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Quelle: Pressrelations.de
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