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Resolution des Deutschen Schmerz- und Palliativtags: Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen verletzen Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Geschrieben am 09-03-2008

Frankfurt (ots) - In einer Resolution des Deutschen Schmerz- und
Palliativtages in Frankfurt/Main erklären die rund 2000 Experten,
dass die jüngsten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen das
grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit in eklatanter Weise verletzen. Stark wirksame
Schmerzmittel (Opioide) dürften nicht einer Austauschpflicht durch
den Apotheker infolge von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und
Arzneimittelherstellern unterliegen. Ebenso sei eine Verpflichtung
der Ärzte zur Umstellung von stark wirksamen Opioiden auf Morphin aus
rein ökonomischen Gründen unter wissenschaftlichen und ethischen
Gesichtspunkten nicht vertretbar.

Schließt der Arzt es nicht ausdrücklich auf dem Rezept aus - was
nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme sein sollte - muss der
Apotheker ein Präparat abgeben, mit dessen Hersteller die
Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag geschlossen hat. Die
Patienten erhalten statt ihrer vertrauten Medikamente Arzneimittel,
die den gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung enthalten wie ein
Originalpräparat, aber billiger sind.

Diese Regelung gilt auch für stark wirksame Schmerzmittel,
sogenannte Opioide der WHO-Stufe III, die Ärzte zur Behandlung
stärkster Schmerzen einsetzen und die dem Betäubungsmittelrecht
unterliegen. Die individuell erforderliche Dosis muss jeweils sehr
genau ermittelt und der Patient dann darauf eingestellt werden.

"Jeder Austausch von Betäubungsmitteln erzeugt für den Patienten
neue vom Arzt zu begleitende Risiken, die in ihren Anforderungen
einer Neueinstellung entsprechen", heißt es in der Resolution.

Selbst bei gleicher Substanz und Substanzmenge unterschiedlicher
Präparate bestünden für den Patienten spürbare Unterschiede. "Die
Bedeutung dieser Unterschiede belegt die weltweit erste und einzige
Untersuchung im Auftrag der Deutschen Schmerzliga zur Auswirkung von
Umstellungen stark wirksamer Opioide an 424 Patienten", so die
Experten. Bei 85 Prozent der zuvor gut eingestellten Patienten war
die Umstellung mit einer signifikanten Schmerzzunahme und
gravierenden Beeinträchtigung der Lebensqualität verbunden. Im
Gegensatz dazu ist die immer wieder aufgestellte Behauptung, eine
Umstellung auf wirkstoffgleiche Medikamente sei problemlos, in keiner
einzigen Untersuchung belegt.

Daher fordern die Unterzeichner der Resolution, dass stark
wirksame Opioide nicht einer Austauschpflicht aus ökonomischen
Gründen unterliegen dürften. Auch eine Verpflichtung zur Umstellung
von Stufe-III-Opioiden auf Morphin ausschließlich aus ökonomischen
Gründen sei unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten
nicht vertretbar, da sich Opioide wesentlich voneinander
unterscheiden.

Originaltext: Dt.Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56965
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