Resolution des Deutschen Schmerz- und Palliativtags: Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen verletzen Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Geschrieben am 09-03-2008 |
Frankfurt (ots) - In einer Resolution des Deutschen Schmerz- und Palliativtages in Frankfurt/Main erklären die rund 2000 Experten, dass die jüngsten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in eklatanter Weise verletzen. Stark wirksame Schmerzmittel (Opioide) dürften nicht einer Austauschpflicht durch den Apotheker infolge von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern unterliegen. Ebenso sei eine Verpflichtung der Ärzte zur Umstellung von stark wirksamen Opioiden auf Morphin aus rein ökonomischen Gründen unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten nicht vertretbar.
Schließt der Arzt es nicht ausdrücklich auf dem Rezept aus - was nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme sein sollte - muss der Apotheker ein Präparat abgeben, mit dessen Hersteller die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag geschlossen hat. Die Patienten erhalten statt ihrer vertrauten Medikamente Arzneimittel, die den gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung enthalten wie ein Originalpräparat, aber billiger sind.
Diese Regelung gilt auch für stark wirksame Schmerzmittel, sogenannte Opioide der WHO-Stufe III, die Ärzte zur Behandlung stärkster Schmerzen einsetzen und die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen. Die individuell erforderliche Dosis muss jeweils sehr genau ermittelt und der Patient dann darauf eingestellt werden.
"Jeder Austausch von Betäubungsmitteln erzeugt für den Patienten neue vom Arzt zu begleitende Risiken, die in ihren Anforderungen einer Neueinstellung entsprechen", heißt es in der Resolution.
Selbst bei gleicher Substanz und Substanzmenge unterschiedlicher Präparate bestünden für den Patienten spürbare Unterschiede. "Die Bedeutung dieser Unterschiede belegt die weltweit erste und einzige Untersuchung im Auftrag der Deutschen Schmerzliga zur Auswirkung von Umstellungen stark wirksamer Opioide an 424 Patienten", so die Experten. Bei 85 Prozent der zuvor gut eingestellten Patienten war die Umstellung mit einer signifikanten Schmerzzunahme und gravierenden Beeinträchtigung der Lebensqualität verbunden. Im Gegensatz dazu ist die immer wieder aufgestellte Behauptung, eine Umstellung auf wirkstoffgleiche Medikamente sei problemlos, in keiner einzigen Untersuchung belegt.
Daher fordern die Unterzeichner der Resolution, dass stark wirksame Opioide nicht einer Austauschpflicht aus ökonomischen Gründen unterliegen dürften. Auch eine Verpflichtung zur Umstellung von Stufe-III-Opioiden auf Morphin ausschließlich aus ökonomischen Gründen sei unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, da sich Opioide wesentlich voneinander unterscheiden.
Originaltext: Dt.Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56965 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56965.rss2
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