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Aktuell zum Thema Läuse: "Anders" ist nicht immer anders und schon gar nicht gleich besser!

Geschrieben am 11-03-2008

Lübbecke (ots) - Die Bielefelder Dr. Wolff Arzneimittel GmbH -
selbsternannter Befreier von Millionen gefährdeter Kinder -
vermeldet: "Bei der Bekämpfung von Kopfläusen sind insektizidhaltige
Präparate nach wie vor weit verbreitet, obwohl ihr Einsatz
beispielsweise bei Lebensmitteln inzwischen stark eingeschränkt
worden ist."

(Pressemitteilung der Dr. Wolff GmbH: Umfrage: Große Mehrheit ist
für ein Verbot. "Insektizide gehören nicht auf Kinderköpfe".
Bielefeld, 26.02.2008)

1. Wir, die Eduard Gerlach GmbH (Goldgeist forte) halten diese
Darstellung nicht nur für irreführend, sondern für grob fahrlässig.
Sie unterstellt, dass sich insektizide Kopflausmittel nicht von
anderen Schädlingsbekämpfungsmitteln wie z.B. Pflanzenschutzmitteln
und Haushaltsinsektiziden unterscheiden. Umgekehrt suggeriert sie,
dass sich potenziell alle Insektizidpräparate zur Kopflausbekämpfung
eignen. Wer den Gedanken zu Ende denkt, könnte dem Irrtum erliegen,
dass sich ein Lausbefall ebenso gut aber günstiger mit einem
herkömmlichen Biozid aus dem Baumarkt behandeln lässt. Eine solche
Maßnahme wäre fatal. Wer Kinder ernsthaft schützen will, sollte auf
die Unterschiede verweisen und nicht unsachgemäß verkürzen. Es gibt
eine kaum überschaubare Vielfalt insektizider Substanzen in noch
zahlreicheren Formulierungen, Dosierungen und Darreichungsformen. Sie
unterscheiden sich in ihrem Wirkmechanismus sowie in ihrem Einfluss
auf den Menschen erheblich. Deshalb sind bei weitem nicht alle zur
Anwendung am Menschen geeignet. Als Wirkstoffe gegen Kopflausbefall
werden in Deutschland aufgrund ihrer geringen Warmblütertoxizität nur
pflanzliche Pyrethrine und synthetische Pyrethroide eingesetzt. Ihre
Dosierungen, Formulierungen und Darreichungsformen sind auf diesen
speziellen Anwendungszweck zugeschnitten. Weil insektizide
Kopflausmittel zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, müssen sie
strenge Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
erfüllen. Dies ist der Grund, warum insektizide Kopflausmittel als
Arzneimittel zugelassen werden. Ihre Unbedenklichkeit bei Anwendung
am Menschen muss nachgewiesen sein. Wir möchten deshalb noch einmal
unterstreichen, dass bei Kopflausbefall zugelassene Präparate aus der
Apotheke verwendet werden sollten, keine herkömmlichen
Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Baumarkt.

2. Wer sich über die Unterschiede informieren möchte: Auf der
Internet-Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit gibt es eine Hintergrundinformation zum Thema
"Zulassung von Mitteln gegen Kopfläuse". Dort heißt es: "Mittel gegen
Kopfläuse gehören zur großen Gruppe der Schädlingsbekämpfungsmittel.
Sie werden aufgrund ihres Einsatzes als Arzneimittel bzw.
Medizinprodukt oder als Biozidprodukt zugelassen. Mit der Zulassung
als Arzneimittel, Medizinprodukt oder Biozid wird vorgegeben, in
welchen Fällen und in welcher Art ein Mittel gegen Kopfläuse
eingesetzt werden darf. Die gleiche Quelle erklärt auch die Bedeutung
der zusätzlichen Anerkennung nach § 18 Infektionsschutzgesetz
(derzeit: Pyrethrum, Permethrin, Allethrin, Kokos-/Sojaöl): "Im
Rahmen dieses Listungsverfahrens gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz
wird geprüft, ob das Mittel gegen Überträger von Krankheitserregern
wirkt und diese nachhaltig tilgt. Darüber hinaus werden die
Gesundheitsverträglichkeit und die Umweltwirkungen bei sachgerechter
Anwendung geprüft." Geeignete Mittel werden auf der so genannten
Entwesungsmittelliste geführt und dürfen bei behördlich angeordneten
Entlausungen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und
Kindergärten eingesetzt werden. "Wenn eines der Mittel, das
Insektizide enthält, gesundheitsgefährdend wäre, würde es sicher
nicht auf dieser Liste erscheinen", lautet es in einer Stellungnahme
des Umweltbundesamtes zur aktuellen Anti-Insektizid-Kampagne der Dr.
Wolff GmbH - nachzulesen in der Westdeutschen Zeitung vom 26.
Februar. Für die gesundheitliche Prüfung zuständig ist das
Bundesinstitut für Risikobewertung im Einvernehmen mit dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Arzneimittelzulassung und behördliche Anerkennung nach
Infektionsschutzgesetz sind somit ein doppeltes Netz für die
gesundheitliche Unbedenklichkeit entsprechend zugelassener
Kopflausmittel.

3. In den letzten Wochen war viel von insektiziden Kopflausmitteln
die Rede. Mit insektiziden Wirkstoffen sind u.a. solche gemeint, die
Insekten durch Störung der Nervenfunktion innerhalb kürzester Zeit
zunächst bewegungsunfähig machen ("Knock-Down-Effekt") und
schließlich abtöten ("Kill-Effekt"). Dieser für insektizid wirkende
Kopflausarzneimittel typische Doppeleffekt ist für die behördliche
Prüfung nach Infektionsschutzgesetz besonders wichtig.
Zulassungsbedingung ist nämlich, dass die Läuse nach einem
Mittelkontakt keine Gelegenheit mehr haben, andere Personen zu
befallen. Dieses Risiko besteht, solange sie bewegungsfähig bleiben
oder sich nach einem Mittelkontakt wieder erholen. Bei insektiziden
Kopflausmitteln wird die Bewegungsfähigkeit sofort ausgeschaltet. Sie
sterben schneller ab im Vergleich zu physikalischen Wirkstoffen,
deren Einwirkzeit mindestens acht Stunden (Etropril) dauert und damit
mehr als acht mal so lange wie bei einem Insektizid (Goldgeist forte:
30-45 Minuten). Die Einwirkzeit bei Präparaten, die nicht auf das
Nervensystem, sondern physikalisch auf die Atmung einwirken, ist
deshalb so lange, weil Läuse auf keine konstante Atmung angewiesen
sind, sich also wieder erholen können.

4. Gelegentlich werden insektizide Wirkstoffe auch mit chemischen
Wirkstoffen gleichgesetzt und diesen natürliche gegenübergestellt.
Damit kein Missverständnis aufkommt: Sowohl unter den chemisch, als
auch unter den physikalisch wirksamen Substanzen gibt es synthetische
und pflanzliche. Dimeticon zum Beispiel wird synthetisch hergestellt,
das ebenfalls physikalisch gegen Läuse wirksame Soja-/Kokosöl-Derivat
ist eine von Naturstoffen abgeleitete Wirkstoffkombination. Unter den
insektiziden Substanzen sind Permethrin und Allethrin synthetische
Wirkstoffe, während Pyrethrum ein natürlicher Pflanzenextrakt ist.
Gewonnen wird Pyrethrum aus getrockneten Chrysanthemenblüten. Ihre
insektiziden Bestandteile heißen Pyrethrine. Selbst wenn Pyrethrine
bei gestörter Hautbarriere oder aufgrund von starker Überdosierung in
kleinen Mengen in den Organismus gelangen, werden sie dort
enzymatisch sofort abgebaut und vollständig ausgeschieden. Kaltblüter
wie Insekten haben dagegen ein abweichendes und viel langsameres
Stoffwechselsystem. Durch Zugabe von Hilfsstoffen wird bei ihnen die
Entgiftung (der Abbau) noch weiter verzögert. 1996 hatte das
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz den Einfluss
insektizider Substanzen an Menschen untersucht, die einer erhöhten
Insektizid-Exposition ausgesetzt waren, zum Beispiel durch
professionelle Schädlingsbekämpfung, Umgang mit Holzschutzmitteln
oder Haushaltsinsektensprays. Die Ergebnisse der Studie gaben weder
Hinweise auf chronische Insektizidvergiftungen noch auf irreversible
Nervenschädigungen. Zu den Ergebnissen dieser Studie ist eine
Presseinformation auf der Internetseite des Bundesinstituts für
Risikobewertung hinterlegt. Grundsätzlich besteht bei allen äußerlich
eingesetzten Wirkstoffen die Möglichkeit einer Aufnahme über die Haut
und bei Sprays auch über die Lunge. Dies ist keine insektizidtypische
Eigenschaft. Sie gilt auch für chemische Substanzen wie Dimeticon und
ist bei diesem abhängig von der Viskosität. Die Monografie zur
Hedrin-Lösung - nach Angaben von Dr. Wolff rezepturidentisch mit
Etopril - weist auf die Möglichkeit einer geringfügigen Resorption
ausdrücklich hin.

5. Auf einer Pressekonferenz in Frankfurt wurden ferner die
Ergebnisse einer Umfrage von TNS Healthcare (Emnid) vorgestellt.
Durchgeführt wurde sie im Auftrag der Dr. Wolff GmbH. Danach sollen
sich 77 Prozent der Befragten für ein generelles Verbot
insektizidhaltiger Mittel aussprechen. Bei dieser Umfrage wurden die
Teilnehmer allerdings zu Beginn gefragt, ob ihnen bekannt sei, dass
"Pestizide, die im 2. Weltkrieg entwickelt wurden, um Soldaten von
der Kopflausplage zu befreien, noch heute in Arzneimitteln gegen
Kopfläuse eingesetzt werden". Über 60 Jahre Forschungsarbeit auf dem
Gebiet des Infektionsschutzes wurden unter den Teppich gekehrt. Wir
haben eingangs schon auf die große Zahl unterschiedlicher
insektizider Substanzgruppen hingewiesen. Die in
Kopflausarzneimitteln enthaltenen Wirkstoffe werden in der heute
gebräuchlichen Form erst seit den 70er Jahren eingesetzt. Im 2.
Weltkrieg wurde vorwiegend DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan), in
Deutschland als "Lauseto" seit den 40er Jahren auf dem Markt,
verwendet. Wie Lindan ist DDT eine Organochlorverbindung. Im
Vergleich mit Pyrethrinen und Pyrethroiden besitzen diese
Verbindungen eine höhere Neurotoxizität für Warmblüter, sind besser
fettlöslich und über die Kopfhaut besser resorbierbar, langsamer
abbaubar, besitzen eine hormonähnliche Wirkung und sollen zudem in
hoher Dosierung cancerogen wirken. Aus diesem Grunde ist die
Verwendung von DDT in Deutschland seit 1972 verboten und seit Januar
2008 auch Lindan. Die falsche Vorstellung, dass Altinsektizide wie
DDT, Lindan, Aldrin oder Endosulfan, die weltweit negativ diskutiert
wurden und mit Ausnahme weniger Entwicklungsländer heute gar nicht
mehr eingesetzt werden, auch in der Landwirtschaft nicht, in hiesigen
Kopflausmitteln enthalten sein könnten, erklärt den Wunsch der
Befragten nach einem generellen Verbot.

6. Auch wir haben Verbraucher gefragt, jedoch nicht generell
Menschen ab 14 Jahre aufwärts, sondern bewusst die Anwender, also
vorwiegend Eltern. Befragt wurden Sie über das
Wartezimmerinformationssystem direkt in Kinderarztpraxen sowie in
Apotheken. Die im Herbst 2006 erstmals durchgeführte, im Herbst 2007
wiederholte und vom Institut für medizinische Statistik (IMS)
ausgewertete Umfrage zeigt andere Ergebnisse. Wir haben gefragt: Für
die Behandlung von Kopflausbefall gibt es verschiedene
Therapieoptionen. Für welche würden Sie sich entscheiden? 71% der
Befragten entschieden sich für ein "zugelassenes Arzneimittel mit
einem insektiziden(!) Wirkstoff". Nur bei 37% fiel hier die Wahl auf
"Medizinprodukte mit einem silikonähnlichen Wirkstoff, der die Haare
imprägniert und Läuse erstickt". Der Rest favorisierte
Medizinprodukte auf Basis von pflanzlichen Ölen. In Bezug auf die
Grundgesamtheit (Eltern in Kinderarztpraxen und Apotheken) wurde die
Teilnehmerzahl mit n = 140 von den Meinungsforschern als
repräsentativ eingestuft. Was sind die Gründe für derart
unterschiedliche Ergebnisse? Die Erfahrung macht den Unterschied.
Etwa die Hälfte der Befragten hatte bereits Erfahrung mit einem
insektiziden Arzneimittel, in dem Fall mit Goldgeist forte. Die
Verwenderzufriedenheit lag bei 93 Prozent. Als Gründe für die
Zufriedenheit wurden angegeben: die Wirksamkeit gegen Läuse und
Nissen (96%), die gute Verträglichkeit (84%!) sowie die einfache
Anwendung (68%). Das gute Preis-Leistungs-Verhältnis - Goldgeist
forte ist mit 8,93 EUR (75ml) das preiswerteste, freiverkäuflich
erhältliche Kopflausmittel - betrachtete dagegen nur etwa die Hälfte
der Goldgeist-Verwender als Vorteil. Gerade dieser letzte Wert zeigt
uns, dass die Kostenfrage für die meisten Eltern gar nicht so
entscheidend ist, wie die Dr. Wolff GmbH dies vermutet. Wichtig für
sie ist vielmehr ein nachweislich wirksames, gut verträgliches und
einfach anzuwendendes Kopflausmittel.

7. Einen Arzneimittelzwang gibt es bei der Auswahl freilich nicht,
wie dies in der Pressemitteilung zu Etopril vom 28. Februar ("Das
Bessere war schon immer der Feind des Guten") anklingt: "Leider gibt
es für Ärzte und Mütter die freie Wahl zwischen den beiden Wegen bis
heute nicht, denn nur die Insektizidhaltigen Präparate werden von den
gesetzlichen Krankenkassen erstattet." Die Tatsache, dass
Medizinprodukte nicht auf Rezept erhältlich sind, verpflichtet
keineswegs zur Verwendung eines Arzneimittels. Wer aus Überzeugung
ein Medizinprodukt verwenden möchte, findet in der Apotheke eine
großzügige Auswahl. Ohnehin werden von den rund zwei Millionen
Kopflausfällen pro Jahr laut IMS Health rund 73 Prozent im Rahmen der
Selbstmedikation behandelt. Selbst die Arzneimittel Goldgeist forte,
Infectopedicul und Jacutin Pedicul Spray werden in 63 Prozent der
Fälle direkt in der Apotheke gekauft. Für Etopril erstattet laut
Herstellerinformation die AOK Hannover als bislang einzige
Krankenkasse die Kosten. Allerdings habe es in 2007 in ganz
Niedersachsen nur sechs erstattete Verordnungen gegeben gegenüber
Zigtausend Verordnungen anderer Mittel, erklärte ein AOK-Sprecher am
28. Februar in der Süddeutschen Zeitung. Auch bei Etopril scheint
also zu gelten, dass die Verwendung vorwiegend in Selbstmedikation
stattfindet, selbst wenn eine Erstattung möglich ist.

8. Eine Verordnungsfähigkeit für Kopflaus-Medizinprodukte kann
durch Listung nach § 18 Infektionsschutzgesetz nicht begünstigt
werden. Und - umgekehrt - werden verordnungsunfähige Medizinprodukte
auch nicht grundsätzlich von der behördlichen Anerkennung
ausgeschlossen. Verordnungsfähigkeit und behördliche Anerkennung nach
Infektionsschutzgesetz sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Das
Umweltbundesamt hat in Stellungnahmen in der Westdeutschen Zeitung
und in der Financial Times Deutschland am 26. Februar sowie in der
Welt am Sonntag am 2. März darauf hingewiesen, dass jedes
Kopflausmittel die Chance auf behördliche Anerkennung besitzt.
Voraussetzung ist, dass es sich im Rahmen der behördlichen, speziell
auf die Bedürfnisse von Gemeinschaftseinrichtungen ausgerichteten
Prüfungen als würdig erweist. Entsprechende Untersuchungen zur
Wirksamkeit, gesundheitlichen Unbedenklichkeit und
Umweltverträglichkeit sind schon deshalb wichtig, weil
Medizinprodukten - auch wenn ihr Originalpräparat im Ausland als
Arzneimittel zugelassen ist - ein den hiesigen Ansprüchen des
Arzneimittelgesetzes entsprechendes Zulassungsverfahren fehlt. Ein
grundsätzlicher Vorbehalt gegenüber Medizinprodukten besteht nicht.
Im Gegenteil: Ein Medizinprodukt befindet sich bereits auf der Liste
der nach § 18 Infektionsschutzgesetz geprüften und anerkannten
Kopflausmittel.

9. Ob Listung oder nicht, die gleiche Chance besitzen
Medizinprodukte auch auf eine Verordnungsfähigkeit. Dafür hat der
Gesetzgeber gerade erst das Sozialgesetzbuch geändert. Der Gemeinsame
Bundesausschuss hat auf seiner Internetseite (www.g-ba.de) ein
entsprechendes Merkblatt veröffentlicht. Nach der Neuregelung können
Medizinprodukte ausnahmsweise und in medizinisch notwendigen Fällen
in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden. Die Ausnahmefälle
regelt der G-BA in den Arzneimittelrichtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2
Nr.6 SGB V. Die Neuregelung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
Hersteller haben zwischenzeitlich die Möglichkeit, die Einordnung von
Medizinprodukten, die sie für medizinisch notwendig halten, zu
beantragen. Ob angesichts der Verfügbarkeit nachweislich wirksamer,
verträglicher und wirtschaftlicher Kopflausarzneimittel eine
medizinische Notwendigkeit besteht, obliegt der Prüfung durch den
Gemeinsamen Bundesausschuss.

10. Eine weitere Pressemitteilung zu Etopril (28.02.08) titelt:
"Das Bessere war schon immer der Feind des Guten". Doch was ist
wirklich besser, physikalisch wirkendes Medizinprodukt oder
insektizides Arzneimittel? Was macht ein Kopflausmittel besser als
das andere? Qualität bedeutet ein Höchstmaß an Wirksamkeit bei
gleichzeitig guter Verträglichkeit und - nicht zu vergessen -
möglichst kurzer Therapiedauer. Zweifel an einer besseren Wirksamkeit
von Etopril gegenüber insektiziden Arzneimitteln hat das
arznei-telegramm mehrfach geäußert, zuletzt in einer Blitz-Meldung am
26. Februar sowie in der Süddeutschen Zeitung am 28. Februar. Mit
einer Wirksamkeit von maximal 69-70% erwies sich das
Original-Präparat im günstigsten Fall als äquivalent wirksam
gegenüber einem phenothrinhaltigen Arzneimittel (75-78%). Phenothrin
ist in Deutschland nicht zugelassen. Für in Deutschland zugelassene
Arzneimittel sind höhere Wirksamkeitsquoten bekannt. So formuliert
das Robert-Koch-Institut in seinem aktuellen Merkblatt
"Kopflausbefall" (Stand Juli 2007): "Am Tag der Diagnose (Tag 1) soll
unter genauer Beachtung aller Hinweise der Hersteller mit einem
Insektizid behandelt werden. Mit pedikuloziden Substanzen wurden bei
Kopflausbefall in verschiedenen Studien Erfolgsraten von über 90%
erzielt." Selbst unter dimeticonhaltigen Medizinprodukten scheint es
erhebliche Effizienzunterschiede zu geben. So wird das Produkt NYDA-L
(92% Gesamt-Dimeticone) mit einer kontrollierten, randomisierten,
Untersucherblinden klinischen Studie beworben, die eine Wirksamkeit
von 97,2% zeigt. Einen klinischen Vergleich der Nebenwirkungen bei
Etopril gegenüber den in Deutschland zugelassenen
Kopflausarzneimitteln gibt es nicht. Evidenzbasierte Aussagen über
eine bessere Verträglichkeit sind daher mit Bezug auf in Deutschland
zugelassene insektizide Arzneimittel nicht möglich. Und was die
Anwendung betrifft: Etopril soll nach Gebrauchsinformation mindestens
acht Stunden oder über Nacht einwirken. Zudem wird eine
Wiederholungsbehandlung nach sieben Tagen empfohlen. Dem steht eine
30-minütige (Jacutin Pedicul Spray) beziehungsweise 30- bis
45-minütige Einwirkzeit (Goldgeist forte, Infectope-dicul) bei
insektizidhaltigen Arzneimitteln gegenüber. Ein weiteres
dimeticonhaltiges Medizinprodukt (Jacutin Pedicul Fluid) soll sogar
nur 10 Minuten einwirken müssen.

11. Richtigstellung:

An dieser Stelle versäumen wir es nicht richtig zu stellen, dass
uns in unserer letzten Stellungnahme vom 26. Februar ein Fehler
unterlaufen ist: Etopril darf bei Kindern unter sechs Monaten und
nicht, wie von uns irrtümlich dargestellt, unter sechs Jahren, nur
unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden. Damit aus unserer
Darstellung keine fehlerhafte Interpretation erfolgt, geben wir die
möglichen Nebenwirkungen und Anwendungsbeschränkungen im Wortlaut
vollständig wieder:

Mögliche Nebenwirkungen: Bei der Anwendung von Etopril Lösung
können leichte Hautreizungen auftreten. Manchmal kann die Anwendung
zu Schuppenbildung auf der Kopfhaut, Juckreiz und Irritationen im
Augenbereich führen.

Anwendungsbeschränkungen: Etopril darf nicht angewendet werden,
wenn eine Überempfindlichkeit oder Allergie gegen einen der beiden
Bestandteile bekannt ist. Natürlich sollten Sie das Präparat auch
dann nicht mehr anwenden, wenn während der ersten Anwendung
allergische Reaktionen (Hautausschlag) oder starke Hautreaktionen
auftreten. Waschen Sie dann bitte die Lösung sorgfältig mit einem
Shampoo aus und wenden Sie sich an einen Arzt. Etopril soll nicht in
Kontakt mit den Augen gebracht werden, da Reizungen entstehen können.
Sollte dies dennoch versehentlich geschehen, sind die Augen mit viel
Wasser auszuspülen. Falls die Reizungen länger bestehen bleiben,
wenden Sie sich bitte an einen Arzt oder Augenarzt. Bei Kindern unter
6 Monaten darf Etopril nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet
werden. Etopril ist nur zur äußerlichen Anwendung auf dem Kopf
bestimmt. Wenn die Lösung dennoch versehentlich eingenommen wurde,
halten Sie bitte umgehend Rücksprache mit einem Arzt. Nehmen Sie dazu
auch die Packung mit. Halten Sie das Haar bitte während der Anwendung
von Etopril von Zündquellen (z. B. offenen Flammen, brennenden
Zigaretten oder einem Föhn) fern, da das Haar brennbar ist bis es
wieder trocken aussieht.

(Etopril, Stand der Information November 2007)

12. Aktuell:

Das Landgericht Köln erkennt in einem Beschluss vom 7. März, dass
zentrale Aussagen aus der Anti-Insektizid-Anzeige zu Etopril
("Insektizide gehören nicht auf Kinderköpfe") in der dort zum
Ausdruck gebrachten Pauschalität in unzulässiger Weise vereinfachend
die Wettbewerbsprodukte einseitig schlecht machen. Dies wäre nicht
einmal als reine Fachwerbung zulässig. Bei den Adressaten der Anzeige
handelt es sich um Endverbraucher, die die wissenschaftlichen
Hintergründe noch weniger bemerken können, so das Gericht. Dass die
Wirkung von Etopril in mehreren klinischen Studien einwandfrei
nachgewiesen sei, hält das Gericht mit Blick auf die Bewertung des
arznei-telegramms gegenüber einer der beiden Studien ebenfalls für
unzutreffend.

Das Landgericht Köln hat angeordnet, dass es die Dr. August Wolff
GmbH zu unterlassen hat, im geschäftlichen Verkehr zu
Wettbewerbszwecken das Läusepräparat Etopril entsprechend der Anzeige
"Insektizide gehören nicht auf Kinderköpfe" (Bild am Sonntag,
24.02.2008; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.02.2008; Süddeutsche
Zeitung, 25.02.2008; Ärzte Zeitung, 25.02.2008) mit folgenden
Aussagen zu bewerben:

- "Insektizide gehören nicht auf Kinderköpfe"

- "Sie erfahren durch diesen Brief etwas, was Sie persönlich für
undenkbar, ja sogar skandalös halten werden: In unserem Land
werden noch immer Insektenvernichtungs-mittel angewendet, um
Kinder von Kopfläusen zu befreien. Jedes Jahr geschieht dies
nachweislich mehr als eineinhalb Millionen mal."

- Die Wirkung von EtoPril sei in mehreren klinischen Studien
einwandfrei nachgewiesen.

13. Eine weitere öffentliche Auseinandersetzung in dieser Frage
halten wir für nicht zielführend und eine weitere penetrante
Inanspruchnahme von Medien und Fachkreisen auch für nicht zumutbar.
Wir fassen daher unseren Standpunkt zusammen: Im Interesse nicht nur
der Kinder, ihrer Eltern, sondern auch im Interesse des öffentlichen
Infektionsschutzes ist es wichtig, dass Kopflausinfektionen
konsequent behandelt werden. Konsequent bedeutet unter Anwendung
geprüfter, zugelassener, nachweislich wirksamer und verträglicher
Kopflauspräparate aus der Apotheke. Zum Wohle der Patienten sollte
dabei die Wahl auf eine möglichst einfache, wenig belastende Therapie
fallen. Ebenso wichtig wie die Wahl eines geeigneten Mittels ist
dessen korrekte Anwendung. Die Angaben auf der Gebrauchsinformation
sind deshalb stets zu befolgen, um mögliche Therapieversager und eine
damit verbundene Resistenzselektion zu vermeiden. Denn eines ist
plausibel: Resistenzen drohen grundsätzlich immer, wenn eine Therapie
nur teilweise, das heißt selektiv wirksam ist und sich
widerstandsfähige, überlebende Läuse weiter verbreiten. Diese Form
der Selektion ist bei allen Präparaten denkbar, wirkstoffunabhängig.

Herausgeber:

EDUARD GERLACH GmbH
Bäckerstr. 4-8, 32312 Lübbecke

Originaltext: Eduard Gerlach GmbH / Goldgeist forte
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Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70188.rss2

Pressekontakt:
Dorothea Küsters Life Science Communications GmbH
Dirk Fischer, Oberlindau 80-82, 60323 Frankfurt
Tel.: 069 / 61 998-21, Fax: 069 / 61 998-10
E-Mail: fischer@dkcommunications.de


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