Aktuell zum Thema Läuse: "Anders" ist nicht immer anders und schon gar nicht gleich besser!
Geschrieben am 11-03-2008 |
Lübbecke (ots) - Die Bielefelder Dr. Wolff Arzneimittel GmbH - selbsternannter Befreier von Millionen gefährdeter Kinder - vermeldet: "Bei der Bekämpfung von Kopfläusen sind insektizidhaltige Präparate nach wie vor weit verbreitet, obwohl ihr Einsatz beispielsweise bei Lebensmitteln inzwischen stark eingeschränkt worden ist."
(Pressemitteilung der Dr. Wolff GmbH: Umfrage: Große Mehrheit ist für ein Verbot. "Insektizide gehören nicht auf Kinderköpfe". Bielefeld, 26.02.2008)
1. Wir, die Eduard Gerlach GmbH (Goldgeist forte) halten diese Darstellung nicht nur für irreführend, sondern für grob fahrlässig. Sie unterstellt, dass sich insektizide Kopflausmittel nicht von anderen Schädlingsbekämpfungsmitteln wie z.B. Pflanzenschutzmitteln und Haushaltsinsektiziden unterscheiden. Umgekehrt suggeriert sie, dass sich potenziell alle Insektizidpräparate zur Kopflausbekämpfung eignen. Wer den Gedanken zu Ende denkt, könnte dem Irrtum erliegen, dass sich ein Lausbefall ebenso gut aber günstiger mit einem herkömmlichen Biozid aus dem Baumarkt behandeln lässt. Eine solche Maßnahme wäre fatal. Wer Kinder ernsthaft schützen will, sollte auf die Unterschiede verweisen und nicht unsachgemäß verkürzen. Es gibt eine kaum überschaubare Vielfalt insektizider Substanzen in noch zahlreicheren Formulierungen, Dosierungen und Darreichungsformen. Sie unterscheiden sich in ihrem Wirkmechanismus sowie in ihrem Einfluss auf den Menschen erheblich. Deshalb sind bei weitem nicht alle zur Anwendung am Menschen geeignet. Als Wirkstoffe gegen Kopflausbefall werden in Deutschland aufgrund ihrer geringen Warmblütertoxizität nur pflanzliche Pyrethrine und synthetische Pyrethroide eingesetzt. Ihre Dosierungen, Formulierungen und Darreichungsformen sind auf diesen speziellen Anwendungszweck zugeschnitten. Weil insektizide Kopflausmittel zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, müssen sie strenge Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erfüllen. Dies ist der Grund, warum insektizide Kopflausmittel als Arzneimittel zugelassen werden. Ihre Unbedenklichkeit bei Anwendung am Menschen muss nachgewiesen sein. Wir möchten deshalb noch einmal unterstreichen, dass bei Kopflausbefall zugelassene Präparate aus der Apotheke verwendet werden sollten, keine herkömmlichen Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Baumarkt.
2. Wer sich über die Unterschiede informieren möchte: Auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt es eine Hintergrundinformation zum Thema "Zulassung von Mitteln gegen Kopfläuse". Dort heißt es: "Mittel gegen Kopfläuse gehören zur großen Gruppe der Schädlingsbekämpfungsmittel. Sie werden aufgrund ihres Einsatzes als Arzneimittel bzw. Medizinprodukt oder als Biozidprodukt zugelassen. Mit der Zulassung als Arzneimittel, Medizinprodukt oder Biozid wird vorgegeben, in welchen Fällen und in welcher Art ein Mittel gegen Kopfläuse eingesetzt werden darf. Die gleiche Quelle erklärt auch die Bedeutung der zusätzlichen Anerkennung nach § 18 Infektionsschutzgesetz (derzeit: Pyrethrum, Permethrin, Allethrin, Kokos-/Sojaöl): "Im Rahmen dieses Listungsverfahrens gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz wird geprüft, ob das Mittel gegen Überträger von Krankheitserregern wirkt und diese nachhaltig tilgt. Darüber hinaus werden die Gesundheitsverträglichkeit und die Umweltwirkungen bei sachgerechter Anwendung geprüft." Geeignete Mittel werden auf der so genannten Entwesungsmittelliste geführt und dürfen bei behördlich angeordneten Entlausungen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten eingesetzt werden. "Wenn eines der Mittel, das Insektizide enthält, gesundheitsgefährdend wäre, würde es sicher nicht auf dieser Liste erscheinen", lautet es in einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur aktuellen Anti-Insektizid-Kampagne der Dr. Wolff GmbH - nachzulesen in der Westdeutschen Zeitung vom 26. Februar. Für die gesundheitliche Prüfung zuständig ist das Bundesinstitut für Risikobewertung im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Arzneimittelzulassung und behördliche Anerkennung nach Infektionsschutzgesetz sind somit ein doppeltes Netz für die gesundheitliche Unbedenklichkeit entsprechend zugelassener Kopflausmittel.
3. In den letzten Wochen war viel von insektiziden Kopflausmitteln die Rede. Mit insektiziden Wirkstoffen sind u.a. solche gemeint, die Insekten durch Störung der Nervenfunktion innerhalb kürzester Zeit zunächst bewegungsunfähig machen ("Knock-Down-Effekt") und schließlich abtöten ("Kill-Effekt"). Dieser für insektizid wirkende Kopflausarzneimittel typische Doppeleffekt ist für die behördliche Prüfung nach Infektionsschutzgesetz besonders wichtig. Zulassungsbedingung ist nämlich, dass die Läuse nach einem Mittelkontakt keine Gelegenheit mehr haben, andere Personen zu befallen. Dieses Risiko besteht, solange sie bewegungsfähig bleiben oder sich nach einem Mittelkontakt wieder erholen. Bei insektiziden Kopflausmitteln wird die Bewegungsfähigkeit sofort ausgeschaltet. Sie sterben schneller ab im Vergleich zu physikalischen Wirkstoffen, deren Einwirkzeit mindestens acht Stunden (Etropril) dauert und damit mehr als acht mal so lange wie bei einem Insektizid (Goldgeist forte: 30-45 Minuten). Die Einwirkzeit bei Präparaten, die nicht auf das Nervensystem, sondern physikalisch auf die Atmung einwirken, ist deshalb so lange, weil Läuse auf keine konstante Atmung angewiesen sind, sich also wieder erholen können.
4. Gelegentlich werden insektizide Wirkstoffe auch mit chemischen Wirkstoffen gleichgesetzt und diesen natürliche gegenübergestellt. Damit kein Missverständnis aufkommt: Sowohl unter den chemisch, als auch unter den physikalisch wirksamen Substanzen gibt es synthetische und pflanzliche. Dimeticon zum Beispiel wird synthetisch hergestellt, das ebenfalls physikalisch gegen Läuse wirksame Soja-/Kokosöl-Derivat ist eine von Naturstoffen abgeleitete Wirkstoffkombination. Unter den insektiziden Substanzen sind Permethrin und Allethrin synthetische Wirkstoffe, während Pyrethrum ein natürlicher Pflanzenextrakt ist. Gewonnen wird Pyrethrum aus getrockneten Chrysanthemenblüten. Ihre insektiziden Bestandteile heißen Pyrethrine. Selbst wenn Pyrethrine bei gestörter Hautbarriere oder aufgrund von starker Überdosierung in kleinen Mengen in den Organismus gelangen, werden sie dort enzymatisch sofort abgebaut und vollständig ausgeschieden. Kaltblüter wie Insekten haben dagegen ein abweichendes und viel langsameres Stoffwechselsystem. Durch Zugabe von Hilfsstoffen wird bei ihnen die Entgiftung (der Abbau) noch weiter verzögert. 1996 hatte das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz den Einfluss insektizider Substanzen an Menschen untersucht, die einer erhöhten Insektizid-Exposition ausgesetzt waren, zum Beispiel durch professionelle Schädlingsbekämpfung, Umgang mit Holzschutzmitteln oder Haushaltsinsektensprays. Die Ergebnisse der Studie gaben weder Hinweise auf chronische Insektizidvergiftungen noch auf irreversible Nervenschädigungen. Zu den Ergebnissen dieser Studie ist eine Presseinformation auf der Internetseite des Bundesinstituts für Risikobewertung hinterlegt. Grundsätzlich besteht bei allen äußerlich eingesetzten Wirkstoffen die Möglichkeit einer Aufnahme über die Haut und bei Sprays auch über die Lunge. Dies ist keine insektizidtypische Eigenschaft. Sie gilt auch für chemische Substanzen wie Dimeticon und ist bei diesem abhängig von der Viskosität. Die Monografie zur Hedrin-Lösung - nach Angaben von Dr. Wolff rezepturidentisch mit Etopril - weist auf die Möglichkeit einer geringfügigen Resorption ausdrücklich hin.
5. Auf einer Pressekonferenz in Frankfurt wurden ferner die Ergebnisse einer Umfrage von TNS Healthcare (Emnid) vorgestellt. Durchgeführt wurde sie im Auftrag der Dr. Wolff GmbH. Danach sollen sich 77 Prozent der Befragten für ein generelles Verbot insektizidhaltiger Mittel aussprechen. Bei dieser Umfrage wurden die Teilnehmer allerdings zu Beginn gefragt, ob ihnen bekannt sei, dass "Pestizide, die im 2. Weltkrieg entwickelt wurden, um Soldaten von der Kopflausplage zu befreien, noch heute in Arzneimitteln gegen Kopfläuse eingesetzt werden". Über 60 Jahre Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Infektionsschutzes wurden unter den Teppich gekehrt. Wir haben eingangs schon auf die große Zahl unterschiedlicher insektizider Substanzgruppen hingewiesen. Die in Kopflausarzneimitteln enthaltenen Wirkstoffe werden in der heute gebräuchlichen Form erst seit den 70er Jahren eingesetzt. Im 2. Weltkrieg wurde vorwiegend DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan), in Deutschland als "Lauseto" seit den 40er Jahren auf dem Markt, verwendet. Wie Lindan ist DDT eine Organochlorverbindung. Im Vergleich mit Pyrethrinen und Pyrethroiden besitzen diese Verbindungen eine höhere Neurotoxizität für Warmblüter, sind besser fettlöslich und über die Kopfhaut besser resorbierbar, langsamer abbaubar, besitzen eine hormonähnliche Wirkung und sollen zudem in hoher Dosierung cancerogen wirken. Aus diesem Grunde ist die Verwendung von DDT in Deutschland seit 1972 verboten und seit Januar 2008 auch Lindan. Die falsche Vorstellung, dass Altinsektizide wie DDT, Lindan, Aldrin oder Endosulfan, die weltweit negativ diskutiert wurden und mit Ausnahme weniger Entwicklungsländer heute gar nicht mehr eingesetzt werden, auch in der Landwirtschaft nicht, in hiesigen Kopflausmitteln enthalten sein könnten, erklärt den Wunsch der Befragten nach einem generellen Verbot.
6. Auch wir haben Verbraucher gefragt, jedoch nicht generell Menschen ab 14 Jahre aufwärts, sondern bewusst die Anwender, also vorwiegend Eltern. Befragt wurden Sie über das Wartezimmerinformationssystem direkt in Kinderarztpraxen sowie in Apotheken. Die im Herbst 2006 erstmals durchgeführte, im Herbst 2007 wiederholte und vom Institut für medizinische Statistik (IMS) ausgewertete Umfrage zeigt andere Ergebnisse. Wir haben gefragt: Für die Behandlung von Kopflausbefall gibt es verschiedene Therapieoptionen. Für welche würden Sie sich entscheiden? 71% der Befragten entschieden sich für ein "zugelassenes Arzneimittel mit einem insektiziden(!) Wirkstoff". Nur bei 37% fiel hier die Wahl auf "Medizinprodukte mit einem silikonähnlichen Wirkstoff, der die Haare imprägniert und Läuse erstickt". Der Rest favorisierte Medizinprodukte auf Basis von pflanzlichen Ölen. In Bezug auf die Grundgesamtheit (Eltern in Kinderarztpraxen und Apotheken) wurde die Teilnehmerzahl mit n = 140 von den Meinungsforschern als repräsentativ eingestuft. Was sind die Gründe für derart unterschiedliche Ergebnisse? Die Erfahrung macht den Unterschied. Etwa die Hälfte der Befragten hatte bereits Erfahrung mit einem insektiziden Arzneimittel, in dem Fall mit Goldgeist forte. Die Verwenderzufriedenheit lag bei 93 Prozent. Als Gründe für die Zufriedenheit wurden angegeben: die Wirksamkeit gegen Läuse und Nissen (96%), die gute Verträglichkeit (84%!) sowie die einfache Anwendung (68%). Das gute Preis-Leistungs-Verhältnis - Goldgeist forte ist mit 8,93 EUR (75ml) das preiswerteste, freiverkäuflich erhältliche Kopflausmittel - betrachtete dagegen nur etwa die Hälfte der Goldgeist-Verwender als Vorteil. Gerade dieser letzte Wert zeigt uns, dass die Kostenfrage für die meisten Eltern gar nicht so entscheidend ist, wie die Dr. Wolff GmbH dies vermutet. Wichtig für sie ist vielmehr ein nachweislich wirksames, gut verträgliches und einfach anzuwendendes Kopflausmittel.
7. Einen Arzneimittelzwang gibt es bei der Auswahl freilich nicht, wie dies in der Pressemitteilung zu Etopril vom 28. Februar ("Das Bessere war schon immer der Feind des Guten") anklingt: "Leider gibt es für Ärzte und Mütter die freie Wahl zwischen den beiden Wegen bis heute nicht, denn nur die Insektizidhaltigen Präparate werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet." Die Tatsache, dass Medizinprodukte nicht auf Rezept erhältlich sind, verpflichtet keineswegs zur Verwendung eines Arzneimittels. Wer aus Überzeugung ein Medizinprodukt verwenden möchte, findet in der Apotheke eine großzügige Auswahl. Ohnehin werden von den rund zwei Millionen Kopflausfällen pro Jahr laut IMS Health rund 73 Prozent im Rahmen der Selbstmedikation behandelt. Selbst die Arzneimittel Goldgeist forte, Infectopedicul und Jacutin Pedicul Spray werden in 63 Prozent der Fälle direkt in der Apotheke gekauft. Für Etopril erstattet laut Herstellerinformation die AOK Hannover als bislang einzige Krankenkasse die Kosten. Allerdings habe es in 2007 in ganz Niedersachsen nur sechs erstattete Verordnungen gegeben gegenüber Zigtausend Verordnungen anderer Mittel, erklärte ein AOK-Sprecher am 28. Februar in der Süddeutschen Zeitung. Auch bei Etopril scheint also zu gelten, dass die Verwendung vorwiegend in Selbstmedikation stattfindet, selbst wenn eine Erstattung möglich ist.
8. Eine Verordnungsfähigkeit für Kopflaus-Medizinprodukte kann durch Listung nach § 18 Infektionsschutzgesetz nicht begünstigt werden. Und - umgekehrt - werden verordnungsunfähige Medizinprodukte auch nicht grundsätzlich von der behördlichen Anerkennung ausgeschlossen. Verordnungsfähigkeit und behördliche Anerkennung nach Infektionsschutzgesetz sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Das Umweltbundesamt hat in Stellungnahmen in der Westdeutschen Zeitung und in der Financial Times Deutschland am 26. Februar sowie in der Welt am Sonntag am 2. März darauf hingewiesen, dass jedes Kopflausmittel die Chance auf behördliche Anerkennung besitzt. Voraussetzung ist, dass es sich im Rahmen der behördlichen, speziell auf die Bedürfnisse von Gemeinschaftseinrichtungen ausgerichteten Prüfungen als würdig erweist. Entsprechende Untersuchungen zur Wirksamkeit, gesundheitlichen Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit sind schon deshalb wichtig, weil Medizinprodukten - auch wenn ihr Originalpräparat im Ausland als Arzneimittel zugelassen ist - ein den hiesigen Ansprüchen des Arzneimittelgesetzes entsprechendes Zulassungsverfahren fehlt. Ein grundsätzlicher Vorbehalt gegenüber Medizinprodukten besteht nicht. Im Gegenteil: Ein Medizinprodukt befindet sich bereits auf der Liste der nach § 18 Infektionsschutzgesetz geprüften und anerkannten Kopflausmittel.
9. Ob Listung oder nicht, die gleiche Chance besitzen Medizinprodukte auch auf eine Verordnungsfähigkeit. Dafür hat der Gesetzgeber gerade erst das Sozialgesetzbuch geändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat auf seiner Internetseite (www.g-ba.de) ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht. Nach der Neuregelung können Medizinprodukte ausnahmsweise und in medizinisch notwendigen Fällen in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden. Die Ausnahmefälle regelt der G-BA in den Arzneimittelrichtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr.6 SGB V. Die Neuregelung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Hersteller haben zwischenzeitlich die Möglichkeit, die Einordnung von Medizinprodukten, die sie für medizinisch notwendig halten, zu beantragen. Ob angesichts der Verfügbarkeit nachweislich wirksamer, verträglicher und wirtschaftlicher Kopflausarzneimittel eine medizinische Notwendigkeit besteht, obliegt der Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.
10. Eine weitere Pressemitteilung zu Etopril (28.02.08) titelt: "Das Bessere war schon immer der Feind des Guten". Doch was ist wirklich besser, physikalisch wirkendes Medizinprodukt oder insektizides Arzneimittel? Was macht ein Kopflausmittel besser als das andere? Qualität bedeutet ein Höchstmaß an Wirksamkeit bei gleichzeitig guter Verträglichkeit und - nicht zu vergessen - möglichst kurzer Therapiedauer. Zweifel an einer besseren Wirksamkeit von Etopril gegenüber insektiziden Arzneimitteln hat das arznei-telegramm mehrfach geäußert, zuletzt in einer Blitz-Meldung am 26. Februar sowie in der Süddeutschen Zeitung am 28. Februar. Mit einer Wirksamkeit von maximal 69-70% erwies sich das Original-Präparat im günstigsten Fall als äquivalent wirksam gegenüber einem phenothrinhaltigen Arzneimittel (75-78%). Phenothrin ist in Deutschland nicht zugelassen. Für in Deutschland zugelassene Arzneimittel sind höhere Wirksamkeitsquoten bekannt. So formuliert das Robert-Koch-Institut in seinem aktuellen Merkblatt "Kopflausbefall" (Stand Juli 2007): "Am Tag der Diagnose (Tag 1) soll unter genauer Beachtung aller Hinweise der Hersteller mit einem Insektizid behandelt werden. Mit pedikuloziden Substanzen wurden bei Kopflausbefall in verschiedenen Studien Erfolgsraten von über 90% erzielt." Selbst unter dimeticonhaltigen Medizinprodukten scheint es erhebliche Effizienzunterschiede zu geben. So wird das Produkt NYDA-L (92% Gesamt-Dimeticone) mit einer kontrollierten, randomisierten, Untersucherblinden klinischen Studie beworben, die eine Wirksamkeit von 97,2% zeigt. Einen klinischen Vergleich der Nebenwirkungen bei Etopril gegenüber den in Deutschland zugelassenen Kopflausarzneimitteln gibt es nicht. Evidenzbasierte Aussagen über eine bessere Verträglichkeit sind daher mit Bezug auf in Deutschland zugelassene insektizide Arzneimittel nicht möglich. Und was die Anwendung betrifft: Etopril soll nach Gebrauchsinformation mindestens acht Stunden oder über Nacht einwirken. Zudem wird eine Wiederholungsbehandlung nach sieben Tagen empfohlen. Dem steht eine 30-minütige (Jacutin Pedicul Spray) beziehungsweise 30- bis 45-minütige Einwirkzeit (Goldgeist forte, Infectope-dicul) bei insektizidhaltigen Arzneimitteln gegenüber. Ein weiteres dimeticonhaltiges Medizinprodukt (Jacutin Pedicul Fluid) soll sogar nur 10 Minuten einwirken müssen.
11. Richtigstellung:
An dieser Stelle versäumen wir es nicht richtig zu stellen, dass uns in unserer letzten Stellungnahme vom 26. Februar ein Fehler unterlaufen ist: Etopril darf bei Kindern unter sechs Monaten und nicht, wie von uns irrtümlich dargestellt, unter sechs Jahren, nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden. Damit aus unserer Darstellung keine fehlerhafte Interpretation erfolgt, geben wir die möglichen Nebenwirkungen und Anwendungsbeschränkungen im Wortlaut vollständig wieder:
Mögliche Nebenwirkungen: Bei der Anwendung von Etopril Lösung können leichte Hautreizungen auftreten. Manchmal kann die Anwendung zu Schuppenbildung auf der Kopfhaut, Juckreiz und Irritationen im Augenbereich führen.
Anwendungsbeschränkungen: Etopril darf nicht angewendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit oder Allergie gegen einen der beiden Bestandteile bekannt ist. Natürlich sollten Sie das Präparat auch dann nicht mehr anwenden, wenn während der ersten Anwendung allergische Reaktionen (Hautausschlag) oder starke Hautreaktionen auftreten. Waschen Sie dann bitte die Lösung sorgfältig mit einem Shampoo aus und wenden Sie sich an einen Arzt. Etopril soll nicht in Kontakt mit den Augen gebracht werden, da Reizungen entstehen können. Sollte dies dennoch versehentlich geschehen, sind die Augen mit viel Wasser auszuspülen. Falls die Reizungen länger bestehen bleiben, wenden Sie sich bitte an einen Arzt oder Augenarzt. Bei Kindern unter 6 Monaten darf Etopril nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden. Etopril ist nur zur äußerlichen Anwendung auf dem Kopf bestimmt. Wenn die Lösung dennoch versehentlich eingenommen wurde, halten Sie bitte umgehend Rücksprache mit einem Arzt. Nehmen Sie dazu auch die Packung mit. Halten Sie das Haar bitte während der Anwendung von Etopril von Zündquellen (z. B. offenen Flammen, brennenden Zigaretten oder einem Föhn) fern, da das Haar brennbar ist bis es wieder trocken aussieht.
(Etopril, Stand der Information November 2007)
12. Aktuell:
Das Landgericht Köln erkennt in einem Beschluss vom 7. März, dass zentrale Aussagen aus der Anti-Insektizid-Anzeige zu Etopril ("Insektizide gehören nicht auf Kinderköpfe") in der dort zum Ausdruck gebrachten Pauschalität in unzulässiger Weise vereinfachend die Wettbewerbsprodukte einseitig schlecht machen. Dies wäre nicht einmal als reine Fachwerbung zulässig. Bei den Adressaten der Anzeige handelt es sich um Endverbraucher, die die wissenschaftlichen Hintergründe noch weniger bemerken können, so das Gericht. Dass die Wirkung von Etopril in mehreren klinischen Studien einwandfrei nachgewiesen sei, hält das Gericht mit Blick auf die Bewertung des arznei-telegramms gegenüber einer der beiden Studien ebenfalls für unzutreffend.
Das Landgericht Köln hat angeordnet, dass es die Dr. August Wolff GmbH zu unterlassen hat, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken das Läusepräparat Etopril entsprechend der Anzeige "Insektizide gehören nicht auf Kinderköpfe" (Bild am Sonntag, 24.02.2008; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.02.2008; Süddeutsche Zeitung, 25.02.2008; Ärzte Zeitung, 25.02.2008) mit folgenden Aussagen zu bewerben:
- "Insektizide gehören nicht auf Kinderköpfe"
- "Sie erfahren durch diesen Brief etwas, was Sie persönlich für undenkbar, ja sogar skandalös halten werden: In unserem Land werden noch immer Insektenvernichtungs-mittel angewendet, um Kinder von Kopfläusen zu befreien. Jedes Jahr geschieht dies nachweislich mehr als eineinhalb Millionen mal."
- Die Wirkung von EtoPril sei in mehreren klinischen Studien einwandfrei nachgewiesen.
13. Eine weitere öffentliche Auseinandersetzung in dieser Frage halten wir für nicht zielführend und eine weitere penetrante Inanspruchnahme von Medien und Fachkreisen auch für nicht zumutbar. Wir fassen daher unseren Standpunkt zusammen: Im Interesse nicht nur der Kinder, ihrer Eltern, sondern auch im Interesse des öffentlichen Infektionsschutzes ist es wichtig, dass Kopflausinfektionen konsequent behandelt werden. Konsequent bedeutet unter Anwendung geprüfter, zugelassener, nachweislich wirksamer und verträglicher Kopflauspräparate aus der Apotheke. Zum Wohle der Patienten sollte dabei die Wahl auf eine möglichst einfache, wenig belastende Therapie fallen. Ebenso wichtig wie die Wahl eines geeigneten Mittels ist dessen korrekte Anwendung. Die Angaben auf der Gebrauchsinformation sind deshalb stets zu befolgen, um mögliche Therapieversager und eine damit verbundene Resistenzselektion zu vermeiden. Denn eines ist plausibel: Resistenzen drohen grundsätzlich immer, wenn eine Therapie nur teilweise, das heißt selektiv wirksam ist und sich widerstandsfähige, überlebende Läuse weiter verbreiten. Diese Form der Selektion ist bei allen Präparaten denkbar, wirkstoffunabhängig.
Herausgeber:
EDUARD GERLACH GmbH Bäckerstr. 4-8, 32312 Lübbecke
Originaltext: Eduard Gerlach GmbH / Goldgeist forte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70188 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70188.rss2
Pressekontakt: Dorothea Küsters Life Science Communications GmbH Dirk Fischer, Oberlindau 80-82, 60323 Frankfurt Tel.: 069 / 61 998-21, Fax: 069 / 61 998-10 E-Mail: fischer@dkcommunications.de
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