GDA-Nährwertkennzeichnung: Lebensmittelwirtschaft wehrt sich gegen Fehlinformation
Geschrieben am 11-03-2008 |
Berlin (ots) -
+ Verbraucherzentrale Hamburg betreibt mit unsachlichen Argumenten Desinformation der Verbraucher + Vorwurf falscher Zuckerangaben nicht haltbar + Angaben der Portionsgrößen sind hilfreiche Verzehrempfehlungen + Ampel entbehrt wissenschaftlicher Grundlage + Lebensmittelwirtschaft fordert sachliche Diskussion statt Ampel-Populismus
Die Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen der Initiative "Ausgezeichnet informiert" weisen die Anschuldigungen der Verbraucherschutzorganisation Hamburg in aller Form zurück. Entgegen der Darstellung der Verbraucherschützer liefert die GDA-Nährwertkennzeichnung dem Verbraucher praktische und alltagstaugliche Orientierung bei der Auswahl seiner Lebensmittel.
1. Unterstellung falscher Zuckerangaben als Richtwert nicht haltbar
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte behauptet, dass der von Lebensmittelherstellern und Handelsunternehmen auf ihren Produkten angegebene Richtwert für die tägliche Zuckerzufuhr mit 90 Gramm zu hoch angesetzt sei. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung DGE und die Weltgesundheitsorganisation WHO setzen in ihren Empfehlungen in der Tat als Richtwert 50 Gramm Zucker an. Jedoch wird hierbei allein der bei der Herstellung zugesetzte Zucker eingerechnet. Milch- und Fruchtzucker beziehen DGE und WHO in ihre Empfehlungen nicht ein. Die Initiative "Ausgezeichnet informiert" nimmt dagegen als Basis den Gesamtzucker, den ein Produkt enthält, somit zugesetzten Zucker, Milchzucker und Fruchtzucker. Dies entspricht den Angaben, die heute schon pro 100 Gramm gemacht werden - hier wird der Gesamtzuckergehalt deklariert. Auch die EU-Kommission geht in ihrem Kennzeichnungsentwurf unter Einbeziehung von Milch- und Fruchtzucker von 90 Gramm aus. Denn die Angabe des zugesetzten Zuckers allein informiert den Verbraucher nicht umfänglich über die tatsächlich im Produkt enthaltenen Zuckermengen.
2. Portionsgrößen und Richtwerte für die Tageszufuhr geben Orientierung zur Verzehrmenge
Die Kritik, dass durch die Angabe von Miniportionen und die Annahme einer zu hohen Tageszufuhr der reale Zucker-, Fett- und Salzgehalt eines Produktes relativiert werde, entbehrt jeder Grundlage. So ist dem Verbraucher beim Kauf einer Großpackung eines Lebensmittels bewusst, dass diese nicht auf einmal verzehrt werden sollte, sondern dass darin mehrere Portionen enthalten sind. Portionsgrößen vermitteln eine Orientierung der empfehlenswerten Verzehrmenge einzelner Produkte und sensibilisieren die Verbraucher für einen maßvollen und ausgewogenen Verzehr von Lebensmitteln. Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale Hamburg sehen die Lebensmittelanbieter zum Beispiel eine Tüte Schokoladenostereier nicht als Portion, die auf einmal verzehrt werden sollte, an.
Die Angaben zur Tageszufuhr beziehen sich auf den durchschnittlichen Tagesbedarf einer erwachsenen Frau (2.000 kcal) und sind damit Richtwerte. Der Tagesbedarf eines Kindes ist entsprechend niedriger, der eines erwachsenen Mannes liegt etwas höher. Darüber hinaus hängt der individuelle Nährwertbedarf von der körperlichen Belastung jedes einzelnen ab. Da sich speziell bei Kindern die Ernährungsbedürfnisse unterschiedlicher Altersgruppen sehr stark unterscheiden, ist die Angabe eines Durchschnittswertes für Kinder kaum realistisch. Unterschiedliche Angaben für verschiedene Zielgruppen und Lebensstile auf einem Etikett sind nicht praktikabel. So geht es bei der Kennzeichnung weniger darum, sich penibel an die in der Kennzeichnung angegebenen Richtwerte für die Tageszufuhr zu halten, sondern vielmehr darum, eine Vorstellung davon zu erlangen, welchen Gehalt an Nährstoffen bestimmte Lebensmittel besitzen und welchen Anteil an der empfohlenen Tageszufuhr diese haben. Ziel sind also ein bewusster Einkauf und eine bewusste Ernährung.
3. GDA-Kennzeichnung lenkt Fokus auf den mündigen Verbraucher
Die Verbraucherverbände geben vor, den Bürger durch Vorgaben vor der Industrie schützen zu wollen. Hingegen gehen das Bundesverbraucherministerium und die Lebensmittelwirtschaft davon aus, dass die Verbraucher selbst entscheiden können und möchten, was für sie gut ist, und appellieren damit auch an deren Selbstverantwortung. Diese Einstellung zum "unmündigen" Verbraucher machen Verbraucherverbände derzeit an der Nährwertkennzeichnung fest, morgen an der Werbung und übermorgen an der Ernährung selbst.
Es gibt generell keine gesunden oder ungesunden Lebensmittel, nur eine ausgewogene oder einseitige Ernährung. Die politische Diskussion ist noch nicht so weit wie die ausführliche Diskussion, die seit Jahren in der Branche geführt wird. Die GDA-Kennzeichnung ist das Ergebnis, zu dem die Lebensmittelwirtschaft und der Handel gekommen sind: freiwillige Nährwertangaben, die den Verbrauchern eine neue faktische Entscheidungsgrundlage für ihre ausgewogene Ernährung bieten. Der GDA-Kennzeichnung mit ihrem informativen Charakter liegt das Bild des mündigen Verbrauchers zu Grunde. Sie ist geeignet, Verbraucher bei einer ausgewogenen Ernährung und einem damit verbundenen gesunden Lebensstil zu unterstützen.
4. Die Ampelkennzeichnung leitet in die Irre
Die Verzehrsampel ist nicht geeignet, das Übergewichtsproblem zu lösen. Im Gegenteil: Sie ist wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen, intransparent und für die Verbraucher nicht nachvollziehbar. Mit einer Ampelkennzeichnung lässt sich das Verbraucherverhalten ebenso wenig ändern wie das komplexe Übergewichtsproblem lösen.
Eine mehr oder minder willkürliche Einteilung der Lebensmittel oder einzelner Nährstoffe in "gut" und "schlecht" ist irreführend. Sie stiftet eher Verwirrung, weil es gerade nicht auf die Bewertung einzelner Lebensmittel ankommt, sondern auf eine ausgewogene Ernährung, in der alle Lebensmittel ihren Platz haben. Gleichwohl wird dem Verbraucher suggeriert, er könne sich - ohne weiteres Nachdenken - gesund ernähren, wenn er nur möglichst viele Produkte mit grünen Punkten wählt. Doch eine solche Herangehensweise kann schnell zur Mangelernährung führen.
Der vermeintliche und oftmals zitierte Erfolg des Ampelsystems in Großbritannien existiert so nicht. Die britische Supermarktkette Tesco beispielsweise hat das Ampelsystem eingeführt und ist bereits nach kurzer Zeit wieder davon abgerückt. Die Markttests der Handelskette hatten ergeben, dass sich Verbraucher nicht durch Anweisungen vor-schreiben lassen wollen, wie sie sich ernähren und was sie kaufen. In ganz Großbritannien verwenden derzeit nur zehn Unternehmen eine reine Ampel-Kennzeichnung. Dagegen stehen 44 Unternehmen, die sich für die GDA-Kennzeichnung entschieden haben.
Wer die Welt nur rot-gelb-grün sieht, übersieht etwas Grundsätzliches: Das Problem von Übergewicht kann nicht allein durch eine Nährwertkennzeichnung gelöst werden kann. Neben der kontinuierlichen Produktverbesserung spielen auch die grundlegenden Kenntnisse der Verbraucher im Bereich Ernährung und insbesondere aber die Förderung von Sport und Bewegung eine maßgebliche Rolle.
Um ein bewusstes Ernährungsverhalten erlernen und Veränderungen im eigenen sozialen Umfeld bewirken zu können, benötigen Verbraucher vielmehr eine umfangreiche Aufklärung zum Themengebiet Ernährung und Bewegung. Diese kann nur gelingen, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen - Politik, Wissenschaft, Lebensmittelwirtschaft, Bildungsinstitutionen, Mediziner, Verbrauchervertreter etc. - kooperieren. Vor diesem Hintergrund fordert "Ausgezeichnet Informiert" alle Akteure auf, Fehlinformationen und populistische Argumente, die die Verbraucher irritieren und von einer ernsten Beschäftigung mit Ernährung und Bewegung abhalten, zu vermeiden und ruft dazu auf, sich an einer sachlichen Diskussion zu beteiligen.
Hintergrund:
"Ausgezeichnet informiert" - eine Initiative der Lebensmittelwirtschaft
Mit der GDA-Kennzeichnung hat die Wirtschaft im Jahr 2006 die Initiative ergriffen und leistet einen Beitrag zur Schaffung transparenterer Produktinformation. Zahlreiche Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft und des Handels haben sich freiwillig zu einer erweiterten, einheitlichen und verbraucherfreundlichen Nährwertkennzeichnung auf Basis des Richtwertes für die Tageszufuhr (Guideline Daily Amount = GDA) auf ihren Produkten verpflichtet. Dazu gehören unter anderem die Lebensmittelhersteller Cadbury, Campbell´s Germany GmbH, Coca-Cola GmbH, Danone GmbH, Kellogg (Deutschland) GmbH, Kraft Foods Deutschland GmbH, Mars GmbH, Nestlé Deutschland AG, PepsiCo Deutschland GmbH und Unilever Deutschland GmbH sowie die Handelsunternehmen Metro Group, Rewe, Lidl und Kaisers-Tengelmann.
Originaltext: Initiative "Ausgezeichnet informiert" Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70410 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70410.rss2
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