Neues Deutschland: zum Urteil von Karlsruhe zu Kfz-Kennzeichen
Geschrieben am 11-03-2008 |
Berlin (ots) - Die Erfassung der Autokennzeichen hält nicht auf und bleibt meistens unbemerkt. Das ist - aus Sicht der Schnüffler - der Vorteil der meisten Überwachungsmaßnahmen. Müsste jeder Kfz-Halter vor der Auffahrt zur Autobahn seinen Ausweis vorzeigen, gäbe es deutlich mehr Widerstand gegen die immer uferloseren Befugnisse staatlicher Sicherheitsbehörden. Mit seinem Urteil vom Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht einen weiteren tiefen Einschnitt in Grundrechte abgeschwächt. Fast alle bestehenden Ländergesetze zum automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich müssen nun hinsichtlich Anlass und Zweck konkretisiert werden. Kennzeichenkontrolle als polizeiliche Routine wie in Hessen geht nicht länger. Bisher folgten die Maßnahmen der Idee Rasterfahndung; irgendwas muss sich ja finden, wenn Millionen Bürger überprüft werden. Die Rechnung war tatsächlich nicht falsch, bei so vielen Daten, wie in den letzten Jahren über jeden Bürger gesammelt wurden. Verwechslungen und Missbrauch können leicht passieren. Kein Bürger ist mehr sicher, dass er nicht in irgendeiner Straftäter-Kartei landet - entweder, weil er politisch aktiv ist, oder auch nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Je mehr der Staat überwacht, desto größer wird der Konformitätsdruck. Gerade regierungskritische Zeitgenossen müssen damit rechnen, dass sie ausgeforscht werden, ohne je davon zu erfahren. Nun hat der Staat erfahren müssen, wo seine Grenzen sind.
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