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Neues Deutschland: zum Urteil von Karlsruhe zu Kfz-Kennzeichen

Geschrieben am 11-03-2008

Berlin (ots) - Die Erfassung der Autokennzeichen hält nicht auf
und bleibt meistens unbemerkt. Das ist - aus Sicht der Schnüffler -
der Vorteil der meisten Überwachungsmaßnahmen. Müsste jeder
Kfz-Halter vor der Auffahrt zur Autobahn seinen Ausweis vorzeigen,
gäbe es deutlich mehr Widerstand gegen die immer uferloseren
Befugnisse staatlicher Sicherheitsbehörden. Mit seinem Urteil vom
Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht einen weiteren tiefen
Einschnitt in Grundrechte abgeschwächt. Fast alle bestehenden
Ländergesetze zum automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich müssen nun
hinsichtlich Anlass und Zweck konkretisiert werden.
Kennzeichenkontrolle als polizeiliche Routine wie in Hessen geht
nicht länger.
Bisher folgten die Maßnahmen der Idee Rasterfahndung; irgendwas muss
sich ja finden, wenn Millionen Bürger überprüft werden. Die Rechnung
war tatsächlich nicht falsch, bei so vielen Daten, wie in den letzten
Jahren über jeden Bürger gesammelt wurden. Verwechslungen und
Missbrauch können leicht passieren. Kein Bürger ist mehr sicher, dass
er nicht in irgendeiner Straftäter-Kartei landet - entweder, weil er
politisch aktiv ist, oder auch nur zur falschen Zeit am falschen Ort.
Je mehr der Staat überwacht, desto größer wird der
Konformitätsdruck. Gerade regierungskritische Zeitgenossen müssen
damit rechnen, dass sie ausgeforscht werden, ohne je davon zu
erfahren. Nun hat der Staat erfahren müssen, wo seine Grenzen sind.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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