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stern: Unregelmäßigkeiten in EU-Parlament weiter verbreitet als bekannt

Geschrieben am 12-03-2008

Hamburg (ots) - Die Unregelmäßigkeiten im Umgang mit der
sogenannten Mitarbeiterpauschale der EU-Abgeordneten sind sehr viel
verbreiteter als bisher bekannt. Das geht laut einem Bericht des
Hamburger Magazins stern aus einem internen 92-seitigen Prüfbericht
sowie weiteren Dokumenten hervor, die dem stern vorliegen. Danach gab
es zahlreiche Fälle von hohen Überweisungen ohne ausreichende Belege
bei der Auszahlung der monatlichen Pauschale, die pro Abgeordnetem
heute 16 914 Euro beträgt.
Nach dem Prüfbericht vom 9. Januar 2008, den der stern einsehen
konnte, fand der Prüfer "keine zufriedenstellende Erklärung" für 18
von 22 auffälligen Einmalzahlungen, mit denen die Abgeordneten
zumeist am Jahresende ihnen zustehende Maximalbeträge noch
rechtzeitig ausschöpften. Eine Dienstleistungsfirma kassierte so Ende
2004 auf Wunsch eines Abgeordneten 44 223 Euro, ohne dass sie laut
Prüfer eine passende Leistung erbracht hätte. Ein Mitarbeiter erhielt
eine Sonderzahlung, die 19,5-mal so hoch war wie sein normales
Monatsgehalt.
Ein Abgeordneter zahlte überdies aus dem EU-Topf Gelder an zwei
Manager seiner eigenen Investmentfirma. Ein anderer leitete das Geld
an eine Holzhandelsfirma weiter. Ein dritter hatte keinen
angemeldeten Assistenten und ließ stattdessen die volle
Mitarbeiterpauschale an eine Kinderbetreuungsfirma überweisen, die
von einem Parteifreund geführt wurde.
Nach dem stern vorliegenden Unterlagen des EU-Parlaments hatte
überdies das Präsidium der Volksvertretung unter dem deutschen
Präsidenten Hans-Gert Pöttering (CDU) erst im Dezember 2007 die
Regeln für die Kontrolle der Abgeordnetenspesen gelockert.
Hintergrund war die Tatsache, dass ein Großteil der Abgeordneten für
die Jahre 2004 und 2005 nicht die geforderten Belege für Zahlungen an
angebliche Mitarbeiter vorgelegt hatte. Noch Ende 2007 fehlten diese
Belege für eine Gesamtsumme von 76 Millionen Euro. Während der
Europäische Rechnungshof das Parlament im November aufgefordert
hatte, Gelder von säumigen Volksvertretern gegebenenfalls zurück zu
fordern, entschied das Parlamentspräsidium im Dezember, die in der
Zwischenzeit gelockerten Anforderungen nun auch rückwirkend auf die
Jahre 2004 und 2005 anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Abgeordneten
für einen Großteil der Zahlungen keine direkten Belege mehr
präsentieren müssen, sondern nur noch Aufstellungen dieser Belege.
Auf konkrete Fragen des stern zu dieser Aufweichung der Bestimmungen
reagierte Pöttering nicht. Er versicherte aber, dass die geltenden
Regelungen jetzt "konsequent angewandt" werden sollten.

Originaltext: Gruner+Jahr, stern
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6329
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6329.rss2

Pressekontakt:
Diese Vorabmeldung ist mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Für Rückfragen: stern-Redakteur Hans-Martin Tillack, Tel. 030/202 24
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