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Beschwerderecht nicht missbraucht Vorliegende Bild-Blog-Beschwerden können behandelt werden

Geschrieben am 12-03-2008

Bonn (ots) - Das Plenum des Deutschen Presserats hat sich in
seiner heutigen Sitzung mit Einwänden des Axel Springer Verlags gegen
Beschwerden von Bildblog befasst. Dabei hat das Plenum mehrheitlich
keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Beschwerderechts
festgestellt.

Bildblog hatte seit 2006 insgesamt zwölf Beschwerden beim
Presserat eingereicht. Drei davon sind noch nicht entschieden. Mit
den Beschwerden wurden Verstöße gegen den Pressekodex geltend
gemacht. Nach Auffassung des Plenums handelt es sich in allen Fällen
um medienethische Anliegen, mit denen sich der Presserat nach eigener
Aufgabenstellung zu befassen hat. Der Axel Springer Verlag hatte
moniert, dass Bildblog ein kommerziell betriebenes journalistisches
Produkt sei. Ein Teil des dort veröffentlichten Inhalts werde durch
Beschwerden beim Presserat und die Dokumentation der jeweiligen
Ergebnisse erzeugt. Die Beschwerden verfolgten daher keine ethischen
Ziele, so der Springer Verlag.

Der Presserat wird auch in Zukunft darauf achten, dass das
Jedermann-Beschwerderecht nicht durch Missbrauch gefährdet wird. Er
behält sich vor, bei erkennbarem Missbrauch Beschwerden nicht
anzunehmen. Ein Missbrauch kann vorliegen, wenn Beschwerden etwa im
Rahmen organisierter Kampagnen gegen einzelne Medien erhoben werden.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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