Lausitzer Rundschau: Karlsruhe erlaubt Parteien Medienbeteiligungen Sieg gegen Unverfrorenheit
Geschrieben am 12-03-2008 |
Cottbus (ots) - Die SPD hat einen klaren juristischen Sieg gegen die Union und besonders gegen den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) errungen. Dessen Mediengesetz, das jede noch so geringe Beteiligung von Parteien an Rundfunksendern in Hessen untersagt, wurde von den Sozialdemokraten immer als kalte Enteignung empfunden. Wie sich zeigt, zu Recht. Es war eine Lex SPD. Nur sie hatte schon vor dem Krieg ein Medienimperium, einen Besitz, den die Nazis enteigneten. Den baute die Partei nach 1945 wieder auf, als Gesellschaft für Pressebeteiligungen, um die Erträge, im Jahr 2006 rund sieben Millionen Euro, für sich zu nutzen. Auch weil CDU und CSU mit 44 Millionen Euro dreimal so viel Spenden bekommen wie die Sozialdemokraten. Es war schon unverfroren, dass ausgerechnet Koch, dessen Hessen-CDU auf rechtswidrige Liechtensteiner Konten aus unklarer Quelle zurückgreifen konnte, der SPD diese legale Einnahmequelle verstopfen wollte. Zwar gibt es keine Hinweise, dass die SPD ihre Presseanteile direkt politisch benutzt - die betreffenden Zeitungen haben zum Beispiel über die Irrungen und Wirrungen von Parteichef Kurt Beck genauso kritisch berichtet wie alle anderen. Dennoch sollte sich die Partei bei künftigen Engagements gut überlegen, ob dies die richtige Branche ist. Denn die Konsumenten sind hier hochsensibel. Erneuerbare Energien etwa wären für Sozialdemokraten politisch viel korrekter und attraktiver. Dass sich Windräder ausnahmslos rechts herum drehen, müsste verkraftbar sein, wenn der Ertrag stimmt.
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