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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe erlaubt Parteien Medienbeteiligungen Sieg gegen Unverfrorenheit

Geschrieben am 12-03-2008

Cottbus (ots) - Die SPD hat einen klaren juristischen Sieg gegen
die Union und besonders gegen den hessischen Ministerpräsidenten
Roland Koch (CDU) errungen. Dessen Mediengesetz, das jede noch so
geringe Beteiligung von Parteien an Rundfunksendern in Hessen
untersagt, wurde von den Sozialdemokraten immer als kalte Enteignung
empfunden. Wie sich zeigt, zu Recht. Es war eine Lex SPD. Nur sie
hatte schon vor dem Krieg ein Medienimperium, einen Besitz, den die
Nazis enteigneten. Den baute die Partei nach 1945 wieder auf, als
Gesellschaft für Pressebeteiligungen, um die Erträge, im Jahr 2006
rund sieben Millionen Euro, für sich zu nutzen. Auch weil CDU und CSU
mit 44 Millionen Euro dreimal so viel Spenden bekommen wie die
Sozialdemokraten. Es war schon unverfroren, dass ausgerechnet Koch,
dessen Hessen-CDU auf rechtswidrige Liechtensteiner Konten aus
unklarer Quelle zurückgreifen konnte, der SPD diese legale
Einnahmequelle verstopfen wollte. Zwar gibt es keine Hinweise, dass
die SPD ihre Presseanteile direkt politisch benutzt - die
betreffenden Zeitungen haben zum Beispiel über die Irrungen und
Wirrungen von Parteichef Kurt Beck genauso kritisch berichtet wie
alle anderen.
Dennoch sollte sich die Partei bei künftigen Engagements gut
überlegen, ob dies die richtige Branche ist. Denn die Konsumenten
sind hier hochsensibel. Erneuerbare Energien etwa wären für
Sozialdemokraten politisch viel korrekter und attraktiver. Dass sich
Windräder ausnahmslos rechts herum drehen, müsste verkraftbar sein,
wenn der Ertrag stimmt.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47069.rss2

Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
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