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Götz: Modell "Kooperatives Jobcenter" greift zu kurz

Geschrieben am 13-03-2008

Berlin (ots) - Zur Diskussion um das von Bundesminister Scholz im
Rahmen der notwendigen Neuorganisation der Trägerschaft des
Arbeitslosengeldes II vorgeschlagene Modell "Kooperatives Jobcenter",
erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Zur Behebung der verfassungswidrigen Hartz-IV-Mischverwaltung in
den ARGEN muss der Bund ein verfassungskonformes Trägermodell
vorlegen, das für die Kommunen Planungs- und Rechtssicherheit
herstellt. Der Plan des zuständigen Bundesarbeitsministers Scholz,
ohne Gesetzesänderung das Modell "Kooperatives Jobcenter" umzusetzen,
greift - wie schon das ARGE-Modell seines Vorgängers Wolfgang Clement
- rechtlich und inhaltlich zu kurz.

Die Kommunen fordern zu Recht einen möglichst großen dezentralen
Handlungsspielraum und eine aktive Rolle bei der Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit. Klar ist, dass dabei eine einseitige
Verlagerung der finanziellen und arbeitsmarktpolitischen Risiken auf
die Länder und die Kommunen ausgeschlossen sein muss.

Wir sind es dem Steuerzahler schuldig, das qualitativ beste
Organisationsmodell für die betroffenen Menschen zu finden. Im
zweiten Schritt gilt es, die Finanzierung dieses optimalen
Trägermodells mit allen beteiligten Akteuren bestmöglich und fair zu
regeln. Dies muss vor dem Hintergrund geschehen, dass die Kommunen im
Rahmen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auch
weiterhin in Höhe von 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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