Götz: Modell "Kooperatives Jobcenter" greift zu kurz
Geschrieben am 13-03-2008 |
Berlin (ots) - Zur Diskussion um das von Bundesminister Scholz im Rahmen der notwendigen Neuorganisation der Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II vorgeschlagene Modell "Kooperatives Jobcenter", erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Zur Behebung der verfassungswidrigen Hartz-IV-Mischverwaltung in den ARGEN muss der Bund ein verfassungskonformes Trägermodell vorlegen, das für die Kommunen Planungs- und Rechtssicherheit herstellt. Der Plan des zuständigen Bundesarbeitsministers Scholz, ohne Gesetzesänderung das Modell "Kooperatives Jobcenter" umzusetzen, greift - wie schon das ARGE-Modell seines Vorgängers Wolfgang Clement - rechtlich und inhaltlich zu kurz.
Die Kommunen fordern zu Recht einen möglichst großen dezentralen Handlungsspielraum und eine aktive Rolle bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Klar ist, dass dabei eine einseitige Verlagerung der finanziellen und arbeitsmarktpolitischen Risiken auf die Länder und die Kommunen ausgeschlossen sein muss.
Wir sind es dem Steuerzahler schuldig, das qualitativ beste Organisationsmodell für die betroffenen Menschen zu finden. Im zweiten Schritt gilt es, die Finanzierung dieses optimalen Trägermodells mit allen beteiligten Akteuren bestmöglich und fair zu regeln. Dies muss vor dem Hintergrund geschehen, dass die Kommunen im Rahmen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auch weiterhin in Höhe von 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
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