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Wohnungseigentümer haftet für pöbelnden Lebensgefährten

Geschrieben am 14-03-2008

Nürnberg (ots) - Ein Wohnungseigentümer muss einschreiten, wenn
sein Lebensgefährte den Mieter einer anderen Wohnung dauernd
beleidigt. Ansonsten kann er zu Schadensersatz wegen Mietausfällen
verdonnert werden.

Ein Wohnungseigentümer haftet gegenüber der Eigentümergemeinschaft
nicht nur für eigenes Fehlverhalten, sondern auch für Pöbeleien eines
Mitbewohners gegenüber anderen Mietern, berichtet das
Immobilienportal Immowelt.de. Der Fall: Der Lebensgefährte einer
Wohnungseigentümerin beschimpfte fortlaufend die Mieterin einer
anderen Wohnung im Haus. Dieser wurden die andauernden Beleidigungen
irgendwann zu viel: sie kündigte die Wohnung. Der Vermieter dieser
Wohnung konnte daraufhin die Wohnung trotz Bemühungen für einige Zeit
nicht mehr vermieten und verklagte den Pöbel-Haushalt auf
Schadensersatz wegen des Mietausfalls.

Zu Recht, wie das saarländische Oberlandesgericht entschied (Az.:
5 W 2/07). Denn ein Wohnungseigentümer haftet nicht nur für eigenes
schuldhaftes Verhalten, sondern auch für die Verfehlungen seiner
Mieter oder Mitbewohner. Schadensersatzansprüche bestehen schon dann,
wenn ein Eigentümer durch einen anderen nicht ganz unerheblich
beeinträchtigt werde. Dies war hier nach Ansicht des Gerichts
gegeben, zumal die Mieterin und deren Tochter mehrfach mit Begriffen
wie "asoziales Pack" tituliert wurden, berichtet Immowelt.de.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

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Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964
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Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax:
0911/520 25-15


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