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Nicht ohne (m)einen Ehevertrag! / Neues Unterhaltsrecht schränkt Ansprüche erziehender Mütter ein - Schutz bietet ein notarieller Ehevertrag

Geschrieben am 14-03-2008

Hamburg (ots) - Das neue Unterhaltsrecht hat die traditionelle
Hausfrauenrolle als gesetzliches Leitbild abgeschafft. Frauen, die
sich heute um die Erziehung ihrer Kinder kümmern wollen und dafür
berufliche Ziele zurückstellen, können deshalb nicht mehr auf den
Schutz des Gesetzes zählen. Wollen sie nicht Gefahr laufen,
irgendwann materiell mit leeren Händen dazustehen, benötigen sie
einen Ehevertrag.

Die ewige Liebe findet sich selten: In Deutschland wird
mittlerweile fast jede zweite Ehe geschieden. Jedoch scheint dieser
Befund wenig abschreckend zu sein, denn vier von fünf Deutschen
heiraten mindestens einmal in ihrem Leben. Offensichtlich lassen
Menschen sich stärker von Gefühlen als von Statistiken leiten.

Anders der Gesetzgeber. Er hat auf den empirischen Befund reagiert
und die Spielregeln für das Auseinandergehen von Eheleuten jetzt neu
geordnet. Die Reform des Unterhaltsrechts ist ein fundamentaler
Schritt, der bisher in der Öffentlichkeit nur wenig Beachtung
gefunden hat. Wenn von dieser Reform die Rede ist, dann wird gelobt,
dass die Kinder die Gewinner sind. "Das ist zutreffend, aber nur die
halbe Wahrheit", erläutert Notar Michael Uerlings, Pressesprecher
der Rheinischen Notarkammer. "Zu den Gewinnern gehören auch die
Ehemänner, Verlierer sind die Ehefrauen", so Uerlings weiter. Das
neue Recht hat die Stellung desjenigen Ehepartners, der sich um die
Erziehung der Kinder kümmert und dafür berufliche Ziele zurückstellt
- und das sind immer noch in den meisten Fällen die Frauen -,
entscheidend geschwächt.

Das Leben von Millionen Müttern wird sich nun nach einer Scheidung
sehr viel drastischer ändern als bisher. Die finanzielle Absicherung
geschiedener Mütter steht nach dem neuen Unterhaltsrecht hinter
derjenigen der (ehelichen wie nichtehelichen) Kinder des Mannes
zurück. Väter müssen deshalb ihrer früheren Frau voraussichtlich
keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn die gemeinsamen Kinder nicht krank
und älter als drei Jahre alt sind und sich darüber hinaus eine
Betreuung finden lässt. Nach bisherigem Recht konnte eine Mutter bis
zum achten Lebensjahr der Kinder ganz zu Hause bleiben und musste bis
zum fünfzehnten Lebensjahr nur in Teilzeit arbeiten. So lange hatte
sie üblicherweise Anspruch auf Unterhalt vom geschiedenen Ehemann.

Mit der Versorgungsehe für die Frau ist jetzt also Schluss.
Frauen, die für die Erziehung von Kindern ihren Beruf aufgeben,
müssen sich nun vor dem finanziellen Absturz schützen. Das geht durch
einen Ehevertrag, der vor dem Notar geschlossen wird und die Rechte
der Mutter sichert. Man kann ihn vor, aber auch noch während der Ehe
schließen. Ohne die Mitwirkung des Notars sind Vereinbarungen über
den Unterhalt nicht wirksam. Im notariellen Ehevertrag kann vor allem
vereinbart werden, wie lang die Ehefrau nach der Scheidung über das
dritte Lebensjahr des Kindes hinaus Anspruch auf Unterhalt haben
soll. Uerlings erläutert dazu: "Was der Ehevertrag darüber hinaus im
Einzelnen zur Absicherung der Frau vorsieht, hängt ganz von den
Umständen des Einzelfalls ab." Hier sollte eine eingehende Beratung
beider Eheleute beim Notar stattfinden, um eine optimale und
maßgeschneiderte Lösung zu finden.

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März 2008: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Rheinischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Frau
Eva Christine Gebel von der Notarkammer Pfalz, Herrn Udo Monreal von
der Notarkammer Koblenz, Dr. Rainer Regler von der Landesnotarkammer
Bayern oder Herrn Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen
Notarkammer. Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu
diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.
(Abdruck honorarfrei)

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de
www.nowak-communications.de


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