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Ersatzkassen fordern Apotheken auf, Rabattvereinbarungen nicht zu unterlaufen

Geschrieben am 17-03-2008

Siegburg (ots) -

- Abrechnungsprüfungen zeigen: Schwarze Schafe halten sich nicht
an die Rabattvereinbarungen
- Ersatzkassen kündigen Retaxierung an

Die Ersatzkassen fordern die rund 20.000 Apotheken in Deutschland
auf, die Rabattregelungen der Kassen nicht zu unterlaufen.
Abrechnungsprüfungen hätten leider ergeben, dass es eine Reihe von
Apotheken gibt, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe
rabattierter Arzneimittel nicht nachkommen, teilten die
Ersatzkassenverbände VdAK/AEV in Siegburg mit. Die Ersatzkassen
beziffern die Verluste, die ihnen entstanden sind, allein für den
Monat Juli 2007 auf etwa 2,5 Mio. Euro. Um den Schaden zu begrenzen,
sehen sich die Ersatzkassen gezwungen, entsprechende Rückforderungen
bei den Apotheken zu stellen.

Nach der Gesundheitsreform von 2007 müssen Apotheken grundsätzlich
statt des verordneten Arzneimittels ein vergleichbares
wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben, für das die Kasse einen
Rabattvertrag abgeschlossen hat. Dieser Grundsatz gilt nur dann
nicht, wenn der Arzt die Ersetzung des verordneten Arzneimittels (aut
idem) ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Um die Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln bei gleicher
Qualität wirtschaftlicher zu gestalten, haben die Ersatzkassen
zahlreiche Rabattverträge mit großen Generikaherstellern über das
gesamte Arzneimittelsortiment abgeschlossen. Die Verträge wurden
teilweise bereits zu Beginn des Jahres 2007 geschlossen. Zu
Lieferproblemen ist es daher in der Regel nicht gekommen. Zudem war
eine Übergangsfrist von drei Monaten vereinbart worden, in der die
technische Umsetzung und Information der Apotheken erfolgen sollte.
Für diese Zeit haben die Ersatzkassen auf entsprechende
Prüfaktivitäten gegenüber den Apotheken verzichtet.

Nach Ablauf der Friedenspflicht haben die Ersatzkassen jedoch die
Rezepte aus dem Monat Juli 2007 kritisch überprüft. Dabei zeigte
sich, dass allein im Monat Juli ein beträchtlicher Schaden entstanden
ist. Die Ersatzkassen werden nun auffällige Apotheken anschreiben und
diese mit ihrem gesetzeswidrigen Verhalten konfrontieren. Können die
betroffenen Apotheken die fehlende Abgabe rabattierter Arzneimittel
nicht begründen, werden die Ersatzkassen von ihrem Recht auf
Retaxierung Gebrauch machen und entsprechende Rückforderungen
durchsetzen.

Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände
VdAK/AEV betonte: "Die Ersatzkassen nutzen alle Möglichkeiten, die
Arzneimittelversorgung für ihre Versicherten wirtschaftlicher zu
gestalten. Die Qualität der rabattierten Arzneimittel entspricht der
des verordneten wirkstoffgleichen Präparates. Wir wollen, dass die
Einsparungen aus den Rabattverträgen auch tatsächlich der
Versichertengemeinschaft zugute kommen." Auch im Interesse der
korrekt handelnden Apotheken sehen sich die Ersatzkassen deshalb nach
entsprechenden Vorwarnungen genötigt, die notwendigen Konsequenzen
aus einem gesetzes- und vertragswidrigen Verhalten zu ziehen.

Für fachliche Nachfragen ist unter der Telefonnummer 02241/
108-580 eine Hotline geschaltet, die von 9 Uhr bis 16 Uhr besetzt
ist.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg,
Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Fax: - 4 69,
Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30,
E-Mail: presse@vdak-aev.de, Internet: http://www.vdak-aev.de


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