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Volksbanken und Raiffeisenbanken stehen für Sicherheit der Kundeneinlagen / Sicherungseinrichtung auch für schwierige Zeiten gut gerüstet

Geschrieben am 18-03-2008

Berlin (ots) - "Die Sicherungseinrichtung des BVR konnte trotz
ihres Beitrags zur Sanierung der Deutsche Industriebank AG (IKB) auch
im Jahr 2007 ihre Mittel aufstocken", erklärt Gerhard Hofmann,
Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR). "Das im Jahr 2003 eingeführte
Klassifizierungsverfahren und das Präventionsmanagement entfalten
inzwischen ihre volle Wirkung. Dies zeigt sich besonders an der
erneut gesunkenen Anzahl und an den Volumina von Sanierungsmaßnahmen
für Mitgliedsinstitute sowie an der guten Entwicklung bei den Banken,
die im Rahmen des Präventionsmanagements betreut werden."

Die Institutssicherung des BVR arbeite seit über 70 Jahren
erfolgreich. Hofmann: "Für die Gelder unserer Kunden liefern wir eine
Sicherheit, die über gesetzliche Vorgaben weit hinausreicht." Seit
1934 gewährleistet die Sicherungseinrichtung des BVR als weltweit
ältestes, komplett privatwirtschaftlich organisiertes und
finanziertes Sicherungssystem für Banken, dass kein Kunde einer
Genossenschaftsbank je seine Einlage verloren hat. Auch
Inhaberschuldverschreibungen sind zu 100 Prozent geschützt.

Bestätigung finde diese Entwicklung, so Hofmann, unter anderem im
jüngst vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gutachten zur Reform
der Anlegerentschädigungseinrichtungen und Einlagensicherungssysteme
in Deutschland. Vor dem Hintergrund des Betrugsfalls bei der Phoenix
Kapitaldienst GmbH und der daraus folgenden Diskussion um die
Leistungsfähigkeit der Sicherungssysteme in Deutschland stelle das
Gutachten klar, dass sich die Institutssicherung des BVR bewährt
habe.

Durch den Institutsschutz wird eine in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten befindliche Bank von der Sicherungseinrichtung des
BVR so gestellt, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen in vollem
Umfang erfüllen kann. Zu keiner Zeit wurden Genossenschaftsbanken
durch den Einsatz öffentlicher Mittel oder durch solidarische Hilfen
anderer Bankengruppen gestützt. Der genossenschaftliche FinanzVerbund
zeichne sich, so Hofmann, vielmehr dadurch aus, dass bisher stets
alle finanziellen Belastungen von in Schwierigkeiten geratenen
Mitgliedsinstituten des BVR ohne fremde Hilfe bewältigt wurden. Zudem
sei der Konsolidierungsprozess im FinanzVerbund völlig störungsfrei
verlaufen.

Die Gutachter attestieren dem BVR, schon zeitig und ohne
gesetzliche Regelung erkannt zu haben, dass Vertrauenswürdigkeit in
der Finanzbranche sehr bedeutsam sei. Hofmann: "Die Politik sieht
offenbar einen Reformbedarf bei den Sicherungssystemen in
Deutschland, ohne dass derzeit klar ist, in welche Richtung die
Vorschläge gehen sollen. Der außergewöhnliche 'track record' des
Sicherungssystems des BVR und seine Anerkennung durch das vorliegende
wissenschaftliche Gutachten unterstreichen unsere entschlossene
Position: Das Sicherungssystem des BVR darf nicht durch
gesetzgeberische Eingriffe verändert werden, da diese letztlich zu
einem niedrigeren Sicherungsniveau führen würden. Dies kann nicht im
Interesse der Politik sein." Die funktionierende
Sicherungseinrichtung des BVR schaffe Vertrauen bei den Kunden sowie
der Öffentlichkeit und sei integraler Bestandteil des erfolgreichen
Geschäftsmodells der Genossenschaftsbanken. Im Übrigen hätten die
Gutachter auf die Effizienz des Sicherungssystems der Kreditgenossen
hingewiesen.

Das Vorhaben der Gutachter, die Funktionsfähigkeit der
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
langfristig sicherzustellen, sei unterstützenswert. Allerdings sei
die bisweilen erhobene Forderung, die finanziellen Folgen der
Probleme bei der EdW dem konkurrierenden Bankensektor aufzubürden,
nicht nachvollziehbar. Der Betrugsfall um die Phoenix Kapitaldienst
GmbH zeige, dass Tragfähigkeit und Risikosteuerung der EdW noch weit
von guten Systemen entfernt seien. Als Sofortmaßnahme sollte, so der
BVR-Vorstand, bei der EdW zeitnah ein wirksames Präventionsmanagement
eingerichtet werden. Dies sei entscheidend, wenn man künftige
Schadensfälle bei der EdW in Grenzen halten wolle. Dazu sollte eine
moderne Risikokontrolle bei der EdW aufgebaut werden und die
Beitragsbemessung risikoorientiert erfolgen. Die Prüfungsfunktion der
EdW bei ihren Mitgliedsinstituten sei zu stärken.

Info:

Die Sicherungseinrichtung des BVR ist eine auf freiwilliger Basis
entstandene, privatrechtlich organisierte und ebenso verwaltete
Selbsthilfeeinrichtung des genossenschaftlichen FinanzVerbundes. Sie
stellt sicher, dass alle ihre Mitgliedsbanken ihren finanziellen
Verpflichtungen jederzeit und uneingeschränkt nachkommen. Seit ihrem
Bestehen hat noch nie ein Kunde einer Mitgliedsbank der
BVR-Sicherungseinrichtung einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
mussten noch nie Anleger entschädigt werden und hat es noch nie eine
Insolvenz einer Mitgliedsbank gegeben.

Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt Kundeneinlagen wie
Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen zu 100
Prozent und ohne betragliche Begrenzung. Dies gilt auch für von ihren
Mitgliedsbanken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, die im
Besitz von Kunden sind. Bei einer gesetzlichen
Entschädigungseinrichtung beträgt der Schutzumfang je Kunde hingegen
nur 90 Prozent der Einlagen - Inhaberschuldverschreibungen sind dort
ausgenommen - und ist auf einen Betrag von maximal 20.000 Euro
begrenzt.

Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:
Melanie Schmergal
Pressesprecherin des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Tel: 030/2021 1320
Fax: 030/2021 1905
Mail: presse@bvr.de


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