Abmahnwelle der Musikindustrie vorerst gestoppt
Geschrieben am 19-03-2008 |
Köln (ots) - Internetprovider dürfen auf Vorrat gespeicherte Daten nur noch bei Verdacht einer schweren Straftat an die Staatsanwaltschaft herausgeben. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Mit der Entscheidung wird ein wesentlicher Teil der gerade in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung zunächst gestoppt.
"Damit dürfte die Abmahnwelle der Musikindustrie gegen deutsche Tauschbörsennutzer vorerst ein Ende haben", erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger. Der Jurist vertritt über 900 Betroffene in den Filesharing-Verfahren.
"Das Verfassungsgericht sagt klipp und klar, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten nur zur Ermittlung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen", macht Solmecke deutlich. "Genau zu diesen schweren Straftaten zählt aber Tausch von Musik im Internet gerade nicht."
Umstritten war bislang, ob die gespeicherten Verbindungsdaten dazu verwendet werden dürfen, um die Bestandsdaten - also die postalische Adresse eines Betroffenen - zu ermitteln. Dem hat das Verfassungsgericht mit der neuerlichen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben und jegliche Verwendung der Daten untersagt.
"Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass es sich hier nur um eine vorläufige Eilentscheidung aus Karlsruhe handelt", führt Rechtsanwalt Solmecke weiter aus. Provider müssen die Daten auch weiter speichern, dürfen diese aber vorerst nicht herausgeben. Es ist nicht auszuschließen, dass das Urteil in einem späteren Hauptsacheverfahren anders ausfällt und die gespeicherten Daten dann noch nachträglich verwendet werden dürfen.
Weitere Informationen zu diesen und anderen tagesaktuellen juristischen Themen sind auf der Internetseite der Kanzlei WILDE & BEUGER http://www.wb-law.de zu finden.
Originaltext: Wilde & Beuger Rechtsanwälte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64416 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64416.rss2
Pressekontakt: Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt
WILDE & BEUGER Rechtsanwälte Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 50672 Köln
Tel. +49 (0) 221 951563-20 Fax +49 (0) 221 951563-3
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