Vorratsdatenspeicherung: Karlsruher Entscheidung kein Freibrief für Internetpiraten
Geschrieben am 20-03-2008 |
Berlin (ots) - Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung wird nach Einschätzung der Musikindustrie keinen direkten Einfluss auf die Verfolgung von Internetpiraterie haben. "Gängige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Internetpiraterie ist die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Anschlussinhabers und nicht von Verkehrsdaten, auf die sich die Entscheidung bezieht", erklärte Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie am Donnerstag in Berlin. Datenschutz und der Schutz geistigen Eigentums dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, so Gorny weiter: "Wir sind für einen starken Datenschutz, aber der Datenschutz darf nicht zur Tarnkappe für Urheberrechtsverletzungen im Internet werden."
Mit vorschnellen Bewertungen des Urteils würden Datenschützer Internetpiraten zudem einen Bärendienst erweisen, indem sie die Illusion erwecken, Urheberrechtsverletzungen im Internet könnten nun nicht mehr verfolgt werden. "Es ist schwer vorstellbar, dass die Karlsruher Richter mit ihrer Entscheidung Internetpiraten einen Freibrief ausstellen wollten", so Gorny weiter. Der Verband forderte erneut mehr Verantwortung der Provider bei der Verfolgung von Internetpiraterie wie beispielsweise in Frankreich oder England. Nur so ließe sich das Problem auch ohne massenhafte juristische Verfahren lösen.
Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr 312 Millionen Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen. Zwar ist es durch den massiven rechtlichen Druck in den vergangenen Jahren gelungen, die Internetpiraterie einzudämmen, aber auf einen legalen kommen immer noch rund zehn illegale Downloads. Mit zunehmenden Bandbreiten weitet sich das Problem außerdem auf alle Branchen der Kreativwirtschaft wie beispielsweise den Film- und Hörbuchbereich aus. Studien zufolge gehen rund 70% des Internetverkehrs auf das Konto der überwiegend illegalen Tauschbörsennutzung. Auch im Internet müsse es einen fairen Ausgleich der Interessen von Musikern, Autoren oder Filmemachern sowie dem Daten- und Verbraucherschutz geben.
Originaltext: Bundesverband Musikindustrie e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36532 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36532.rss2
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Über den Bundesverband Musikindustrie e.V.: Mit über 350 Labels und Unternehmen aus der Musikbranche repräsentiert der Bundesverband Musikindustrie rund 90 Prozent des deutschen Musikmarktes. Als Interessenvertretung kümmert er sich um die Durchsetzung der Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik. Durch Kommunikation prägt er das Bild der Branche nach innen und außen. Mit branchennahen Dienstleistungen wie Rechtsberatung oder PhonoNet unterstützt er die tägliche Arbeit seiner Mitglieder. Darüber hinaus leistet die Deutsche Phono-Akademie als Kulturinstitut der deutschen Musikindustrie unter anderem mit der SchoolTour einen wesentlichen Beitrag zur musikalischen Grundbildung in Deutschland. www.musikindustrie.de, www.school-tour.de, www.echopop.de, www.echoklassik.de, www.pro-musicorg.de, www.phononet.de, www.musicline.de
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