AHBR: Gläubiger von Genußscheinen fordern Informationen ein / Lone Star und Vorstand verweigern bisher Gespäche
Geschrieben am 24-02-2006 |
Frankfurt (ots) - Institutionelle Gläubiger von Genußscheinen der Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG (AHBR) haben sich zu einer informellen Gläubigergruppe zusammengeschlossen und fordern Informationen über die Ursachen der Krise sowie die Pläne des Aktionärs Lone Star. Bisher haben sich sowohl der AHBR-Vorstand wie auch Lone Star geweigert, mit den Gläubigern Gespräche aufzunehmen. Deshalb haben die Gläubiger nun die Einberufung von Gläubigerversammlungen verlangt.
Die Gruppe vertritt Genusskapital von insgesamt mehr als EUR 150 Mio. Ihr gehören insbesondere Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften an, also Institute, die die Gelder von Kleinanlegern und Lebensversicherten verwalten. Ziel der Genußscheingläubiger ist es, auf Basis einer angemessenen Informationsgrundlage die Interessen der Kleinanleger und Lebensversicherten im Hinblick auf die Pläne des neuen Eigentümers der AHBR, des amerikanischen Finanzinvestors Lone Star zu wahren.
Anlaß zum Handeln besteht, da die AHBR nach Übernahme durch Lone Star für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Verlust in Höhe von EUR 1,1-1,3 Mrd. angekündigt hat. Die Genußscheine - und damit die Kleinanleger und Lebensversicherten - sollen am Verlust der AHBR beteiligt und quotal in Anspruch genommen werden. Presseveröffentlichungen der AHBR und Lone Stars sind Pläne zu einer radikalen Neupositionierung der AHBR zu entnehmen. So hat der neue Vorstandsvorsitzende der AHBR, Karsten von Köller, angekündigt, die AHBR von einer Pfandbriefbank in eine Investmentbank im Immobilienbereich umzubauen und wesentliche Geschäftsbereiche der Bank zu verkaufen. Die Schieflage der AHBR, die durch riskante Geschäfte hervorgerufen wurde und im Wege der ertragswirksame Einlage neuen Kapitals seitens der Alteigentümer beseitigt werden sollte, soll nun, so der Eindruck der Genußscheingläubiger - auf deren Kosten behoben werden. Die Einlage der Alteigentümer käme dagegen alleine dem amerikanischen Finanzinvestor zu Gute.
Die Genußscheingläubiger haben von der AHBR verlangt, Gläubigerversammlungen für verschiedene Emissionen von Genussscheinen einzuberufen und einen entsprechenden Einberufungsantrag beim Amtsgericht Frankfurt gestellt. Die Genussscheingläubiger stützen sich dabei auf ein Gesetz, das bereits seit über 100 Jahren geltendes Recht ist und die Einberufung von Gläubigerversammlungen erlaubt und es ermöglicht, Gläubigerinteressen zu bündeln und über die Person eines gemeinsamen Gläubigervertreters wahrzunehmen.
Kritisiert wird von den Genußscheingläubigern in erster Linie die völlig unzureichende Informationspolitik der AHBR. So würden kursrelevante Informationen nicht im Wege der gesetzlich vorgeschriebenen Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht und der Öffentlichkeit bis zum heutigen Tage vorenthalten. Dies gilt für die Ursachen der Krise der Gesellschaft ebenso wie für die zwischen den Alteigentümern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der AHBR diskutierten und beschlossenen Lösungen zur Bewältigung der Krise, die eine Quartalsmeldung mit einer Gewinnaussicht in zweistelliger Millionenhöhe für das Geschäftsjahr 2005 ermöglichten. Nicht zuletzt werden die Gründe für den nunmehr zu erwartenden Verlust in Milliardenhöhe im Dunklen gehalten.
Originaltext: AHBR Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61254 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61254.rss2
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