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Qualifizierte Ausbildung bei Hörgeräteakustikern und Optikern - Verbraucherschutz im Mittelpunkt

Geschrieben am 26-03-2008

Mainz (ots) - Die Gesellenprüfung bildet die verbindliche
fachliche Grundlage für weitere höhere berufliche Qualifikationen bei
Hörgeräteakustikern und Optikern. Darauf haben sich die Bundesinnung
der Hörgeräteakustiker (biha) und der Zentralverband der Augenoptiker
(ZVA) geeinigt. Beide Spitzenverbände reagieren damit auf aktuelle
Diskussionen und Entwicklungen im Bereich der Meisterprüfungen und
der Bachelorabschlüsse.

Bei ihrer Entscheidung stellen biha und ZVA den Verbraucherschutz
in den Mittelpunkt: Beide Gesundheitshandwerke gelten als
gefahrengeneigt. Nur mehrjährige fachpraktische Kenntnisse und
Berufserfahrungen garantieren die hohe Versorgungsqualität, die in
diesen Segmenten des Gesundheitsmarkts heute Standard ist.

So einigten sich die Vorstände und Delegierten in ihren
Gremiensitzungen auf ein Positionspapier, in dem aus fachlicher Sicht
festgestellt wird, dass nur die Gesellenprüfung in den jeweiligen
Handwerken die fachliche Grundlage für einen weiteren höheren
Abschluss darstellen kann. Zu einer Meisterprüfung im Augenoptiker-
oder Hörgeräteakustikerhandwerk kann nur zugelassen werden, wer in
diesem Handwerk vorher eine Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Das Gleiche soll auch für Bachelorabschlüsse gelten.

Das Meisterprinzip bei den über 14.000 Betrieben der Augenoptiker
und Hörgeräteakustiker und die hohen Investitionen in die berufliche
Qualifikation zum Meister sind ein qualitätssicherndes Kriterium, mit
dem eine hohe Versorgungsqualität garantiert wird, so die gemeinsame
Auffassung von biha und ZVA.

Das Positionspapier Augenoptik und Hörgeräteakustik zur
qualifizierten Ausbildung im Wortlaut:

Als moderne kleine und mittelständische Unternehmen sichern die
über 14.000 Betriebe der Augenoptiker und Hörgeräteakustiker
qualifizierte Beschäftigung für rund 55.000 Menschen. Gleichzeitig
investieren diese Betriebe überproportional in die qualifizierte
Fort- und Weiterbildung ihrer über 7.000 Auszubildenden. Die
spezialisierten Meisterbetriebe garantieren der Bevölkerung
wohnortnah eine flächendeckende, durch intensiven Wettbewerb
garantierte, dauerhafte hohe Versorgungsqualität zu angemessenen
Preisen.

Das Meisterprinzip bei den gefahrengeneigten Gesundheitsberufen
Augenoptik und Hörgeräteakustik dient dem Verbraucherschutz. Die
hohen Investitionen in die berufliche Qualifikation zum Meister sind
ein qualitätssicherndes Kriterium, mit dem der Einzelne seine
dauerhafte Bereitschaft und Fähigkeit signalisiert, eine hohe
Versorgungsqualität, die hochwertige Produkte und Dienstleistungen
enthält, garantieren zu können und dies auch zu wollen.

Die Möglichkeit, einen Meister- oder Hochschulabschluss in einem
der beiden gefahrengeneigten Gesundheitshandwerken zu erlangen, ohne
mehrjährige fachpraktische Kenntnisse nachzuweisen, würde dem Prinzip
des Patientenschutzes zuwider laufen. Die Rechtsprechung
konkretisiert zur Betriebsleiterfunktion, dass der
technisch-fachliche Betriebsleiter eines Unternehmens tatsächlich in
der Lage sein muss, dass Unternehmen und /oder die Filiale so zu
leiten wie ein selbständig tätiger Meister. Das gilt insbesondere für
die gefahrengeneigten Gesundheitsberufe Augenoptik und
Hörgeräteakustik.

Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) und der
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) fordern daher:

1. Zu einer Meisterprüfung im Augenoptiker- oder
Hörgeräteakustikerhandwerk sollte nur zugelassen werden, wer in dem
jeweiligen Handwerk vorher eine Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt
hat. Nicht zuletzt fordert auch die Europäische Union im Rahmen der
Europäischen Anerkennungsrichtlinie eine umfassende schulische und
berufliche Qualifikation, die nach Ansicht der Spitzenverbände ihre
Grundlage in der fachspezifischen Gesellenausbildung findet.

2. Hochschulabschlüsse in den Bereichen Augenoptik oder
Hörgeräteakustik sollen nur dann abgelegt werden können, wenn eine
erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung vorausgegangen ist. Somit könne
die fachtheoretische Hochschulausbildung mit der dringend notwendigen
fachpraktischen Ausbildung verbunden werden.

Bundesinnung der Hörgeräteakustiker

Marianne Frickel, Präsidentin

Zentralverband der Augenoptiker

Thomas Nosch, Präsident

Originaltext: Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70547
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70547.rss2

Pressekontakt:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR
Ansprechpartner: Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer
Erthalstraße 1,
55118 Mainz,
Tel 06131 9656015
Fax 06131 9656040
E-Mail: info@biha.de
web: www.biha.de


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