Qualifizierte Ausbildung bei Hörgeräteakustikern und Optikern - Verbraucherschutz im Mittelpunkt
Geschrieben am 26-03-2008 |
Mainz (ots) - Die Gesellenprüfung bildet die verbindliche fachliche Grundlage für weitere höhere berufliche Qualifikationen bei Hörgeräteakustikern und Optikern. Darauf haben sich die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) und der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) geeinigt. Beide Spitzenverbände reagieren damit auf aktuelle Diskussionen und Entwicklungen im Bereich der Meisterprüfungen und der Bachelorabschlüsse.
Bei ihrer Entscheidung stellen biha und ZVA den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt: Beide Gesundheitshandwerke gelten als gefahrengeneigt. Nur mehrjährige fachpraktische Kenntnisse und Berufserfahrungen garantieren die hohe Versorgungsqualität, die in diesen Segmenten des Gesundheitsmarkts heute Standard ist.
So einigten sich die Vorstände und Delegierten in ihren Gremiensitzungen auf ein Positionspapier, in dem aus fachlicher Sicht festgestellt wird, dass nur die Gesellenprüfung in den jeweiligen Handwerken die fachliche Grundlage für einen weiteren höheren Abschluss darstellen kann. Zu einer Meisterprüfung im Augenoptiker- oder Hörgeräteakustikerhandwerk kann nur zugelassen werden, wer in diesem Handwerk vorher eine Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat. Das Gleiche soll auch für Bachelorabschlüsse gelten.
Das Meisterprinzip bei den über 14.000 Betrieben der Augenoptiker und Hörgeräteakustiker und die hohen Investitionen in die berufliche Qualifikation zum Meister sind ein qualitätssicherndes Kriterium, mit dem eine hohe Versorgungsqualität garantiert wird, so die gemeinsame Auffassung von biha und ZVA.
Das Positionspapier Augenoptik und Hörgeräteakustik zur qualifizierten Ausbildung im Wortlaut:
Als moderne kleine und mittelständische Unternehmen sichern die über 14.000 Betriebe der Augenoptiker und Hörgeräteakustiker qualifizierte Beschäftigung für rund 55.000 Menschen. Gleichzeitig investieren diese Betriebe überproportional in die qualifizierte Fort- und Weiterbildung ihrer über 7.000 Auszubildenden. Die spezialisierten Meisterbetriebe garantieren der Bevölkerung wohnortnah eine flächendeckende, durch intensiven Wettbewerb garantierte, dauerhafte hohe Versorgungsqualität zu angemessenen Preisen.
Das Meisterprinzip bei den gefahrengeneigten Gesundheitsberufen Augenoptik und Hörgeräteakustik dient dem Verbraucherschutz. Die hohen Investitionen in die berufliche Qualifikation zum Meister sind ein qualitätssicherndes Kriterium, mit dem der Einzelne seine dauerhafte Bereitschaft und Fähigkeit signalisiert, eine hohe Versorgungsqualität, die hochwertige Produkte und Dienstleistungen enthält, garantieren zu können und dies auch zu wollen.
Die Möglichkeit, einen Meister- oder Hochschulabschluss in einem der beiden gefahrengeneigten Gesundheitshandwerken zu erlangen, ohne mehrjährige fachpraktische Kenntnisse nachzuweisen, würde dem Prinzip des Patientenschutzes zuwider laufen. Die Rechtsprechung konkretisiert zur Betriebsleiterfunktion, dass der technisch-fachliche Betriebsleiter eines Unternehmens tatsächlich in der Lage sein muss, dass Unternehmen und /oder die Filiale so zu leiten wie ein selbständig tätiger Meister. Das gilt insbesondere für die gefahrengeneigten Gesundheitsberufe Augenoptik und Hörgeräteakustik.
Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) und der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) fordern daher:
1. Zu einer Meisterprüfung im Augenoptiker- oder Hörgeräteakustikerhandwerk sollte nur zugelassen werden, wer in dem jeweiligen Handwerk vorher eine Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat. Nicht zuletzt fordert auch die Europäische Union im Rahmen der Europäischen Anerkennungsrichtlinie eine umfassende schulische und berufliche Qualifikation, die nach Ansicht der Spitzenverbände ihre Grundlage in der fachspezifischen Gesellenausbildung findet.
2. Hochschulabschlüsse in den Bereichen Augenoptik oder Hörgeräteakustik sollen nur dann abgelegt werden können, wenn eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung vorausgegangen ist. Somit könne die fachtheoretische Hochschulausbildung mit der dringend notwendigen fachpraktischen Ausbildung verbunden werden.
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker
Marianne Frickel, Präsidentin
Zentralverband der Augenoptiker
Thomas Nosch, Präsident
Originaltext: Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70547 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70547.rss2
Pressekontakt: Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR Ansprechpartner: Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer Erthalstraße 1, 55118 Mainz, Tel 06131 9656015 Fax 06131 9656040 E-Mail: info@biha.de web: www.biha.de
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