Dietmar Bartsch: Mindestlohn ist Voraussetzung für Lohnabstandsgebot
Geschrieben am 17-05-2006 |
Berlin (ots) - Zu den Forderungen aus den Reihen der CDU, Leistungen bei Hartz-IV-Empfängern zu kürzen, erklärt der Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch:
Steffen Kampeter sollte zunächst selbst versuchen, einen Monat lang von 345 Euro zu leben. Dann weiß er vielleicht, wovon er spricht. Nicht das Arbeitslosengeld II ist zu hoch, sondern die Löhne in Deutschland sind zu tief. Es ist absurd, die Auswirkungen des gnadenlosen Lohndumpingwettbewerbs in den letzen Jahren jetzt als Argument für Leistungskürzungen bei Hartz-IV-Empfängern ins Feld zu führen. Die CDU hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Es geht um einen existenzsichernden Mindestlohn endlich auch in Deutschland, nicht um ein Weiterdrehen der Armutsspirale. Nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn kann das Lohnabstandsgebot wieder hergestellt werden. Und zwar mit einem Mindestlohn, der oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen muss - also 8 Euro.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, sinkende Löhne schaffen keine Arbeitsplätze. Vor allem im Osten, seit der Wiedervereinigung Deutschlands Niedriglohngebiet Nummer 1 und Experimentierfeld in punkto Lohndumping, ist die Binnenkaufkraft dramatisch gesunken, wurden keine Arbeitsplätze geschaffen.
Die CDU sollte ihre Energie nicht weiter in immer wiederkehrenden Versuche für eine Stigmatisierung von Hartz-IV-Empfängern vergeuden, sondern in die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze und für einen gesetzlichen Mindestlohn einbringen.
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