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Singhammer: Umgangspflicht mit leiblichem Kind - Bundesverfassungsgericht entscheidet richtig

Geschrieben am 01-04-2008

Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über
Umgangsverpflichtung eines Vaters mit seinem Kind aus einer
außerehelichen Beziehung erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Dem Bundesverfassungsgericht blieb in dieser bizarren Situation
nichts anderes übrig als eine Kontaktpflicht abzulehnen. Wenn ein
Vater sein Kind absolut nicht sehen will, dann nützt auch staatlicher
Zwang wenig.

Gott sei Dank ist der ganz überwiegende Regelfall anders: Dann
wird vor Gericht gestritten, ein ausgeweitetes Umgangsrecht zu
erhalten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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