Singhammer: Umgangspflicht mit leiblichem Kind - Bundesverfassungsgericht entscheidet richtig
Geschrieben am 01-04-2008 |
Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Umgangsverpflichtung eines Vaters mit seinem Kind aus einer außerehelichen Beziehung erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Dem Bundesverfassungsgericht blieb in dieser bizarren Situation nichts anderes übrig als eine Kontaktpflicht abzulehnen. Wenn ein Vater sein Kind absolut nicht sehen will, dann nützt auch staatlicher Zwang wenig.
Gott sei Dank ist der ganz überwiegende Regelfall anders: Dann wird vor Gericht gestritten, ein ausgeweitetes Umgangsrecht zu erhalten.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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