BPI-Pressemitteilung: "Neue Rabattverträge: AOKen begehen Rechtsbruch"
Geschrieben am 01-04-2008 |
Berlin (ots) - Die AOK Plus und die AOK Rheinland-Pfalz haben zum 1. April 2008 regionale Rabattverträge mit einzelnen Pharmaherstellern über deren Gesamtsortimente abgeschlossen. Nach Meinung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) wird damit aktuelle Rechtssprechung nicht nur ignoriert, sondern "vorsätzlich verletzt". Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte Ende Februar 2008 eindeutig festgestellt, dass Krankenkassen nicht von Ausschreibungspflichten befreit sind und die wesentlichen Grundsätze des Vergaberechts zu beachten haben. "Die neuen AOK-Rabattverträge missachten den Grundsatz der Gleichbehandlung: Es wurden Sortimentsverträge abgeschlossen und es gab vor allem auch keine öffentliche Ausschreibung. Damit werden kleine und mittelständische Unternehmen wieder massiv benachteiligt. Hier wird in fast schon konspirativer Weise geltendes Recht ausgehebelt, in der Hoffnung keiner merkt es", sagte Henning Fahrenkamp BPI-Hauptgeschäftsführer.
Das Vorgehen der regionalen AOKen erhält vor dem Hintergrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglichen Verletzung des EU-Vergaberechts beim Abschluss von Rabattverträgen besondere Brisanz. "Bestehende europäische und nationale vergabe- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden, damit alle Beteiligten die gleichen Chancen haben, am Markt teilzunehmen. Dies müssen die AOKen erst noch lernen. Die Landesaufsichtbehörden sind aufgefordert die Wild-West-Methoden der AOKen zu stoppen", so Fahrenkamp.
Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2
Pressekontakt: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de
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