Schockenhoff: Beitritt mit Auflagen
Geschrieben am 17-05-2006 |
Berlin (ots) - Zu den Fortschrittsberichten der EU-Kommission zu Rumänien und Bulgarien erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Andreas Schockenhoff MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Rumänien und Bulgarien auf ihrem Weg in die Europäische Union deutliche Fortschritte gemacht haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt auch, dass die EU-Kommission neben den Fortschritten die noch bestehenden Defizite deutlich benennt. Besondere Sorgen machen uns dabei, dass Bulgarien noch in drei entscheidenden Bereichen der inneren Sicherheit sog. "Rote Flaggen" erhalten hat (Organisierte Kriminalität, Korruption, Geldwäsche).
Da beide Länder entsprechend dem Fortschrittsbericht der EU-Kommission noch in wichtigen Bereichen z. T. deutliche Defizite haben, begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion insbesondere, dass die EU-Kommission Anfang Oktober noch einen weiteren Fortschrittsbericht vorlegen wird und die Staats- und Regierungschefs erst auf dessen Grundlage - voraussichtlich beim Informellen Rat am 20. Oktober - ein Votum abgeben werden.
Damit wird weiterhin Druck zur Fortsetzung des Reformprozesses in beiden Ländern ausgeübt. Wir ermutigen beide Länder ausdrücklich, ihre Reformanstrengungen nicht nur fortzusetzen, sondern zu verstärken, um möglichst bald die Defizite zu beseitigen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann eine Ratifizierung der Beitrittsverträge mit Rumänien und Bulgarien nur empfehlen, wenn wir der Bevölkerung klar machen können, dass die Beseitigung der noch bestehenden Defizite durch konkrete Maßnahmen und einen konkreten Fahrplan nach einem Beitritt besser erreicht wird, als wenn der Beitritt aufgeschoben würde.
Sollten in dem Fortschrittsbericht Anfang Oktober die jetzt von der Kommission genannten Probleme oder gar Defizite nicht vollständig ausgeräumt sein, so wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgende Schutzmaßnahmen für notwendig halten:
- Ausschluss aus bestimmten Politikbereichen entsprechend Art. 37 des Beitrittsvertrages bis die Defizite beseitigt sind: im Veterinärbereich (derzeit beide Länder), bei der computergestützten Verrechnung der Mehrwertsteuer (Rumänien),
- keine Zuweisung von EU-Geldern nach Art. 37 des Beitrittsvertrages, solange im Lande nicht eine korrekte Abwicklung von Auszahlungen sicher gestellt ist in den Bereichen Auszahlungsagenturen im Agrarbereich (Rumänien), Verwaltungs- und Kontrollsystem im Agrarbereich (beide Länder), Kohäsions- und Strukturfonds (Bulgarien),
- weitere Kontrolle der Fortschritte einschließlich jährlicher Berichte (peer reports) in denjenigen Bereichen der inneren Sicherheit, die von der Kommission in beiden Ländern kritisiert werden bzw. wo eine Konsolidierung erforderlich ist (Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, Umsetzung der Gesetze). Dazu sollten zwischen der EU-Kommission und den jeweiligen Regierungen der beiden Länder Aktionspläne ausgearbeitet werden, in welchen Schritten und nach welchem zeitlichen Rahmen die Beseitigung der Defizite erreicht werden kann.
- weiteres Monitoring zur Erfüllung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Integration von Minderheiten.
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