RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, Heidelberg, zu: Wartezeiten
Geschrieben am 01-04-2008 |
Heidelberg (ots) - Über der Reformbaustelle des deutschen Gesundheitswesen hängt das große politische Versprechen: Jeder Versicherte hat Anspruch auf das medizinisch Notwendige. Es steht nicht dabei, in welcher Zeit. Die Uni-Studie aus Köln über unterschiedliche Wartezeiten von Privat- und Kassenpatienten ist ein Aufreger, der über die Qualität der Gesundheitsleistungen nichts aussagt. Er gibt nur Hinweise darauf, dass das kassenärztliche Honorarsystem darauf angelegt ist, vor allem medizintechnische Leistungen zu deckeln. Was die Politik verspricht, aber durch Budgetierungen gleichzeitig rationiert, müssen die Ärzte verteilen. Viele Praxen wären ohne Privatpatienten in ihrer Existenz gefährdet. Mit ihren höheren Beiträgen finanzieren die Privatversicherten das kranke Kassensystem mit, aus dem die Ärzte flächendeckend auszubrechen suchen. Dass sie dafür "Zeit" kaufen, wär erst dann ein Skandal, wenn es auf Kosten der Gesundheit ginge. Adressat eines Vorwurfs, wenn er sich aus der Studie ableiten ließe, wäre allemal die Politik.
Originaltext: Rhein-Neckar-Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66730 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66730.rss2
Pressekontakt: Rhein-Neckar-Zeitung Manfred Fritz Telefon: +49 (06221) 519-0
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
128556
weitere Artikel:
- Westfalenpost: Zwei-Klassen-Medizin Privilegien für Privatpatienten Hagen (ots) - Von Lorenz Redicker Eine wissenschaftliche Studie beweist, was doch jeder weiß, was viele auch selbst schon erfahren haben: Kassenpatienten müssen länger auf einen Facharzttermin warten als Privatversicherte. Doch die Ärzte wiegeln ab, weisen das so Offensichtliche zurück. Denn die Kölner Untersuchung rührt an ihrem Selbstverständnis, allein medizinische Gesichtspunkte spielten bei der Behandlung eine Rolle. Zum anderen wird erneut belegt, dass wir längst eine Zwei-Klassen-Medizin haben. Aber ist es denn so schlimm, dass mehr...
- Stuttgarter Nachrichten: zu Kinder/Urteil: Stuttgart (ots) - Die Vorstellung, einem Kind von unter zehn Jahren seinem Vater gegen dessen Willen zuzuführen, noch dazu unter Drohung eines schmerzhaften Zwangsgelds, ist bizarr. Das Kind wird die Ablehnung spüren und muss die Szene frustriert verlassen. Erst wenn es älter ist, kann der Zwangskontakt ihm vielleicht helfen, ein realistisches Bild des so lange abwesenden Vaters zu zeichnen. Man weiß: Unbekannte Elternteile spielen für Kinder oft eine übergroße Rolle. Mal werden sie idealisiert, mal dämonisiert. Schrumpft das Bild von mehr...
- Allg. Zeitung Mainz: zu BVG-Urteil Mainz (ots) - Der Einzelfall, den das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte, ist diffizil und nicht ohne Tragik: ein Vater weigert sich, seinen nicht-ehelichen Sohn zu sehen; ein Gericht verhängt Zwangsgeld, um ihn dazu zu zwingen. Dagegen legt der Vater Verfassungsbeschwerde ein. Nun ist das Familienrecht, vielleicht noch stärker als das Strafrecht, ein Spiegel des Lebens und muss mit den schwierigsten und verquersten Situationen zurecht kommen. Vor diesem Hintergrund hat sich Karlsruhe auch gestern achtbar aus der Affäre gezogen: mehr...
- Westdeutsche Zeitung: Bundesverfassungsgericht, Urteil zu Umgang mit Kind = von Peter Kurz Düsseldorf (ots) - Nein, auf allzu viel Großmut dürfen Kinder in der Erwachsenenwelt nicht zählen. Da ist der Vater, der nicht zu seinem Kind steht und dabei - auch zum eigenen Schaden - wunderbare Erlebnisse versäumt. Da ist die Ehefrau, die mit ihrem "das Kind oder ich" eine zweifelhafte Basis für das Eheleben legt. Und da ist die Ex-Geliebte, die durch Prozesse ihr Kind weiter emotional aufwühlt. So feige das Verhalten des Mannes auch ist, sich nicht seiner Verantwortung zu stellen, so absurd ist es doch auch, diese durch Druck durchsetzen mehr...
- Weser-Kurier: (Bremen) zum Urteil des Verfassungsgerichts zu Elternpflichten Bremen (ots) - Eigentlich steht es unmissverständlich im Gesetz: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil." Und das bedeutet auch, von der anderen Seite aus gesehen: "Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet." Es geht jedoch allein um die Frage: Welchen Sinn hat eine solche Zwangszusammenführung? Keinen, sagen die Verfassungsrichter. Weil das Kind dadurch nicht die eigentlich bezweckte Zuwendung, sondern Ablehnung erfahre - und zwar ausgerechnet vom Vater. Und dann folgt der Satz: "Dies birgt die große mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|