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Höhere Sicherheitsanforderungen für Maschinen: Rechtzeitige Anpassung an EU-Richtlinie senkt Produkthaftungsrisiko / Wer zögert risikiert Versicherungsschutz

Geschrieben am 10-04-2008

München (ots) - Maschinen- und Anlagenbauer sollten sich bereits
jetzt mit den Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
vertraut machen und ihre Produkte entsprechend anpassen. Das rät
Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz und
Professor für technisches Sicherheitsrecht an der Universität Kassel.
Zwar läuft die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales
Recht noch bis Ende 2009. Erst dann müssen die Unternehmen die
höheren Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen, die
Risikobewertung und deren Dokumentation zwingend beachten. Doch gibt
es große und komplizierte Maschinen, die jetzt bestellt und
gefertigt, aber erst 2010 ausgeliefert werden. "Bei diesen Maschinen
oder auch nur Maschinenteilen sollten die höheren Anforderungen von
Anfang an berücksichtigt werden", rät Klindt. "Sonst steigern
Hersteller und Vertriebspartner ihr Produkthaftungsrisiko. Außerdem
riskieren sie ihren Versicherungsschutz."

Die Erfahrungen mit der ersten EU-Maschinenrichtlinie aus dem Jahr
1989 haben gezeigt, dass viele Unternehmen die Umsetzungsfrist für
die Richtlinie verstreichen lassen und erst reagieren, wenn sie in
nationales Recht umgesetzt wird, wie Klindt berichtet. Für eine
rechtzeitige Anpassung der Produkte an die neuen Anforderungen sei es
dann oft zu spät gewesen. Die Folge: Die Unternehmen gerieten bei
Streitigkeiten über Produktsicherheit und Produkthaftung in die
Defensive, weil sie gesetzliche Sicherheitsstandards nicht erfüllt
hatten. In einigen Staaten ist die Umsetzung bereits in vollem Gange.
So hat die Schweiz in der vergangenen Woche das nötige Gesetz
verabschiedet, obwohl sie als Nicht-EU-Mitglied gar nicht dazu
verpflichtet ist. In Kraft tritt es allerdings erst mit Ablauf der
Umsetzungsfrist für die Richtlinie, Ende 2009. "Wer Maschinen in die
Schweiz exportiert, für den lohnt sich jedoch schon jetzt ein Blick
in das Gesetz", meint Klindt.

Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58950
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel. +49-(0) 89-28 628-226
Mobile: +49-(0) 171-125 14 28
E-Mail: michael.neumann@noerr.com


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