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Vorzeitige Kündigung des Telefonanschlusses teilweise möglich / Viele Anbieter zeigen sich bei Umzug, Hochzeit oder Krankheit kulant

Geschrieben am 10-04-2008

Berlin/Göttingen (ots) - Wer einen Festnetz- oder
Internetanschluss gebucht hat, ist häufig für 24 Monate an den
Vertrag gebunden. Veränderungen in der Lebenssituation des Kunden
können es aber notwendig machen, vor Ablauf der Frist aus dem Vertrag
auszusteigen. "Ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, hängt vom
konkreten Grund des Kunden und der Kulanz des Anbieters ab", sagt
Marie-Anne Winter vom Onlinemagazin www.teltarif.de

Viele der großen Anbieter willigen nach eigenen Angaben in der
Regel in eine vorzeitige Kündigung ein, wenn der Kunde einen
nachvollziehbaren und - wie es häufig in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) heißt - 'wichtigen' Grund anführt. "Ein
Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung kann der Umzug in einen
Ort sein, in dem der Anbieter keine Anschlüsse schaltet", so
Marie-Anne Winter. Stehen dessen Leistungen aber auch dort zur
Verfügung, bleibt der Vertrag meist bestehen. Unter Umständen muss
der Kunde dann mit einem anderen Produkt des Anbieters Vorlieb
nehmen, weil etwa die bis dahin genutzte DSL-Geschwindigkeit nicht
geschaltet werden kann. Weitere Gründe, bei denen sich die Anbieter
im Einzelfall kulant zeigen, sind beispielsweise der Umzug in ein
Pflegeheim oder der Zusammenzug zweier Lebenspartner. "Grundsätzlich
muss der Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung einen entsprechenden
Nachweis, wie etwa den Mietvertrag oder die Meldebescheinigung,
vorlegen", erläutert Marie-Anne Winter.

Etwas anders sieht es aus, wenn der Anbieter die zugesicherten
Leistungen nicht erbringt. Dazu zählt etwa eine wochenlang nicht
geschaltete oder immer wieder gestörte Leitung. In dem Fall sollte
der Verbraucher dem Anbieter eine Frist setzen, um die Probleme zu
beheben. Erfüllt dieser die Forderung nicht, folgt die Kündigung.
Sollte sich der Anbieter weigern, kann eine Kündigung nach Auffassung
der Verbraucherzentrale notfalls eingeklagt werden.

Marie-Anne Winter rät abschließend: "In jedem Fall muss die
Kündigung schriftlich per Brief oder Fax und unter der Angabe eines
Grundes erfolgen. Sachliche Argumente und ein freundlicher Ton sind
hilfreich, denn der Erfolg hängt oft auch vom Verhandlungsgeschick
ab."

Weitere Informationen sind unter
http://www.teltarif.de/vorzeitige-vertragskuendigung zu finden.

teltarif.de Onlineverlag GmbH:
------------------------------
teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung
des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen
Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, März 2008).

Originaltext: teltarif.de Onlineverlag GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7594
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7594.rss2

Pressekontakt:
teltarif.de,
Martin Müller, Bettina Seute
Tel: 0551 / 517 57-0
Fax: 0551 / 517 57-11
E-Mail: presse@teltarif.de
WWW: http://www.teltarif.de/presse/


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