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Echter Wettbewerb im Krankenhaus braucht ein liberalisiertes Vertragsrecht und die Finanzierung aus einer Hand

Geschrieben am 11-04-2008

Berlin (ots) - Glaubt man dem Wehklagen von Krankenhauslobbyisten,
dann müssten die deutschen Krankenhäuser selbst Patienten sein und
auf der Intensivstation liegen. Diagnose: chronischer
Investitionsstau. Seit Jahren öffnet sich die Schere zwischen
abnehmenden Investitionsfördermitteln seitens der Bundesländer und
steigenden Aufwendungen der Krankenkassen zur Finanzierung der
Betriebskosten. Während die Kosten für die Krankenhausbehandlung der
GKV innerhalb der letzten zehn Jahre um 20 Prozent auf 50,8
Milliarden Euro gestiegen sind, haben die Bundesländer ihre
Fördermittel im gleichen Zeitraum von 3,8 Milliarden Euro auf 2,7
Milliarden Euro zurückgefahren.

Angesichts dieser Zahlen ist eine echte Finanzreform
unausweichlich. "Wer in der Krankenversicherung mehr Wettbewerb will,
darf am ausgabenstärksten Budgetposten nicht vorbeigehen. Qualitäts-
und Preiswettbewerb gehören zusammen. Nur eins von beiden zu fordern,
ist schlichte Rosinenpickerei. Eine Neuordnung der
Krankenhausfinanzierung muss künftig so gestaltet werden, dass
Wettbewerb das entscheidende Mittel ist - wohlgemerkt sowohl zwischen
den Krankenhäusern als auch zwischen den Krankenkassen. Für einen
echten Wettbewerb brauchen wir eine konsequente Liberalisierung und
Individualisierung des Vertragsrechts", so Wolfgang Schmeinck,
Vorstand des BKK Bundesverbandes. Als einzi-ge Krankenkassenart
spricht sich das BKK System für die Monistik als Finanzierungsform
aus. Investitions- und Betriebskosten würden dann aus einer Hand
durch die Krankenkassen finanziert werden. Bisher legen die
Bundesländer über eine staatliche Fördermittelvorgabe die Höhe und
Art der Investitionen fest. Schmeinck: "Außer Frage steht jedoch,
dass Krankenhäuser selbst über ihre Investitionen entscheiden
sollten, denn sie müssen diese letztlich auch verantworten."

Aus Sicht der Betriebskrankenkassen sind für eine leistungsstarke,
moderne Krankenhausversorgung Bedarfsorientierung, Qualität und
Effizienz entscheidend. Selbstverständlich sollten dann das
Wettbewerbs- und das Ausschreibungsrecht gelten.

Länder bleiben mit im Boot durch Rahmenvorgaben

Im Reformmodell des BKK Systems werden die Bundesländer nach wie
vor ihrer verfassungsrechtlich unabdingbaren Sicherstellungsfunktion
nachkommen. Sie sollen u. a. einen leistungsorientierten Rahmen zur
Absicherung der stationären Versorgung aufstellen und kontrollieren.
In diesem Rahmen wird festgelegt, welche Krankenhausleistungen in
welcher geographischen Dichte unter Einbeziehung der Erreichbarkeit
durch die Krankenkassen vertraglich zu vereinbaren sind. An die
Stelle von tradierten Detailplanungen der Länder (Standorte,
Fachabteilungen, Schwerpunkte und Bettenanzahl) treten dann
leistungsorientierte Vorgaben. So wird eine rein sachorientierte
Entscheidung gesichert.

Eine ausführliche Darstellung über "Das Modell des BKK Systems zum
ordnungspolitischen Rahmen ab 2009 im Krankenhausbereich" finden Sie
unter http://www.bkk.de/bkk/powerslave,id,1266,nodeid,.html auf der
Ho-mepage des BKK Bundesverbandes im Internet.

Weitere Fakten und Daten zum Thema Krankenhaus erhalten Sie im
aktuellen Faktenspiegel, den Sie unter www.bkk.de/faktenspiegel im
Internet finden.

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen
Betriebskrankenkassen

Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben - vom Pförtner und der
Verkäuferin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen
Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der
Einführung des freien Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Menschen
für die BKK entschieden. Über 14 Millionen Menschen, einschließlich
der Familienversicherten, werden heute von 169 Betriebskrankenkassen
versorgt. Damit ist die BKK mit einem Marktanteil von rund 20 Prozent
die drittgrößte Kassenart.

Originaltext: BKK Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53946
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53946.rss2

Pressekontakt:
BKK Bundesverband, Büro Berlin
Ihre Ansprechpartnerin: Ann Hörath
Telefon: 030 22312-0, Fax: 030 22312-129
E-Mail: presse@bkk-bv.de, Internet-Adresse: www.bkk.de


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