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Testmaßnahmen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte - Flensburger Resultate zeigen Ergebnisoffenheit der Tests

Geschrieben am 14-04-2008

Berlin (ots) - Für den Schutz der persönlichen medizinischen
Daten, die mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) verfügbar
gemacht werden, gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Der
Versicherte muss explizit in den Zugriff auf diese Daten einwilligen
(§ 291a Abs. 5 Satz 2 SGB V). Damit ein Versicherter seine
Einwilligung in die Nutzung einer freiwilligen Anwendung erklären
kann, z.B. Anlage eines Datensatzes für die Notfallversorgung, muss
er sie gegenüber einem Arzt bestätigen. Dies erfolgt mit Hilfe einer
persönlichen Identifikationsnummer (PIN), die er an einem
Kartenterminal eingibt.

Diese PIN ist weiterhin notwendig, um Ärzten/Apothekern usw. in
Praxen und Kliniken Zugriffsrechte auf medizinische Informationen zu
erteilen (§291a Abs. 3 Satz 4). Sie unterstützt damit das
informationelle Selbstbestimmungsrecht des Versicherten und stellt
gleichzeitig ein fundamentales Sicherheitsmerkmal des Gesamtsystems
dar. Denn nur durch Besitz der elektronischen Gesundheitskarte und
Kenntnis der PIN kann ein Versicherter einem Arzt/Apotheker usw. das
Lesen, Schreiben oder Löschen medizinischer Daten ermöglichen (§291a
Abs. 5 Satz 2). Die Umsetzung des gängigen und sicheren
PIN-Verfahrens erfolgt nach Maßgabe des Fünften Sozialgesetzbuches
(SGB V) im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Zwischen allen Beteiligten besteht Konsens, dass der hohe Schutz
der Daten vor Missbrauch auch technische Maßnahmen zur Sicherung der
Daten umfasst. Hierbei haben sich auch in anderen Bereichen, wie z.B.
beim Geldverkehr oder der Nutzung von Mobiltelefonen, PIN-Verfahren
als Standardverfahren bereits bewährt.

Gleichzeitig muss es möglich sein, dass auch Menschen, die nur
eingeschränkt oder überhaupt nicht in der Lage sind, eine PIN
eigenständig zu bedienen, die Vorteile der Gesundheitskarte zur
Verbesserung der Qualität ihrer Behandlung nutzen können.

Die derzeit in den sieben Testregionen durchgeführten Tests dienen
u.a. dem Ziel, auch für solche Problemstellungen technische und
organisatorische Lösungsvorschläge sowohl im Bereich der Patienten,
als auch im Bereich der Leistungserbringer auf Praxistauglichkeit zu
prüfen und dabei auch Verbesserungsvorschläge aufzuzeigen.

Es ist erfreulich, dass die regionalen Projektbeteiligten in der
Testregion Flensburg für die von ihnen geschilderten Probleme einen
von ihnen selbst umsetzbaren Lösungsvorschlag entwickelt haben.
Danach können behandelnde Ärzte von Patienten autorisiert werden, an
ihrer Stelle die PIN einzugeben. Mit dieser - auch
datenschutzrechtlich - zulässigen Vorgehensweise besteht zusätzlich
zur bestehenden technischen Möglichkeit, eine eigene individuelle PIN
zu erzeugen, eine gute Basis zur Fortführung der Tests der für die
Patienten wichtigen Notfalldaten in Flensburg.

Zur Erklärung: Die gematik GmbH ist ein Beteiligungsunternehmen
der Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens und wurde
im Jahr 2005 gegründet. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und
Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie der
zugehörigen Telematikanwendungen für die Datenkommunikation zwischen
Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern. Die gematik
entwickelt die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
notwendigen übergreifenden IT-Standards für den Aufbau und den
Betrieb einer gemeinsamen Kommunikations-Infrastruktur aller
Beteiligten im Gesundheitswesen. Für den künftigen Wirkbetrieb wird
sie die Betriebsverantwortung übernehmen.

Originaltext: gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68921
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68921.rss2

Pressekontakt:
Daniel Poeschkens (gematik), Tel. 030 / 400 41-231

gematik
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 96351 B
Geschäftsführer Peter Bonerz, Dirk Drees


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