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Gehb: Neuer Schutz greift

Geschrieben am 17-04-2008

Berlin (ots) - Zur Bestätigung einer nachträglich angeordneten
Sicherungsverwahrung für einen Mörder durch den Bundesgerichtshof
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Jürgen Gehb MdB:

Lange Zeit konnten gefährliche Gewalttäter weder mit der
Verurteilung originär noch nachträglich in Sicherungsverwahrung
genommen werden können, wenn sie ihre Straftaten vor 1995 im
Beitrittsgebiet verübt haben. Diese Lücke für DDR-Altfälle, die
besonders von der brandenburgischen Justizministerin Beate Blechinger
(CDU) beklagt wurde, konnte durch die Koalition im Frühjahr 2007
geschlossen werden.

Der Bundesgerichtshof hat nun eine vom Landgericht Frankfurt/Oder
nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung in einem dieser
"DDR-Altfälle" (Tötung einer Frau und deren Sohn im Jahr 1992)
bestätigt und diese Neuregelung für extrem gefährliche Täter als
verfassungskonform angesehen (BGH-Beschluss vom 15.04.2008 - 5 StR
431/07).

Damit ist durch den Gesetzgeber wie durch die Rechtsprechung des
BGH sichergestellt, dass weiterhin hochgradig gefährliche
Sexualstraftäter (DDR-Altfälle) als "tickende Zeitbomben" nicht aus
der Haft entlassen werden müssen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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