Handel wird beim Umtausch mangelhafter Produkte benachteiligt / Versandhandelsverband kritisiert Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Geschrieben am 17-04-2008 |
Frankfurt am Main (ots) - Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) kritisiert das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Umtausch mangelhafter Produkte als unausgewogen und nachteilig für den Handel. Die Richter hatten entschieden, dass Händler von ihren Kunden keine Nutzungsentschädigung verlangen dürfen, wenn diese ein gebrauchtes Gerät zurückgeben und dafür ein neues erhalten. Darüber hinaus ließ das Gericht weitestgehend offen, in welchen Fällen der Händler nicht zum Umtausch von mangelhaften Waren verpflichtet ist - wann also der Umtausch unzumutbar wird. bvh-Justitiar Dr. Peter Rheinländer: "Der EuGH hätte klarstellen müssen, dass ein Verbraucher zumindest dann Wertsersatz leisten muss, wenn er die mangelhafte Ware weiter nutzt, obwohl er den Schaden bemerkt hat. Um Rechtssicherheit herbeizuführen, muss der Bundesgerichtshof nun klare Grenzen abstecken."
Im konkreten Fall hatte ein Versandhandelsunternehmen einen Herd nach mehrmonatiger Nutzung gegen ein neues Gerät ausgetauscht. Für die zwischenzeitliche Nutzung des Altgerätes verlangte der Händler einen geringen Geldbetrag vom Kunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah diesen Anspruch als gerechtfertigt an. Der EuGH urteilte aber, dass das deutsche Recht in diesem Punkt nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Damit wenden sich die europäischen Richter gegen den Standpunkt der Bundesregierung, die die deutschen Regeln während des Verfahrens als fairen Ausgleich zwischen Händlern und Verbrauchern verteidigt hatte.
Der BGH muss nun erneut entscheiden und beurteilen, ob das deutsche Recht doch noch europakonform ausgelegt werden kann. Gelingt dies nicht, muss der Gesetzgeber das deutsche Verbraucherrecht nach europäischem Maßstab anpassen. Rheinländer sagt: "Gleichzeitig berät die Europäische Union über eine Revision ihrer Richtlinien zum Verbraucherschutz. In diesem Kontext sollten die Auswirkungen des EuGH-Urteils noch einmal kritisch betrachtet werden."
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche. Derzeit sind rund 260 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft jährlich rund 27,6 Mrd. Euro um. Der Internetverkauf von Waren erreichte im Jahr 2007 erstmals den Rekordwert von 10,9 Mrd. Euro.
Originaltext: Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52922 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52922.rss2
Pressekontakt: Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt am Main, Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069/678656-10, 0162 - 2525268, claas@versandhandel.org
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